Auszug - Weitere Antworten aus vorangegangenen Sitzungen  

40. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:04 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll

5.1.1 Ferienwohnungen (Herr Ramcke) – 5.610

 TOP 5.2.9 am 17.08.2020

Herr Ramcke möchte wissen, wie der aktuelle Sachstand bei der Nutzung von Ferienwohnungen sei und ob die Nutzungsuntersagungen noch ausgesetzt seien. Weiter möchte er wissen, wie weit der Prozess sei, diese Nutzungsuntersagungen auch in Travemünde umzusetzen.

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Die Nutzungsuntersagungen für Ferienwohnungen in Gängen und Höfen sind nicht mehr ausgesetzt. Die Bauaufsicht prüft gegenwärtig, welche Ferienwohnungen trotz der Nutzungsuntersagungen noch an Feriengäste vermietet werden und wird für die betreffenden Betreiber das angekündigte Zwangsgeld verhängen.

Für Travemünde ist die erforderliche Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes aufgrund anderer Bearbeitungserfordernisse zurückgestellt.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.2 Fahrradfreundliches Lübeck (Herr Pluschkell) – 5.610

 TOP 5.2.2 am 07.09.2020

Wie weit ist die von der Lübecker Bürgerschaft beauftragte Überarbeitung des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“? Wann wurde damit begonnen? Wann wird es der Lübecker Bürgerschaft zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt?

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Die Überarbeitung des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“ erfolgt von Seiten des Bereichs 5.610 Stadtplanung und Bauordnung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans. Die Überarbeitung des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“ soll Ende 2021 beendet sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.3 „Landesstrategie 2030“ für den Radverkehr (Herr Leber) – 5.610

 TOP 5.2.6 am 07.09.2020

1. Sind konkrete Mittel aus dem Programm für den Radwegeausbau in der Hansestadt vorgesehen? Wenn ja, welche Ausbaumaßnahmen werden profitieren? Wenn nein, ist beabsichtigt entsprechende Projekte für das Programm vorzuschlagen?

2. Sind konkrete Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen dieses Projektes geplant? Welche Mittel werden hierfür zur Verfügung stehen? Konkret: Wie viele Fahrradbügel, wie viele Selbst-Servicestationen sind für Lübeck vorgesehen?

3. Welchen Beitrag könnte die Hansestadt Lübeck zur Weiterentwicklung des landesweiten Radverkehrsnetzes beitragen?

4. Welche radtouristischen Angebote könnte Lübeck weiterentwickeln und zur Positionierung des Landes als noch attraktivere Rad-destination beisteuern?

5. Welche ÖPNV-Knoten lassen sich zu Mobilitätsstationen weiterentwickeln?

6. Welche innovativen Angebote wären im Rahmen eines Modellprojektes in Lübeck denkbar, um die Multimodalität zu fördern? Welche Rolle können dabei Sharing-Angebote spielen?

7. Welche Bedeutung könnten zukünftig Zielgruppen wie Pendler in den Planungsprozessen haben. Welche innovativen Angebote wären für diese Zielgruppe denkbar?

8. Wie kann die zielgruppenorientierte Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere die Schulwegsicherheit intensiviert werden?

9. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag die Schulwegplanung /Schulwegoptimierung als speziellen Planungsschwerpunkt in den Fokus zu nehmen?

10. Welche Veranstaltungen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung können entwickelt und durchgeführt werden?

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

1. Sind konkrete Mittel aus dem Programm für den Radwegeausbau in der Hansestadt vorgesehen? Wenn ja, welche Ausbaumaßnahmen werden profitieren? Wenn nein, ist beabsichtigt entsprechende Projekte für das Programm vorzuschlagen?

2. Sind konkrete Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen dieses Projektes geplant? Welche Mittel werden hierfür zur Verfügung stehen? Konkret: Wie viele Fahrradbügel, wie viele Selbst-Servicestationen sind für Lübeck vorgesehen?

