Vorlage - VO/2018/06948  

Betreff: Änderung der Friedhofssatzung
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Johannsen, Jens
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.02.2019 
10. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
12.02.2019 
10. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
26.02.2019 
11. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
12.03.2019 
12. Sitzung des Hauptausschusses zurückgezogen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.02.2019 
6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1 - 1. Satzung zur Änd. der Friedhofssatzung

Beschlussvorschlag

Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck vom 31.03.2015 in der Fassung der Anlage 1 wird beschlossen.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

1.300 Recht

zustimmend bzw. keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder sind aufgrund ihres Alters keine Auftraggeber für Bestattungen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Bestattungsgesetz

 

 

Schleswig-Holstein

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Unmittelbar:

Es entstehen der Hansestadt Lübeck keine Kosten durch die Maßnahme.

Mittelbar:

Die zu erwartenden finanziellen Verbesserungen durch den Bestattungsgarten werden voraussichtlich durch die seit Jahren anhaltenden Rückgänge an Bestattungen aufgezehrt, sodass die finanziellen Auswirkungen sehr schwierig abzuschätzen, vermutlich aber gering sind und sich insofern eine eigene Anlage „Finanzielle Auswirkungen“ erübrigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

Bisher gibt es lediglich auf dem Vorwerker Friedhof ein Gemeinschaftsgrabfeld mit dauergrabgepflegten Grabstätten, das unter dem Namen „Bestattungsgarten“ bekannt ist. Die Ersteller dieses Grabfeldes haben der Friedhofsverwaltung ihr Interesse signalisiert, auch auf dem Burgtorfriedhof ein derartiges Grabfeld anzulegen. Aus rechtlichen Gründen ist hierfür eine Erweiterung des § 29 Abs. 1 Satz 1 Friedhofssatzung um den Burgtorfriedhof erforderlich.

 

Die Ersteller würden das Grabfeld auf eigene Kosten errichten. Der Hansestadt Lübeck würden keine Kosten entstehen. Da es sich hierbei um eine monopolartige Vergabe handelt, wäre nach der entsprechenden Satzungsänderung ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen, um auch anderen potentiellen Interessenten die Chance für den Zuschlag zu geben.

 


Anlagen

Anlage 1 – 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Hansestadt Lübeck

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1 - 1. Satzung zur Änd. der Friedhofssatzung (9 KB)