Vorlage - VO/2015/02665  

Betreff: Zuschussverträge mit freien Trägern
Status:öffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Kathrin Weiher
2. Senator Sven Schindler
Bezüglich:
VO/2015/02587
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Beteiligt:2.500 - Soziale Sicherung
Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
02.06.2015 
15. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 unverändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
04.06.2015 
14. Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
09.06.2015 
31. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Zuschussvertrag Stand 05 05 15
Anlage 2 - Stellungnahme Haushalt und Steuerung
Anlage 3 - Stellungnahme Frauenbüro

1

Beschlussvorschlag

1.              Der Bürgermeister wird beauftragt, für alle in 2015 auslaufenden Verträge mit den freien Trägern Zuschussverträge anhand des als Anlage 1 beigefügten Mustervertrages abzuschließen.

2.              Soweit umsatzsteuerrechtlich möglich, werden zu den Zuschussverträgen konkretisierende Zielvereinbarungen abgeschlossen.

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung – nicht zustimmend, s. Anlage 2

1.300 – Recht - zustimmend

1.160 – Frauenbüro – Kenntnisnahme, s. Anlage 3

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO erfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit in den betroffenen Einrichtungen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

Überwiegend pflichtig.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja – s. Buchst. h der Begründung

 

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 26

Begründung

Die Bürgerschaft hat in der Sitzung am 26.03.2015 zu Pkt. 6.1 mit VO Nr. 2587 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen SPD und „Bündnis 90/Die Grünen“ einstimmig angenommen:

 

(Fortschreibung der Budgetverträge)

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein für alle Träger transparentes Verfahren und eine Gleichbehandlung der Träger der Fachbereiche 2, 3 und 4 bei den Budgetverträgen sicherzustellen.
     
  2. Die in 2015 auslaufenden Budgetverträge mit Freien Trägern in den Fachbereichen der Hansestadt Lübeck 2 (Soziales), 3 (Umwelt) und 4 (Jugendhilfe und Sport) werden erneut für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen.
     
  3. Die im Haushaltsjahr 2015 geltende Budgetsumme wird nicht erhöht. Dies wertet die Bürgerschaft als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung durch die Freien Träger. Bezüglich der Personalkosten wird es eine Budgetanpassungsklausel geben, die die Freien Träger in die Lage versetzt, die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst ohne Einschränkungen zu 100% mitzugehen. Die Träger sind vertraglich zu verpflichten, mindestens die Standards des jeweiligen TVöD einzuhalten bzw. bei Tarifsteigerungen diese an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzugeben. Dies ist vom jeweiligen Träger nachzuweisen.
     
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Planungssicherheit für die Träger herzustellen und ihnen konkrete Vertragsangebote unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte zu unterbreiten.
     
  5. Mit der Abstimmung der Zielvereinbarungen kann umgehend begonnen werden; dabei wird auf die vorhandenen Zielvereinbarungen zurückgegriffen. Diese sollen in enger Zusammenarbeit mit den Freien Trägern weiter konkretisiert und möglichst mit Kennzahlen versehen werden.
     
  6. Der Bürgerschaft und den Fachausschüssen ist laufend über den Fortgang der Budgetvertragsgestaltung zu berichten. Ein Abschlussbericht über die Umsetzung der ist der Bürgerschaft bis spätestens Juni 2015 vorzulegen.

 

Die Punkte 1-4 sind in dem als Anlage 1 beigefügten Mustervertrag aufgegriffen worden und in Abstimmung mit den freien Trägern in diesen eingeflossen.

 

Folgende Punkte werden gesondert erläutert:

 

a)      Umsatzsteuer:

 

In § 2 Abs. 5 des Mustervertrags konnte eine Regelung zur Umsatzsteuer formuliert werden, die sich aus einem Austausch der Rechtsauffassung zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ergibt. Es besteht mit dem Finanzministerium SH grundsätzlich darüber Einigkeit, daß die Zuschüsse im Rahmen eines Leistungsaustausches umsatzsteuerfrei sind, sofern die Träger umsatzsteuerfreie Tätigkeiten ausüben und genau diese Tätigkeiten gefördert werden.

Es könnte durchaus in Einzelfällen die Möglichkeit bestehen, daß eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.


 

 


b)     Tarifanpassungsklausel:

 

Der Vorschlag der Träger für eine pauschalisierte Regelung mit dem Ziel der beiderseitigen Verwaltungsvereinfachung wurde im Mustervertrag unter § 3 Abs. 5 aufgenommen.

 

c)      Weitergabe der Tariferhöhungen:

 

§ 4 Abs. 8 des Mustervertrags deckt die mit den Trägern gefundene Formulierung der unterschiedlichen Tarifbindungen der Träger ab, ohne dabei in deren Tarifautonomie einzugreifen. 

 

d)     Eingruppierungen:

 

Zu den derzeit laufenden Verhandlungen zu den Eingruppierungen der ErzieherInnen im Sozial- und Erziehungsdienst beinhaltet der Mustervertrag unter § 3 Abs. 6 eine Regelung.

