Vorlage - VO/2019/07246  

Betreff: Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Wir bitten um Beantwortung, wie viel derzeit ein Platz

- im Hort

- im Ganztag an Schule

kostet. Hierbei bitten wir um Angaben unterteilt jeweils für Hort und Ganztag an Schule:

 

- Gesamtkosten pro Monat pro Platz

- Kosten Kommune pro Monat pro Platz

- Kosten Land pro Monat pro Platz (Zuschüsse des Landes direkt an Lübeck)

- Kosten Bund pro Monat pro Platz (Zuschüsse des Bundes direkt an Lübeck)

- Elternbeitrag pro Monat pro Platz

 

Wir bitten um Beantwortung der Frage bis zur Vorlage der neuen Jugendhilfeplanung für das kommende Kita-/Schuljahr, damit diese Informationen bei der Genehmigung der Jugendhilfeplanung berücksichtigt werden kann.

 


Begründung

Eltern zahlen nach Auskunft der Verwaltung Fachbereich 4 (Auskunft Herr Jürgensen in der öffentlichen Anhörung im Landtag zur Petition vom 12.12.2017 "Anerkennung der Betreuten Grundschulen als Kindertagesstätte" am 30.10.2018 in Kiel, Link zum Protokoll:

https://www.landtag.ltsh.de/export/sites/ltsh/infothek/wahl19/aussch/petition/niederschrift/2018/19-026_10-18.pdf)

21 € mehr für einen Hortplatz, als Eltern für einen ganztägigen Platz im Ganztag an Schule (ganztägig = Betreuung von Schulschluss bis 16 Uhr, Ferien 8-16 Uhr). Die Qualitäten in den Horten unterliegen dabei den hohen gesetzlichen Standards des KitaG und der KitaVO. Die Qualitäten im Ganztag an Schule sind geringer und unterliegen nicht dem KitaG und nicht der KitaVO. (Ausnahme: Höherer Fachkräfteschlüssel im Ganztag in Schule als in Hortgruppen in der Gruppe GanztagPlus, sofern diese als exklusive Gruppe geführt und der dortige bessere Betreuungsschlüssel nicht auf den Gesamtmitarbeiter*innen-Pool an dem jeweiligen Schulstandort umgelegt wird, so dass dann der Gesamtbetreuungsschlüssel im Ganztag an Schule am jeweiligen Schulstandort zwar verbessert, dieser aber weiterhin weit unter dem Schlüssel von 1,5 päd. Fachkräften nach KitaG pro 15 Kinder bleibt).

 

Um eine bedarfsgerechte Schulkinderbetreuung zukunftsfähig aufzustellen, dies auch mit Blick auf den anstehenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung ab 2025, sehen wir es als notwendig an, dass der Kommunalpolitik, den Elternvertretungen sowie interessierten Lübecker*innen im Allgemeinen über eine Anfrage in der Bürgerschaft die Kosten der zwei Betreuungsformen pro Kopf pro Monat bekannt gegeben werden.

 

Mit dem Wissen um die oben erbetenen Kosten können die zuständigen Fachausschüsse Jugendhilfe, Schule/Sport und die Lübecker Bürgerschaft in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, den Elternvertretungen der Kindertageseinrichtungen sowie Schulen eine bedarfsgerechte Schulkinderbetreuung im Interesse der Bürger*innen sicher stellen.

 

Der Abbau der Horte wurde zudem seitens der Verwaltung mit den im Vergleich zum Ganztag an Schule höheren Kosten begründet. Da Eltern mittlerweile - siehe oben -  nur geringfügig mehr für einen Hortplatz im Vergleich zum Ganztag an Schule zahlen, sehen wir es als notwendig an, zu erfahren, wo Kosten durch die Umschichtung der Hortmittel gespart werden. Denn eine Verlagerung der Betreuungskosten einseitig zu Lasten der Eltern durch den Abbau der Schulkinderbetreuung in Horten und Auslagerung an die Schulstandorte sehen wir mit Blick auf das Ziel von Familienfreundlichkeit in Anbetracht der insgesamt hohen Belastung von Familien mit Kinderbetreuungskosten als nicht zielführend an. Dies auch deshalb nicht, weil die Landesregierung im Zuge des Gute-Kita-Gesetzes in Verbindung mit der Novellierung des KitaG Schleswig-Holstein eine Deckelung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen auf 200€ pro Monat sowie in noch nicht feststehender Form Sozialstaffelungen und Geschwisterermäßigungen plant. Diese Deckelungen werden - wie auch derzeit  -  rechtlich nur für Kindertageseinrichtungen nach dem KitaG und somit auch für Horte gelten. Für die Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule und anderen Formen der OGS/Betreuten Grundschule werden diese Ermäßigungen nicht gelten und nur über freiwillige kommunale Regelungen ermöglicht werden können. Denn Ganztag an Schule unterliegt nicht dem KitaG, s.o. Vor diesem Hintergrund kann es daher geschehen, dass zukünftig für Eltern ein Hortplatz erheblich günstiger als ein Platz im Ganztag an Schule/OGS/Betreute Grundschule werden wird, sofern Lübeck nicht die Elternbeiträge im Ganztag an Schule/OGS/Betreute Grundschulen freiwillig mit kommunalen Mitteln subventioniert.

 


Anlagen

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07246   Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2019/07246-01   Antwort zur Anfrage des BM Thomas Misch (Freie Wähler) gem. § 16 GO: Pro-Kopf-Kosten Hortplatz und Platz Ganztag in Schule pro Monat   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich