Vorlage - VO/2019/07240  

Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West mit der Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Koretzky, Christine
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.03.2019 
13. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
26.03.2019 
13. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Förderantrag Stadtumbau West

Beschlussvorschlag

Für die Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West wird ein Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Stadtumbau West gestellt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die Antragstellung nicht im besonderen Maße berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Begründung)

 


Begründung

Mit Schreiben vom 22.11.2018 teilte das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein der Hansestadt Lübeck mit, dass das von der Hansestadt Lübeck vorgeschlagene Gebiet „Lübeck Nord-West“ aufgrund der beschriebenen städtebaulichen Probleme für eine Förderung in Betracht kommt. Gleichzeitig wurde gebeten, einen nach den Städtebauförderrichtlinien SH 2015 formgebundenen Antrag auf Aufnahme in das Programm 2019 zu stellen.

 

Hauptziel der Städtebauförderung ist es, die Städte und Gemeinden nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und entgegenstehende Mängel oder Missstände dauerhaft zu beheben.

 

Die Laufzeit der Förderprogramme beträgt 15 Jahre mit der Option auf Verlängerung.

 

Um Städtebaufördermittel einsetzen zu können, müssen in einem vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration Schleswig-Holstein genehmigten Untersuchungsgebiet Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach Baugesetzbuch durchgeführt und ein Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzepts (IEK) aufgestellt werden.

 

Städtebaulicher Ideenwettbewerb

Der in der Vorlage VO/2017/04963 beschlossene städtebauliche Wettbewerb „im Bereich nord-westlich der Altstadtinsel vom Burgtorbereich über die Nördliche Wallhalbinsel bis zur MuK und von der Untertrave über die Roddenkoppel bis hin zum Schlachthofgelände“ entspricht weitestgehend dem mit dem Ministerium für Inneres und ländliche Räume (MILI) abgestimmten Umgriff des Fördergebietes. Ein förderfähiger Wettbewerb kann gemäß Städtebauförderrichtlinien jedoch erst nach Beschluss der VU ausgelobt werden. Aufgrund der regelmäßig langen Erarbeitungszeit der VU (ca. 2-3 Jahre), dem Bürgerschaftsbeschluss zur Durchführung des Wettbewerbs und dem hohen öffentlichen Interesse an dem Plangebiet schlägt die Verwaltung vor, den Wettbewerb auf Kosten der Hansestadt Lübeck vorzuziehen. Der Mittelbedarf von 150.000 € ist im Haushalt 2019 bereits geordnet.

Um eine zielführende und ausreichend konkrete Auslobung zu veröffentlichen, sind weitere Beschlüsse, namentlich hinsichtlich der Nutzung des Schlachthofgeländes, notwendig. Eine entsprechende Vorlage zu den Inhalten der Auslobung wird der Politik vor der Sommerpause 2019 vorgelegt.

Das Ergebnis des Wettbewerbs wird Bestandteil des IEK und dem zugehörigen Maßnahmenkatalog.

 

Finanzielle Auswirkungen

An der Finanzierung der Städtebauförderung beteiligen sich Bund, Länder und Gemeinden. Der Bundesanteil beträgt ein Drittel. Die Länder bringen gleich hohe Mittel auf wie der Bund. Der Restanteil wird durch die Gemeinden als kommunaler Eigenanteil geleistet, wobei die Länder über die finanzielle Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommune entscheiden.

 

Die im Antrag auf Programmaufnahme aufgestellte Grobschätzung der zu erwartenden Ausgaben ist eine Aufstellung aller zu diesem Zeitpunkt möglicherweise entstehenden Ausgaben und stellt nicht die tatsächliche Förderhöhe dar. Eine konkretere Aufstellung der Gesamtausgaben auf Basis der ermittelten erforderlichen Maßnahmen lässt sich erst nach Beschluss der VU/IEK durch die Lübecker Bürgerschaft ableiten und wird nach Beschluss beantragt.

Im aktuellen Förderantrag müssen der Bedarf von Städtebaufördermitteln für die ersten 5 Programmjahre beantragt werden. Dies sind aus Erfahrungen anderer Städtebaufördermaßnahmen (Städtebaulicher Denkmalschutz und Soziale Stadt) die Kosten für die Erstellung der VU, des IEK und des städtebaulichen Wettbewerbs für das Gesamtquartier. Die geschätzten Kosten hierfür betragen 500.000 €, der städtische Eigenanteil (1/3) bis 2023 beträgt 167.000 €.

 

Für die Haushaltsjahre 2019/2020 müssen keine Eigenmittel in den Haushalt eingestellt werden. Kosten für die Erstellung der VU/IEK können aus vorhandenen Fördergeldern der Städtebaufördermaßnahmen Städtebaulicher Denkmalschutz Lübecker Altstadt ausgeliehen werden.

 


Anlagen

Anlage 1 - Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm für Lübeck Nord-West mit Darstellung der städtebaulichen Missstände, kartografischen Darstellungen des Gebietes und einer Grobschätzung der zu erwartenden Gesamtausgaben (entsprechend Städtebauförderrichtlinien 2015)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Förderantrag Stadtumbau West (1187 KB)