 

e)      Mischfinanzierung:

 

Eine Besonderheit stellen die Aufgaben dar, die nicht nur durch die Hansestadt Lübeck bezuschusst werden. Dort kann es vorkommen, dass die Personalkosten bereits die Zuschusssumme der Hansestadt Lübeck übersteigen. Da Drittmittel zumeist gedeckelt sind und dort keine Tarifanpassungen erfolgen, wäre der Träger nicht in der Lage Tarifanpassungen in vollem Umfang an die MitarbeiterInnen weiterzugeben. Leistungseinschränkungen wären die Folge. Diese wären im Rahmen der Zielvereinbarungen zu konkretisieren.

 

Wenn die Hansestadt Lübeck die Träger finanziell in die Lage versetzen sollte, die Tarifansteigerungen vollständig für die dortigen MitarbeiterInnen zu finanzieren, würde dies letztlich zu einer Verschiebung des städtischen Anteils an der Finanzierung der Aufgabe führen. Damit würde der städtische Anteil steigen, da die Drittmittel in der Regel keine Tarifanpassungen vorsehen.

 

Dies betrifft z.B. die Frauenprojekte, die Suchtberatungsstellen und im Besonderen den großen Bereich der Kindertageseinrichtungen.

Das finanzielle Risiko für die Hansestadt Lübeck kann mangels Datengrundlage nicht geschätzt werden.

 

f)       Laufzeit:

 

Die unterschiedliche Laufzeit in § 9 Abs. 1 resultiert aus der bisherigen Kopplung der Kita-Verträge an den Beginn des Kita-Jahres (01.08.) und wird im Rahmen der Gleichbehandlung der Träger durch diese Regelung an die kalenderjährliche Laufzeit angepasst.

 

g)     Zuschussverträge, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr verlängert werden sollten:

 

Sollte die Verwaltung einige Zuschüsse nicht mehr für erforderlich halten, wird dieses mit den Trägern erörtert und der Bürgerschaft eine separate Entscheidungsvorlage entgegengebracht werden.

 


h)     Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen sind die Gesamtaufwendungen aus allen abzuschließenden Zuschussverträgen mit einer geschätzten Tarifsteigerung von 3% p.a., die den Gesamtzuschuss gem. § 3 Abs. 5 des Mustervertrags um 90% der Tarifsteigerung erhöht (s.a. c).

 

Gegenüber den bisherigen vertraglichen Regelungen zur Tarifsteigerung führt die neue vertragliche Regelung unter § 3 Abs. 5 des Mustervertrags zu folgenden Mehraufwendungen:

 

 

Zuschussentwicklung nach bisheriger Vertragsregelung

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

FB 2

2.511.682,00

2.574.474,05

2.628.538,01

2.683.737,30

2.750.830,74

2.808.598,18

FB 4

33.955.538,00

34.804.426,45

35.674.537,11

36.566.400,54

37.480.560,55

38.417.574,57

Summe

36.467.220,00

37.378.900,50

38.303.075,12

39.250.137,84

40.231.391,29

41.226.172,75

 

 

 

 

 

 

 

Zuschussentwicklung nach neuer Vertragsregelung

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

FB 2

2.511.682,00

2.579.497,41

2.649.143,84

2.720.670,73

2.794.128,84

2.869.570,32

FB 4

33.955.538,00

34.872.337,53

35.813.890,64

36.780.865,69

37.773.949,06

38.793.845,68

Summe

36.467.220,00

37.451.834,94

38.463.034,48

39.501.536,41

40.568.077,90

41.663.416,00

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung der Neuregelung

 

 

 

 

 

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Mehraufwand

 

72.934,44

159.959,37

251.398,57

336.686,61

437.243,25

 

 

 

 

 

 

 

Mehraufwand für die Jahre 2016 bis 2020:

1.258.222,24

 

 

 

 

Die derzeitige Tarifverhandlung zur Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst birgt ein finanzielles Risiko, das derzeit noch nicht beziffert werden kann. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für 2016 wird darauf entsprechend reagiert werden. Eine Erhöhung der Zuschusssumme wird sich überwiegend auf die Zuschussverträge des FB 4 auswirken.

1

Anlagen

  1. Mustervertrag zur Förderung freier Träger
  2. Stellungnahme des Bereichs 1.201 – Haushalt und Steuerung
  3. Stellungnahme des Bereichs 1.160 - Frauenbüro

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Zuschussvertrag Stand 05 05 15 (43 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Stellungnahme Haushalt und Steuerung (13 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 - Stellungnahme Frauenbüro (24 KB)    
Stammbaum:
VO/2015/02587   Austauschantrag zu VO/2015/2567 TOP 6.1 "Fortschreibung der Budgetverträge"   Geschäftsstelle der SPD Fraktion   interfraktioneller Antrag
VO/2015/02665   Zuschussverträge mit freien Trägern   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich