Auszug - Finanzierung der Lübecker Frauenhäuser nach Entscheidung des Landesministeriums über die Reform der Richtlinie des FAG  

62. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 15.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/10851 Finanzierung der Lübecker Frauenhäuser nach Entscheidung des Landesministeriums über die Reform der Richtlinie des FAG
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Wiesen, Melanie
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des AM Prieur betreffend die in der Vorlage benannte Erhöhung der Mietkosten führen Herr Senator Schindler und Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass diese auf die Definition von Standards durch das Land, zum Beispiel hinsichtlich des Platzbedarfes pro Person, und die damit verbundenen notwendigen Anpassungsmaßnahmen zurückzuführen seien.

 

 


Beschluss:


Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss von Budgetverträgen

  • mit dem autonomen Frauenhaus des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. über einen Budgetbetrag in Höhe von 273.921,90 €

sowie

  • mit dem Frauenhaus der Arbeiterwohlfahrt (AWO) über einen Budgetbetrag in Höhe von 59.482,05 €

ckwirkend ab 01.01.2022 beauftragt.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum