Vorlage - VO/2019/07135  

Betreff: Antwort auf Anfrage BM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) gem. § 16 GO: Einrichtung eines Behindertenbeirats (VO2018/06818)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die von BM Detlev Stolzenberg zur Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 mit der Vorlage 2018/06818 gestellte Anfrage:

 

"Es wird um Beantwortung folgender Fragen zur Einrichtung des Behindertenbeirates gebeten:

1. Welche Gründe liegen vor, dass die Einrichtung des Behindertenbeirates noch nicht umgesetzt worden ist? Wann liegt ein erster Satzungsentwurf für den Behindertenbeirat vor? Wie ist die zeitliche Abfolge zur Einrichtung des Behindertenbeirates?

2. Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für die Wahl des Behindertenbeirates gegeben und welches Verfahren strebt die Verwaltung an?

3. Soll eine Geschäftsstelle des Behindertenbeirates eingerichtet werden und ist eine Personalstelle im Haushalt 2019 eingestellt worden? Zu wann soll diese Stelle besetzt werden?

4. Soll dem Behindertenbeirat ein Budget zugeordnet werden? Wenn ja, in welcher Höhe und ab wann kann darüber verfügt werden?"

 

wird nachstehend wie folgt beantwortet:

 

zu 1. Aus personellen Gründen war es nicht möglich, den Beschluss zur Einrichtung eines Behindertenbeirats zeitnah umzusetzen. Der Satzungsentwurf befindet sich derzeit in der verwaltungsinternen Abstimmung und ist für die Beschlussfassung in der Sitzung der Bürgerschaft am 28.03.2019 vorgesehen. Sofern die Bürgerschaft der vorgelegten Satzung zustimmt und diese nach Bekanntmachung in Kraft getreten ist,  wird im Anschluss daran unverzüglich das weitere Verfahren zur Wahl des Behindertenbeirats durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass der Behindertenbeirat spätestens nach der Sommerpause zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentreten kann.

 

Zu 2. Für die Einsetzung eines Behindertenbeirats gem. § 47 d GO bestehen keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. Für die Wahl des Behindertenbeirats ist die Durchführung einer Wahlversammlung vorgesehen. Das Wahlverfahren wird durch Satzung bestimmt.

 

Zu 3.  Der FB 2 wird eine Geschäftsstelle für den Behindertenbeirat einrichten. Im Stellenplan 2019 ist diese Stelle nicht enthalten, da der FB 2 bis zum Jahresende 2018 davon ausging, daß die Stelle im FB 1 analog zum Seniorenbeirat eingerichtet wird. Rechtzeitig zur Einrichtung des Behindertenbeirates wird der FB 2 noch in 2019 eine halbe Planstelle bereit stellen und das Besetzungsverfahren durchführen. Die Ordnung im Stellenplan erfolgt dann 2020.

 

Zu 4. Dem im Haushalt des FB 2 zu bildenden Produkt „Geschäftsstelle Behindertenbeirat“ wird ein Budget zugeordnet werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass neben den zu ordnenden Personal- und Sachkosten der eigentlichen Geschäftsstelle ca. 5.000 Euro für die Arbeit des Beirates zur Verfügung stehen werden.

 


Begründung

 

 


Anlagen