Vorlage - VO/2019/07032  

Betreff: Interfraktioneller Änderungsantrag (Bündnis90 / Die Grünen, SPD, Die Unabhängigen und FW&GAL) zu VO/2018/06566 "Kurswechsel in der Wohnungspolitik" - Überweisung aus der Bürgerschaft vom 27. September 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der SPD Fraktion
Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander  Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Entscheidung
21.01.2019 
9. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der interfraktionelle Antrag BÜ90/Die Grünen & Die Linke - VO/2018/06504 (AT zu VO/2018/06477) wird wie folgt geändert:

 

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen:

 

1)      Die Quote für Sozialwohnungen von 30% wird strikter angewendet und auf die Bruttogeschossfläche in einem Baugebiet bezogen.
Es werden keine Bauvorhaben von privaten Investoren auf von der Stadt verkauften Grundstücken bewilligt, wenn sie im Bebauungsplan nicht mindestens 30% Wohnungen für sozialen Wohnungsbau und 20% Wohnungen im 2. Förderweg vorsehen. Dieses ist auch im Kaufvertrag zu regeln.

2)      Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.

3)      Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Stadt Lübeck auf geplanten bzw. bereits gewerblich genutzten Handelsimmobilien zusätzlich Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu soll das Gespräch mit den Betreibern gesucht werden, um gemeinsame Lösungen und Unterstützungsmöglichkeiten zu klären.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Juni 2019 zu berichten, welche städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private Bauherren, Bauträger oder Investoren veräußern zu können.

5)      Bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen sind Lübecker Interessenten bevorzugt zu berücksichtigen. Hierfür sind mit den Bauherren entsprechende städtebauliche Verträge zu schließen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich.

 


Anlagen