Vorlage - VO/2024/13116-01  

Betreff: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: AT zu VO/2024/13116 Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG)
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.03.2024 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlpriode 2023 - 2028 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


 

 

Es wird beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, als Gesellschaftervertreter der Hansestadt Lübeck

 

        Frau Vivika Gramke

 

unverzüglich für eine volle Amtszeit in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu wählen.

 


 


Begründung

Mit Beschluss vom 30.11.2023 hat die Bürgerschaft die von ihr in den Aufsichtsrat der Lübecker Hafen-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LHG) bestellten Mitglieder abberufen und die Mandate neu vergeben. Dabei wurde Frau Angela Fiorenza neu als Mitglied des Aufsichtsrats bestellt.

 

Am 18.03.2024 hat Frau Fiorenza gegenüber der Geschäftsführung der LHG ihren Rücktritt aus dem Aufsichtsrat der LHG mit sofortiger Wirkung erklärt.

 

Nach dem Gesellschaftsvertrag der LHG sind freigewordene Aufsichtsratssitze unverzüglich nachzubesetzen. Der:die Nachfolger:in ist für eine volle Amtszeit zu wählen (§ 8 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).

 

Nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) sollen Frauen und Männer jeweils hälftig berücksichtigt werden. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte nur für eine Person, sollen Frauen und Männer alternierend berücksichtigt werden […]. Bestehen Benennungs- oder Entsendungsrechte für eine ungerade Personenzahl, gilt [dies] entsprechend r die letzte Person.“ Der Aufsichtsrat der LHG hat neun Sitze; davon sind sechs von der Hansestadt Lübeck zu besetzen. Mit dem Ausscheiden von Frau Fiorenza gehören dem Aufsichtsrat drei männliche und zwei weibliche von der Bürgerschaft bestellte Mitglieder an. Der Sitz ist gemäß § 15 GstG daher mit einer Frau zu besetzen. Der Beschlussvorschlag berücksichtigt § 15 GstG.


 


Anlagen