Sonderpädagogischer Förderbedarf

Ärztliche Untersuchung im Rahmen der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der Schule

Wenn die Schule einen besonderen Förderbedarf Ihres Kindes sieht, der die Förderung im Regelunterricht der Klasse übersteigt, wird ein Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gestellt. In diesem Zusammenhang ist auch eine ärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgesehen. Die rechtliche Grundlage bassiert auf der SoFVO (Landesverordnung über sonderpädagogische Förderung).

 

Ablauf

Wir erheben die medizinische, familäre und schulische Vorgeschichte und führen unter anderem einen Hör- und Sehtest durch. Es findet auch eine kurze körperliche Untersuchung statt.

 

 

Was muss zur Untersuchung mitgebracht werden?

Einladung zur Untersuchung, Gelbes Vorsorgeheft, Impfausweis, eventuell vorhandene Arztberichte, letztes Schulzeugnis und ggf. einen Übersetzer und natürlich Ihr Kind.

 

Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de

Unsere Sprechzeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

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