Vorlage - VO/2013/00345  

Betreff: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 8. Änderungssatzung vom 12.11.2012 und Änderung der Zuständigkeitsordnung.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:110.96.00
Federführend:1.110 - Personal Beteiligt:1.300 - Recht
Bearbeiter/-in: Toll, Markus   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschuss zur Vorberatung
13.03.2013 
55. Sitzung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
19.03.2013 
70. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2008 - 2013) unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
21.03.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 41 / 2008 - 2013 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der HL
Anlage 2 - Zuständigkeitsordnung
Anlage 3 - Synoptische Darstellung der Änderungen
Anlage 4 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

              1.Die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck sowie die Änderung der Zuständigkeitsordnung werden in den als Anlage 1 und 2 beigefügten Fassungen beschlossen.             

2. § 39 Abs.3 der Geschäftsordnung der Bürgerschaft wird wie

folgt geändert:

Der Rechnungsprüfungsausschuss tagt mindestens einmal im

Vierteljahr.

 

Beteiligte Bereiche:

Verfahren

Beteiligte Bereiche:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

neu

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

1.100 Büro der Bürgerschaft: zustimmend

1.101 Bürgermeisterkanzlei: zustimmend

1.201 Haushalt und Steuerung: zustimmend

1.300 Bereich Recht: keine rechtlichen Bedenken

 

Nein.

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO ist nicht erfolgt, da der Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

Die Änderung der Hauptsatzung führt zu einem Minderaufwand im Rahmen von § 14 der Hauptsatzung (Entschädigungen der ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger) sowie bei den Sachmitteln. Der Minderaufwand beläuft sich auf jährlich rund EUR 15.312 (siehe Anlage 3). Hinsichtlich der Personalkosten sind zunächst keine Einsparungen zu erwarten. Es findet lediglich eine Aufgabenverlagerung statt.

Zudem spart der Kurbetrieb Travemünde EUR 700 bei den Mietkosten ein.             

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 4)

 

Beschlussvorschlag zu 1

Begründung

 

Beschlussvorschlag zu 1.:

 

Mit dieser Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck sowie der Zuständigkeitsordnung erfolgt die Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 29.11.2012, TOP 12.1, Drucksache Nr. 58, Anlage 9 zur Zusammenlegung des Umwelt- und Kleingartenausschusses mit dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung und zur Zusammenlegung des Wirtschaftsausschusses mit dem Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde sowie der Drucksache 202 zur Auflösung des Finanz-, Personal- und Rechnungsprüfungsausschusses und Wiederherstellung des Rechnungsprüfungsausschusses in seiner ursprünglichen Form.

Zudem wird das Krematorium aus dem Aufgabengebiet des Bauausschusses gestrichen, da das städtische Krematorium 2009 verkauft wurde.

Die unterschiedliche Regelung über das Inkrafttreten (Voraussetzung ist das rechtzeitige Vorliegen der Genehmigung durch das Innenministerium und die Bekanntmachung in der Lübecker Stadtzeitung) trägt der Tatsache Rechnung, dass die Zusammenlegung des Umweltausschusses mit dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung erst für die Wahlperiode 2013 beschlossen wurde.

Zur besseren Übersicht wurde in der Anlage 3 eine synoptische Darstellung über die Änderungen in der Hauptsatzung und Zuständigkeitsordnung beigefügt.

 

Beschlussvorschlag zu 2.:

 

Die Änderung des § 39 Abs.3 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft trägt der erneuten Einrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses Rechnung. Darüber hinaus ist berücksichtigt, dass nach der Änderung der Gemeindeordnung für die nichtöffentliche Behandlung von Angelegenheiten der Rechnungsprüfung nun gemäß § 46 Abs.8 GO jeweils ein Beschluss des Ausschusses erforderlich ist. Die bisher vorgesehene grundsätzliche nichtöffentliche Behandlung diese Angelegenheiten ist daher nicht mehr zulässig.

 

1)

Anlagen

1)      9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck

2)      Zuständigkeitsordnung

3)      Synoptische Darstellung der Änderungen

4)      Finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 5 1 öffentlich Anlage 1 - 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der HL (67 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 2 - Zuständigkeitsordnung (60 KB)    
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 3 - Synoptische Darstellung der Änderungen (106 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 - Finanzielle Auswirkungen (50 KB)