Vorlage - VO/2013/00399  

Betreff: Bewegliche Ferientage in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Bearbeiter/-in: Fraederich, Oliver
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 zurückgestellt   
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 zurückgestellt   
29.08.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 2/2013 - 2018 an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird gebeten, die Umsetzung des § 2 Abs. 1 der Lan­desverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein zu prüfen. Die beweglichen Ferientage werden für alle städtischen Schulen in Lübeck einheitlich in Absprache mit den Schulen für das jeweilige Schuljahr festgelegt.

 

Gemäß der Landesverordnung sind insbesondere die Belange jener Eltern zu be¬rücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen

Begründung

Gemäß der Landesverordnung sind insbesondere die Belange jener Eltern zu be­rücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen.  Dies ist in Lübeck nicht gegeben, da die Festsetzung der beweglichen Ferientage von jeder Schule in­dividuell vorgenommen wird. Für Familien mit mehreren Kindern auf verschiedenen Schulen ist dies schwierig, da bei berufstätigen Erziehungsberechtigten ggf. für die doppelte Zeit eine Betreuung organisiert oder Urlaub genommen werden muss. Vor dem Hintergrund der immer wieder öffentlich geforderten besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wäre dies ein kleiner und zugleich kostengünstiger Baustein um dieses Ziel zu erreichen.

Auszug aus der Landesverordnung über Ferientermine an den öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein:

Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Abs. 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Ab­sprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei die­ser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen.“

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 


Anlagen