Die amtliche Statistik lebt vom Vertrauen und der Akzeptanz der Bevölkerung. Daher legen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder beim Zensus höchstes Augenmerk auf Sicherheitsvorkehrungen, die den Schutz Ihrer Daten garantieren.
Sämtliche Daten, die erhoben werden, dienen ausschließlich der Bevölkerungsfortschreibung im statistischen Bundesamt. Es werden keine Daten aus der Befragung an die Verwaltung zurückgemeldet. Dies ist laut Zensusgesetz verboten, weswegen die Erhebungsstelle organisatorisch, datentechnisch und personell streng getrennt von der restlichen Verwaltung arbeitet. Dafür garantiert eine in allen Einzelheiten definierte sogenannte Abschottung, die durch das Statistikamt Nord überprüft wird. Die Phase der Abschottung ist zum 31.12.2022 abgeschlossen.
Den Gemeindeämtern wird lediglich mitgeteilt, wie viele Personen korrekt gemeldet sind und wie viele Über- und Untererfassungen in ihren Registern vorkommen. Wenn beim Zensus zum Beispiel festgestellt wird, dass eine Person in einer Gemeinde wohnt, ohne dort gemeldet zu sein, darf deren Name keinesfalls an die Gemeinde weitergegeben werden. Dies ist durch das sogenannte Rückspielverbot geregelt.