Vorlage - VO/2019/07296  

Betreff: Projektfreigabe für die Neugestaltung der Mengstraße, 1. BA 2019/2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
18.03.2019 
13. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
26.03.2019 
13. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2 - Bauabschnitte 1. BA.
Anlage 3 - Mengstr_Ausbauquerschnitt

Beschlussvorschlag

Die Projektfreigabe für die Neugestaltung der Mengstraße zwischen der Untertrave und der Blocksquerstraße wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 erteilt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme:

 

Die Entsorgungsbetriebe Lübeck planen in der Mengstraße die Einführung der Trennkanalisation. Damit einhergehend werden auch die sonstigen in der Straße vorhandenen Medienträger (Strom, Gas, Wasser, Beleuchtung sowie Telekommunikation) ihre jeweiligen Leitungen erneuern. Weiterhin wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr die derzeit vorhandenen Oberflächen erneuern.

 

Da es sich bei diesem Projekt um eine investive Maßnahme in einer Größenordnung von über 175 T€ handelt, ist eine Projektfreigabe erforderlich. Weiterhin handelt es sich im haushaltsrechtlichen Sinne um eine „neue Maßnahme“.

Daher muss zunächst die Genehmigung des Haushaltes 2019 abgewartet werden, damit die Mittel freigegeben und Aufträge erteilt werden können. Die Projektfreigabe durch den Hauptausschuss soll deshalb bereits im Vorwege erwirkt werden und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes 2019 der Hansestadt Lübeck.

Die Projektfreigabe tritt somit erst nach dieser Genehmigung in Kraft und es können auch erst dann entsprechende Aufträge erteilt werden.

 

Damit die Bauzeit für diese Maßnahme für die Anwohner möglichst verkürzt wird, haben sich alle Beteiligten darauf verständigt, eine gemeinsame Ausschreibung durchzuführen. Dieses Vorgehen bietet die Möglichkeit, dass alle Arbeiten direkt aufeinanderfolgend und somit in kürzerer Zeit ausgeführt werden können, als dies bei getrennt vergebenen Maßnahmen möglich wäre. Es wird somit möglich, einzelne Teilabschnitte der Mengstraße komplett fertigzustellen. Eine spätere separate Vergabe der reinen Oberflächenarbeiten würde für die Anwohner eine weitere und zusätzliche Bauzeitverlängerung und somit noch größere Einschränkungen durch die Bautätigkeit bedeuten.

 

Die Erneuerung der Oberflächen soll im Einklang mit den noch herzustellenden Straßen des Gründungsviertels erfolgen. In einem ersten ca. 150 m langem Bauabschnitt von der Unter-trave bis zur Blocksquerstraße bleibt der vorhandene Querschnitt aufgrund der bestehenden engen Straßenverhältnisse bestehen.

Eine Fahrbahn in einer Breite von ca. 4,50 m nimmt den Fahrzeugverkehr auf bzw. ermöglicht hier einseitiges Längsparken wie bisher auch. Der neue Fahrbahnbelag besteht aus einer Oberfläche mit geschnittenem Granitgroßsteinpflaster in einer gebundenen Bauweise und die Gehwegoberfächen aus roter Klinkerpflasterung. Der Gehweg auf der Nordseite wird, wie bisher auch, mit einem Hochbord von der Fahrbahn getrennt. Auf der Südseite wird der Bordstein künftig nur mit einer Ansichtshöhe von ca. 3 cm eingebaut, da dieser Bereich auch heute schon immer wieder, insbesondere von größeren Fahrzeugen, überfahren wird. Der gesamte Gehwegbereich Südseite wird daher in einer gebundenen Bauweise ausgeführt, um Schäden zu vermeiden. Zu den Hauskanten wird auf beiden Gehwegseiten jeweils ein Traufstreifen aus Mosaikpflaster verlegt.

 

In beiden Bereichen werden die Anlagen der Straßenbeleuchtung, insbesondere die alten  Leitungen komplett erneuert. Diese sind veraltet und würden in den nächsten Jahren auch ohne diese große Gesamtmaßnahme vom Bereich Stadtgrün und Verkehr in alleiniger Zuständigkeit erneuert werden müssen. Weiterhin werden in diesem Zuge bereits Leerrohre mitverlegt, um ggf. später die vorhandene Gasbeleuchtung gegen eine elektrische Beleuchtung austauschen zu können. Aufwendige Aufgrabungen für Leitungen werden dadurch vermieden. Weiterhin ist im Zuge dieser Maßnahme eine Neuordnung der Trassen für alle Medienträger erfolgt, so dass es zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich wäre, hier noch neue Leitungen im sehr engen Gehwegbereich unterzubringen. Das Bauvolumen für die Straßenbeleuchtung hat einen Umfang von ca. 160 T€.

 

Zeitplan:

 

Es ist vorgesehen, den ersten Abschnitt von der Untertrave bis zur Siebente Querstraße noch im Jahr 2019 komplett fertig zu stellen. Im Jahr 2020 erfolgt dann die Bauausführung für den Bereich von der Siebente Querstraße bis zur Blocksquerstraße.

 

Für den Bereich von der Blocksquerstraße bis Schüsselbuden bzw. bis zur Breite Straße wird es zu einem späteren Zeitpunkt eine weitere Projektfreigabe geben. Dieser Abschnitt soll ab 2021 ebenfalls gemeinsam mit Medienträgern umgestaltet werden.

 

Kosten/Finanzierung:

 

Für den Abschnitt von der Untertrave bis zur Blocksquerstraße entstehen für die Erneuerung der Gehwege in einer gebundenen Pflasterbauweise sowie im Fahrbahnbereich für die Bau-weise mit geschnittenem Pflaster voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca. 340 T€.

 

Die benötigten Haushaltsmittel für den Straßenbau stehen auf dem Produktsachkonto 541001.743.7852000 – Mengstraße zur Verfügung.

 

Haushaltsmittel für die Straßenbeleuchtung in Höhe von ca. 160 T€ sind im konsumtiven Haushalt der Hansestadt unter dem Produktsachkonto 5221105000 – Festwert Ersatzbeschaffung Straßenbeleuchtung geordnet und stehen dort zur Verfügung.

Die genannten Baukosten teilen sich etwa zur Hälfte auf die Jahre 2019 und 2020 auf.

 

Die Dringlichkeit dieser Projektfreigabe ist gegeben, da die Entsorgungsbetriebe bereits im Mai 2019 und die weiteren Medienträger unmittelbar im Anschluss mit den Arbeiten beginnen wollen und der Bereich Stadtgrün und Verkehr hier durch die Projektfreigabe zum jetzigen Zeitpunkt ein klares Signal für ein gemeinsames Vorgehen aller Beteiligter setzen will. Durch die Projektfreigabe zum jetzigen Zeitpunkt wird gewährleistet, dass unmittelbar nach der Genehmigung des Haushaltes 2019 die erforderlichen Aufträge durch den Bereich Stadtgrün und Verkehr vergeben werden können.

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Übersichtslageplan Bauabschnitte

Anlage 3 – Querschnitt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (8 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Bauabschnitte 1. BA. (163 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Mengstr_Ausbauquerschnitt (86 KB)