Antwort:

Es ist beabsichtigt, konkrete Radverkehrsmaßnahmen für das Programm vorzuschlagen, soweit hierfür Personalkapazitäten vorhanden sind.

 

3. Welchen Beitrag könnte die Hansestadt Lübeck zur Weiterentwicklung des landesweiten Radverkehrsnetzes beitragen?

Antwort:

Durch Planung und Umsetzung von interkommunalen Radschnellverbindungen kann ein Beitrag zum landesweiten Radverkehrsnetz geleistet werden. Dieser kommt dann insbesondere den Pendler:innen zu Gute. Durch Pflege und ggf. Ausbau der vorhandenen Radwanderwege kann ebenfalls der regionale Tourismus- bzw. Freizeitverkehr gefördert werden.

 

4. Welche radtouristischen Angebote könnte Lübeck weiterentwickeln und zur Positionierung des Landes als noch attraktivere Rad-destination beisteuern?

Antwort:

Eine Auseinandersetzung mit der Förderung radtouristischer Angebote findet im Touristischen Entwicklungskonzept (TEK 2030) statt. Die Schlüsselmaßnahme „Lübeck.Travemünde.mobil“ sieht u.a. vor, intermodale Verknüpfungen (z.B. Schiff und Rad) zu fördern oder ein touristisches Mobilitätsmanagement einzuführen. Des Weiteren sind „Sterntouren“ („Ostsee.Sterne“) angedacht, die als Rundtouren mit Themenschwerpunkt sowohl Tourist:innen als auch Bewohner:innen ansprechen sollen.

 

5. Welche ÖPNV-Knoten lassen sich zu Mobilitätsstationen weiterentwickeln?

Antwort:

Die Auseinandersetzung mit Mobilitätsstationen, deren Gestaltung und möglicher Standorte erfolgt im Rahmen der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplans. Prinzipiell erfüllen jene ÖPNV-Knoten die Anforderungen für eine Mobilitätsstation, die in einem gewissen Maß von Fahrgästen als Umsteigepunkt von oder auf ein anderes Verkehrsmittel genutzt werden.

 

6. Welche innovativen Angebote wären im Rahmen eines Modellprojektes in Lübeck denkbar, um die Multimodalität zu fördern? Welche Rolle können dabei Sharing-Angebote spielen?

Antwort:

Multimodalität beschreibt die Möglichkeit der Nutzer:innen, verschiedene Verkehrsmittel für verschiedene Wege zu verwenden. Daher sollte darüber hinaus verstärkt die Möglichkeit der Intermodalität – die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für einen Weg –berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund bilden auch Sharing-Angebote eine sinnvolle Maßnahme.

 

Für die Förderung im Allgemeinen muss ein sicherer und einfacher Übergang zwischen Verkehrsmitteln gegeben sein. Das kann auf verschiedene Arten erfolgen (bspw. sichere Rad- und / oder E-Scooter-Abstellanlagen an Haltestellen, einfache und günstige Fahrradmitnahme in Bus und Bahn, tarifliche Integration multimodaler Angebote, Kommunikation und Information).

 

 

7. Welche Bedeutung könnten zukünftig Zielgruppen wie Pendler in den Planungsprozessen haben. Welche innovativen Angebote wären für diese Zielgruppe denkbar?

Antwort:

Grundsätzlich haben Pendler:innen – wie alle betroffenen Personen – eine Bedeutung in Planungsprozessen. Für den Themenbereich der Verkehrsplanung bilden Pendler:innen durchaus einen Schwerpunkt und eine Möglichkeit zur Stärkung des Umweltverbunds. Durch Schaffung qualitativ hochwertiger Infrastruktur für den Fuß-, Rad- und Öffentlichen Verkehr können Verlagerungspotentiale (Modal Shift) genutzt werden. Dazu könnten bspw. die in Frage Nr. 5 und Nr. 6 erwähnten Projekte dienen.

 

8. Wie kann die zielgruppenorientierte Verkehrssicherheitsarbeit, insbesondere die Schulwegsicherheit intensiviert werden?

