Vorlage - VO/2019/07247-01  

Betreff: Antwort zur Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2019/07247
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.03.2019 
7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Warum erfolgt im Falle der Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf die in der Begründung beschriebene Ungleichbehandlung in Abhängigkeit von der Betreuungsform (Kindertageseinrichtung – Kindertagespflege)?

 

 


Begründung

Die Tagespflege steht auch für Kinder im Alter unter 3 Jahren alternativ zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung.

Integrative Maßnahmen in Kitas sind Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Tagespflege hingegen stellt keine Leistung der Eingliederungshilfe dar und es liegt in der Entscheidung der Eltern, dieses Angebot zu nutzen.

Bei der Tagespflege steht eindeutig die Betreuung und nicht der Förderbedarf des Kindes mit Behinderung im Vordergrund.

Wird ein Kind mit Behinderung im Rahmen von Tagespflege betreut, kann jedoch im besonderen Einzelfall der Betreuungsmehraufwand, der durch die Behinderung des Kindes entsteht, übernommen werden.

Hierzu muss die Tagespflegeperson allerdings eine heilpädagogische Qualifikation nachweisen können und über geeignete Räumlichkeiten verfügen.


Anlagen

 

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07247   Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege   Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion   Anfrage
VO/2019/07247-01   Antwort zur Anfrage des BM Antje Jansen (GAL): Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich