TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung / Begrüßung / Feststellung der Tagesordnung / Verpflichtungen |
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Ö 2 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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Ö 2.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2024 |
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SI/2024/642 |
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Ö 3 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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Ö 3.1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden |
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Ö 3.1.1 |
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Wechsel der Tagungsorte |
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Ö 3.2 |
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Mitteilungen der Fachbereichsleitung |
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Ö 3.2.1 |
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Kommunaler Präventionsrat (Frau Lange, Geschäftsführung KPR wird anwesend sein) |
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Ö 3.2.2 |
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Masterplan Klimaschutz und Kommunale Wärmeplanung |
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Ö 3.2.3 |
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Gründachpotentialkataster |
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Ö 3.2.4 |
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Sachstand Bürgerservicebüros |
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Ö 3.2.5 |
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Information zur Luftqualität in Lübeck |
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Ö 3.2.6 |
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Wahlen beim Stadtfeuerwehrverband |
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Ö 3.2.7 |
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Sachstand Aufforstungsfläche Niendorf |
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Ö 3.3 |
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Beantwortung von Anfragen |
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Ö 3.3.1 |
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Anfrage von AM Katja Mentz (GAL): Lübecker Ausländerbehörde |
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VO/2024/12984 |
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Ö 3.3.2 |
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Anfrage AM Kimberly D'Amico (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Lübecker Ausländerbehörde |
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VO/2024/12984-01 |
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Ö 3.3.3 |
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Mdl. Beantwortung zur Anfrage AM Mählenhoff: Brandgefahr durch Totholz am Brodtener Ufer |
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Ö 3.4 |
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Neue Anfragen |
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Ö 3.4.1 |
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Anfrage des AM Katja Mentz (GAL): Bezahlkarten für Asylbewerber*innen |
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VO/2024/13092 |
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Ö 4 |
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Berichte |
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Ö 4.1 |
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Solarenergie in Lübeck - Orientierungsrahmen zur Ansiedlung großer Freiflächenanlagen (Zwischenbericht) |
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VO/2023/12854 |
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Ö 5 |
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Beschlussvorlagen |
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Ö 5.1 |
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131. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Geniner Ufer/ Welsbachstraße, abschließender Beschluss und
Bebauungsplan 02.14.00 - Geniner Ufer/ Welsbachstraße - Satzungsbeschluss
(Vorlage liegt nun vor und wird hiermit nachgereicht.) |
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VO/2024/13013 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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19.03.2024 - Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung |
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Ö 5.1 - unverändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 12 | Nein-Stimmen | | Enthaltungen | 2 | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
1 Fehlstimme AM D‘Amico bei der Abstimmung nicht im Raum.
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26.03.2024 - Hauptausschuss |
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Ö 5.11 - geändert beschlossen |
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Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 131. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Entwurf des Bebauungsplans 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind. Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Die 131. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt. 3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen. 4. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.14.00 – Geniner Ufer/ Welsbachstraße – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen. Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt. 5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 131. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 6. A. Im städtebaulichen Vertrag wird auf Sicherungselemente gegen eine Zweitwohnsitznahme verzichtet B. Im Erschließungsvertrag wird eine Verpflichtung zur Durchführung/Finanzierung erforderlicher Bodensanierung auf einem im Eigentum der HL befindlichen Flächen zu Lasten oder auf Kosten des Vorhabenträgers verzichtet, allenfalls soll eine Wirtschaftliche Beteiligung zu einer bestimmten wirtschaftlichen Obergrenze verhandelt werden.
Abstimmungsergebnis als Empfehlung an die Bürgerschaft in geänderter Fassung des Bauausschusses | einstimmige Annahme | | einstimmige Ablehnung | | Ja-Stimmen | 8 | Nein-Stimmen | 6 | Enthaltungen | | Kenntnisnahme | | Vertagung | | Ohne Votum | |
Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft die Annahme der Beschlussvorlage in der Fassung des Bauausschusses.
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28.03.2024 - Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck |
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Ö 9.8 - zurückgezogen |
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Ö 6 |
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Überweisungsaufträge aus der Bürgerschaft |
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Ö 6.1 |
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Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck (Überwiesen an USO und Sozialausschuss (federf.) mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.) |
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VO/2024/12970 |
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Ö 7 |
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Anträge von Ausschussmitgliedern |
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Ö 7.1 |
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Dringlichkeitsantrag von AM Katja Mentz (GAL): Fachgerechte Entsorgung des Mülls auf dem ehemaligen Kleingartengeländes Neuhof und Umgebung |
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VO/2024/12992 |
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Ö 8 |
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Polizeibeirat |
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Ö 8.1 |
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Verabschiedung Polizeidirektor Norbert Trabs |
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Ö 8.2 |
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Vorstellung des neuen Polizeidirektors Bernd Olbrich |
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Ö 9 |
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Verschiedenes |
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Ö 10 |
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Ende des öffentlichen Teils |
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N 11 |
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Genehmigung der Niederschrift |
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N 11.1 |
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Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 20.02.2024 |
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N 12 |
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Anfragen / Antworten / Mitteilungen |
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N 13 |
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Berichte |
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N 14 |
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Beschlussvorlagen |
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N 14.1 |
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Anmietung Kronsforder Allee 132 als Interimsstandort für die Feuer- und Rettungswache 2 |
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N 14.2 |
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Neuverpachtung einer Hofstelle mit landwirtschaftlichen Flächen in Lübeck Niendorf |
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N 15 |
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Verschiedenes |
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Ö 16 |
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Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
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