Antwort:

Es ist aktuell eine Zusammenarbeit der Präventionsstelle der Polizei mit der Stadtverwaltung geplant mit dem Ziel, die Anzahl der Radunfälle in Lübeck durch gezielte Kampagnen zum Thema Verkehrssicherheit zu reduzieren.

 

9. Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag die Schulwegplanung / Schulwegoptimierung als speziellen Planungsschwerpunkt in den Fokus zu nehmen?

Antwort:

Die Mobilitätsbedürfnisse von Personen, die besonders schutzbedürftig oder mobilitätseingeschränkt sind, werden bei jeder Planung berücksichtigt. Es ist ein Anliegen der Verwaltung, die Wege und Bewegungsräume für Kinder angemessen und sicher zu gestalten.

 

10. Welche Veranstaltungen und Kampagnen zur Radverkehrsförderung können entwickelt und durchgeführt werden?

Antwort:

Möglich wären Kampagnen, welche einen informativen Charakter haben und über Radwegeinfrastruktur, Regeln und Möglichkeiten informieren. Des Weiteren kann mit Kampagnen wie „Lübeck fährt Rad“ geworben werden. Momentan beteiligt sich die Verwaltung an der Europäischen Mobilitätswoche und organisiert Veranstaltungen in der Beckergrube und stellt in Containern Informationen und Wissenswertes zum Thema Mobilität aus. Diese Formate sind auch in Zukunft denkbar.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.4 Verkehrszeichen, die mit der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften eingeführt wurden (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.4 am 18.05.2020 – VO/2020/08931

Mit der 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020, verkündet im Bundesgesetzblatt vom 27.04.2020, wurden einige interessante Neuerungen im Straßenverkehr eingeführt. Darunter sind auch einige neue Verkehrszeichen.

Hierbei ergeben sich jeweils folgende Fragen:

  1. Inwieweit hat die Hansestadt den Einsatz dieser neuen Verkehrszeichen bereits erwogen? Konnten möglicherweise Standorte identifiziert werden, an denen sie zum Einsatz kommen könnten?
  2. Welche Erwartungen verknüpft die Verwaltung mit den Neuerungen?
  3. Welche Herausforderungen könnten sich jeweils ergeben.
  4. Könnten die Zeichen 277.1 und 281.1. nach Einschätzung der Verwaltung z.B. in der Roeckstraße zur Verbesserung der Situation beitragen und das Sicherheitsgefühl der Radfahrer verbessern? Welche Auswirkungen hat dies auf den Verkehrsfluss und den ÖPNV?

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Inwieweit hat die Hansestadt Lübeck den Einsatz dieser neuen Verkehrszeichen bereits erwogen? Konnten möglicherweise Standorte identifiziert werden, an denen sie zum Einsatz kommen könnten? Ab welchem Verkehrsvolumen ist die Einrichtung eines Schutzstreifens angezeigt?

Zurzeit wird geprüft, ob das neue Verkehrszeichen 277.1 „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen…“ auf der Puppenbrücke in Fahrtrichtung Fackenburger Allee eingesetzt werden kann.

Eine flächendeckende Überprüfung aller Straßen wird nicht möglich sein. Der Einsatz der neuen Verkehrszeichen wird nach und nach geprüft und gegebenenfalls umgesetzt.

 

  Welche Erwartungen verknüpft die Verwaltung mit den Neuerungen?

Es wird erwartet, dass sich sowohl die subjektive als auch die objektive Sicherheit insbesondere der Radfahrenden erhöhen dürfte.

 

Welche Herausforderungen könnten sich jeweils ergeben?

Bei der Anwendung der beiden neuen Verkehrszeichen sind die Auswirkungen auf die anderen Verkehrsgruppen zu prüfen.

Im Falle der Verwendung des Grünpfeils für den Radverkehr kann es je nach Ausgestaltung der Aufstellflächen an den Lichtsignalanlagen zu neuen Konflikten mit anderen Verkehrsgruppen z.B. mit Fußgänger:innen kommen.

