31.01.2013 - 7.3 BM Lüttke - GEZ-Abgabe Anfrage gemäß § 16 der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Zusätze:
- Keine fristgerechte Abgabe. Die Beantwortung kann in der Sitzung am 28.02.2013 erfolgen. Muss spätens in der Sitzung am 21.03.2013 beantwortet werden
- Gremium:
- Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
- Datum:
- Do., 31.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der LINKE-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
- Beschluss:
- vertagt
Zur Einführung der neuen Regelung der GEZ-Abgabe kommt auf die Verwaltung neue Arbeit hinzu, um die Haushalte zu ermitteln.
Laut Presse betragen die nicht von der GEZ getragen Kosten rund 50 Tausend Euro.
- Wie hoch sind die Gesamtkosten´?
- Wie teilen sich die Kosten auf
Es ist nicht unbedenklich, dass bestimmte Daten herausgegebnen werden.
- Welche Angaben werden von der GEZ abgefordert?
- Sind seitens der Verwaltung Bedenken geäußert worden?
- Ist geprüft worden, ob die Herausgabe verweigert werden kann?
