Vorlage - VO/2013/00428  

Betreff: Städtische Gebäude für Proberäume
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 zurückgestellt   
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 zurückgestellt   
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Die Liste der leerstehenden städtischen Gebäude wird aktualisiert und gründlich daraufhin geprüft, ob Gebäude oder Teile von Gebäuden geeignet sind, ggf

Beschlussvorschlag

Die Liste der leerstehenden städtischen Gebäude wird aktualisiert und gründlich daraufhin geprüft, ob Gebäude oder Teile von Gebäuden geeignet sind, ggf. durch Umbaumaßnahmen zu Proberäumen für Musikbands umfunktioniert zu werden.

 

Es war kürzlich in den Lübecker Nachrichten zu lesen, dass im SPD Wahlkampf ein ehemaliges Marktleiterhaus auf dem Meesenplatz zu Proberäumen umfunktioniert werden soll

Begründung

Es war kürzlich in den Lübecker Nachrichten zu lesen, dass im SPD Wahlkampf ein ehemaliges Marktleiterhaus auf dem Meesenplatz zu Proberäumen umfunktioniert werden soll. Wir stellten am

29.09.2011 einen Bürgerschaftsantrag, dass die HL alle Gebäude nennen möge, die sich für Proberäume für Musikbands eignen würden (Antragstext: „...der Suche bzw. durch die Bereitstellung von Proberäumen in Lübecks Stadtteilen. Bei der Nennung von Gebäuden sind sowohl dauerhafte Nutzungen, wie auch zeitweise Nutzungen von Räumen zu prüfen. Neben bestehenden Gebäuden sind ferner Freiflächen für Neubauten aufzuzeigen.“).

Wir erhielten eine Liste mit Mietobjekten, die für Proberäume überwiegend völlig unbrauchbar waren. Das Marktleiterhaus wurde auf der Liste nicht aufgeführt, obwohl es seit Jahren leer steht. In der Annahme, dass es unter Umständen weitere städt. Gebäude gibt, die von MusikerInnen genutzt werden können, wird die Verwaltung beauftragt, erneut eine Überprüfung vorzunehmen.

 


Anlagen