Vorlage - VO/2024/12970  

Betreff: Antrag BM Lothar Möller betr. Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende in der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.02.2024 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.05.2024 
9. Sitzung des Ausschusses für Soziales      
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
19.03.2024 
5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung mit Polizeibeirat zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, Bezahlkarten für Asylsuchende in der 

Hansestadt Lübeck einzuführen.

 

Die Lübecker Bürgerschaft beschließt:

 

 

Die schrittweise Einführung einer Bezahlkarte in Form einer Prepaid-Geldkarte für

Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für geflüchtete

Menschen zum 01. Juni 2024.

Die vollständige Umsetzung der Einführung ist bis zum 30. September 2024 abzuschließen.

 

Bei der Einführung sind Lübecker Kreditinstitute am Verfahren zu beteiligen.

Die einzuführende Prepaidkarte hat über folgende Mindeststandards zu verfügen:

Sperrung der Karte zum Abheben von Bargeld an Bankautomaten und Supermärkten

 Bezahlung von Einkäufen ist auf Geschäfte im Lübecker Stadtgebiet begrenzt

Überweisungen sind gänzlich ausgeschlossen

die Karte verfügt über eine aktive Verfügbarkeitskontrolle der Verwaltung der Hansestadtbeck und kann nicht überzogen werden

die Karte darf sich nicht von einer herkömmlichen EC-Karte unterscheiden

die Aufladung der Karte durch die Ausländerbehörde ist nur durch persönliches Erscheinen des Karteninhabers bei einer der Meldestellen in beck möglich

Bargeldauszahlungen als Taschengeld sind im Einzelfall bis zu 100,00 € in den Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck möglich.

Erworbene Ansprüche aus Tätigkeiten über Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG können ebenfalls mit Bargeld im Einzelfall durch die Bürgerservicebüros der Hansestadt Lübeck ausgezahlt werden.


 


Begründung

Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern am 06. November 2023 bei der Ministerpräsidentenkonferenz über die Einführung einer Bezahlkarte geeinigt. 

Vorausgegangen war eine Einigung der Regierungschefs der Länder am 13. Oktober 2023. Die Umsetzung obliegt den Bundesländern mit den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten.

Das AsylbLG sieht gemäß § 3 Abs. (2) die Möglichkeit vor, Sachleistungen als Gutschein oder mittels Bezahlkarte auszureichen. Mit der Umsetzung der Maßnahme wird der Verwaltungsaufwand zukünftig reduziert. Darüber hinaus wird mit der Einführung der Bezahlkarte eine sachgerechtere und bedarfsorientiertere Ausreichung von Grundleistungen an die Hilfesuchenden sichergestellt.

 

Die Bürger für Lübeck (BfL) sehen die Notwendigkeit, Bezahlkarten für Asylsuchende in Lübeck als Zwischenlösung einzuführen und zu gegebener Zeit auf die bundesdeutsche Variante umzusteigen.

 

r die Einführung der Bezahlkarte in unserer Stadt gibt das Pilotprojekt im Landkreis Greiz eine positive Orientierung. Hier sind erste Erfahrungen und praktische Hinweise zu den Umsetzungsprozessen in der Verwaltung und im weiteren Umgang mit der Karte aufzunehmen.

 

 


 


Anlagen