Entwicklungsverzögerung und -störung

Frühförderung oder integrativer Kindergartenplatz

Wenn sozial-emotionale, körperliche oder geistige Auffälligkeiten oder bereits Beeinträchtigungen die Teilhabe eines Kindes an der Gemeinschaft gefährden, kann heilpädagogische Förderung für Kinder bis zur Einschulung beantragt werden. Dazu ist eine Untersuchung und eine Entwicklungstestung bei uns im Gesundheitsamt erforderlich. Dies erfolgt in kindgerechter, angenehmer Atmosphäre. (Grundlage: Paragraphen §102 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX, §113 Abs. 2 Nr. 3 SGB IX, §113 Abs. 3 SGB IX oder §79 SGB IX, §35a SGB VIII.)

 

Gutachterliche Tätigkeiten

  1. Frühfördergutachten (0 – 6 Jahre)
  2. interdisziplinäre Frühfördergutachten (0 – 6 Jahre)
  3. Gutachten für integrative Kitaplätze (3 - 6 Jahre)
  4. Schuleingangsuntersuchungen (im 6. Lebensjahr)
  5. medizinische Stellungnahmen zu sonderpädagogischen Verfahren (ab 6. Lebensjahr)
  6. Gutachten bei Absentismus (ab ca. 10 Jahren)
  7. andere ärztliche Stellungnahmen (z.B. Kuren, Schulbegleitung, …)

 

 

Ablauf für die Familie

Sie stellen oder eine andere Person stellt eine Auffälligkeit bei Ihrem Kind fest? Bitte wenden Sie sich zunächst zur Diagnostik und Abklärung weiterer Behandlungsmöglichkeiten an den behandelnden Kinder- und Jugendarzt.

Dieser kann im Rahmen seiner Untersuchung folgende weitere Maßnahmen veranlassen:

  • Heilmittel (Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie mittels einer Verordnung) für Kinder und Jugendliche zw. 0 - 18 Jahren
  • Interdisziplinäre Frühförderung (Verordnung) für Kinder zw. 0 - 6 Jahren
  • Heilpädagogische Frühförderung (Empfehlung) für Kinder zw. 0 - 6 Jahren
  • Integrationsplatz (Empfehlung) für Kinder zw. 3 - 6 Jahren
  • Antragsstellung für heilpädagogische Frühförderung erfolgt bei der Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Soziale Sicherung über einen Frühförderanbieter
  • Antragsstellung für einen Integrationsplatz erfolgt bei der Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Soziale Sicherung
  • Die Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Soziale Sicherung erteilt einen Untersuchungsauftrag an den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes
  • Das Gesundheitsamt schickt schriftlich einen Untersuchungstermin an die Eltern
  • Es erfolgt eine Untersuchung des Kindes im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes
  • Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamtes erstellt darauf basierend eine ärztliche Stellungnahme und schickt diese an die Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Soziale Sicherung
  • Die Abteilung Eingliederungshilfe, Bereich Soziale Sicherung, übermittelt die Kostenzusage an die Eltern

 

 

Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?

Einladung zur Untersuchung, Gelbes Vorsorgeheft, Impfausweis, eventuell vorhandene Arztberichte, ggf. einen Übersetzer und natürlich Ihr Kind.

Um die Konzentrationsfähigkeit Ihres Kindes nicht einzuschränken, bitten wir Sie nach Möglichkeit keine weiteren Kinder mitzubringen.

 

 

Dauer der Untersuchung

Bitte planen Sie für die Untersuchung mindestens 1,5 Stunden ein.

 

 

Kostenübernahme

Es entstehen für Sie als Eltern keinerlei Kosten.

 

Ihr Kontakt zum Kinder- und Jugendärztlichen Dienst

Servicenummer (0451) 115
kindergesundheit@luebeck.de

Unsere Sprechzeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt und weitere Informationen

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