04.03.2013 - 3.1 Werbekonzept für den öffentlichen Straßenraum/V...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 04.03.2013
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schubert merkt den letzten Abschnitt des Textteils betreffend an, dass er es für nicht richtig empfinde, dass zwar ein Ermessensspielraum vorhanden sei, aber im Rahmen der abgeschlossenen Werberechtsverträge Anträge anderer Vereine, Institutionen usw. quasi ohne Begründung abgelehnt werden können. (Vgl.: S. 4 letzter Absatz). Dazu kommt, dass dann noch die entsprechend lizensierte Firma (Wall AG) damit beauftragt wird, die illegalen Werbeanlagen zu entfernen.
Herr Johannsen merkt an, dass diese Formulierung in Abstimmung mit dem Bereich Recht ganz bewusst gewählt worden sei, da oft kurzfristig und schnell gehandelt werden müsse, um entsprechenden Wildplakatierungen bzw. sogenannten fliegenden Veranstaltungen entgegenwirken zu können. Die Wall AG sei jedoch nicht befugt etwaige Werbeanlagen ohne eine entsprechende Genehmigung zu entfernen.
Auf Nachfrage von Herrn Schubert, warum man, die Außenwirkung berücksichtigend, keine objektive Firma mit der Räumung beauftragen könne, merkt Herr Johannsen an, dass dies immense Kosten verursachen würde, da man die externe Firma dann zusätzlich noch mit regelmäßigen Kontrollen beauftragen müsste.
Herr Lötsch erkundigt sich warum die Stellschilder zwangsläufig aus Holz sein müssen und bittet um Änderung des Vorlagentextes dahingehend, dass es heiße: [ ] ausschließlich auf dem Boden stehende Stellschilder [ ].
Herr Johannsen sagt eine entsprechende Anpassung zu.
