Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das nicht der Bürgerschaft angehörende Ausschussmitglied Ellen Ehrich mit den Worten: „Ich verpflichte Sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung Ihrer Obliegenheiten und führe Sie in Ihr Amt ein“.