Beim Einsatz des Überholverbots kann es zum Rückstau des Kraftfahrzeugverkehrs kommen und zu Fahrzeitverlusten für den ÖPNV.

 

Ist der Einsatz der Verkehrszeichen 277.1 und 281.1 in der Roeckstraße möglich?

Nein. Nach § 45 Abs. 9 der StVO kann die Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen, z.B. die Anordnung eines Überholverbotes treffen, wenn dies aufgrund besonders zwingender Umstände bzw. einer Gefahrenlage erforderlich erscheint. Diese Situation liegt für die Roeckstraße nicht vor, da in der Roeckstraße. eine reduzierte Geschwindigkeit mit Tempo 30 angeordnet wurde und die Straße ausreichend breit ist. Es besteht kein Anspruch auf behinderungsfreiem Begegnungsverkehr. Es ist allen Ver­kehrsteilnehmern zuzumuten, den Begegnungsverkehr abzuwarten, sofern erkennbar ist, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand beim Überholen des Radverkehrs nicht eingehalten werden kann. Ein Überholverbot für einspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder würde aufgrund der Länge der Roeckstraße zu erheblichen Fahrzeitverlusten beim ÖPNV führen und den Verkehrsfluss deutlich verlangsamen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.5 Anfrage zu Radverkehrswegen (Herr Lutzkat) – 5.660

 TOP 5.2.1 am 15.06.2020 – VO/2020/09017

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer 11. Sitzung am 26.09.2019 zu VO/2019/08082-27-01 unter Punkt 3 Radverkehrswege beschlossen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Maßnahmen in 2020 umzusetzen:

B) Planungskosten für den Lückenschluss des Radweges von Travemünde nach Warnsdorf zu ordnen.

D) Herstellung der Nutzungsfähigkeit des Fuß-/Radweges unterhalb der Puppenbrücke.

Wie ist der aktuelle Sachstand zu den beiden Punkten?

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

zu B.:

Für die Planung des Radweglückenschlusses zwischen Travemünde / Teutendorf und Warnsdorf entlang der K30 gibt es einen Vorplanungstand aus 2007.

2020 konnten die Planungen aufgrund von begrenzten Personalkapazitäten in der Planungsabteilung noch nicht wieder aufgenommen werden. Auch werden bei der Maßnahmenpriorisierung derzeit in Abstimmung mit dem „Runden Tisch Radverkehr“ die Schwerpunkte im Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur an Hauptverkehrsstraßen mit erhöhten Rad- und Schülerverkehr gesehen. Eine nochmalige Thematisierung der Prioritäten soll im nächsten „Runden Tisch Radverkehr“ erfolgen, zumal mehrere Außerortsradwege als Neubauprojekte in der Konzeptplanung vorhanden sind.

Die Haushaltsmittel für eine eventuelle Weiterplanung stehen auch im kommenden Jahr zur Verfügung. Da Grunderwerb erforderlich ist, wäre mit einer baulichen Umsetzung kaum vor 2023 zu rechnen.

 

zu D.:

Die Abteilung Brückenbau im Bereich Stadtgrün und Verkehr hat eine Machbarkeitsstudie für die Wiederherstellung der Fußsteige unterhalb der Puppenbrücke (Ost- und Westseite) in Auftrag gegeben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.6 Fortschreibung des Berichtes zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.3 am 15.06.2020 – VO/2020/09029

Die 1. Fortschreibung des Zustandsberichtes zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke aus dem Jahre 2013 zeigt den Handlungsrahmen der Jahre 2013 bis 2019ff auf.

Wann ist mit einer weiteren Fortschreibung des Zustandsberichtes zu rechnen

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Im Jahr 2008 wurde der „Bericht zum Zustand der Lübecker Brücken und Infrastrukturbauwerke“ veröffentlicht.

Dieser wurde im Jahr 2012 aktualisiert und fortgeschrieben. Beide Berichte sind im Internet der Hansestadt Lübeck veröffentlicht und einzusehen.

In 2014 wurde das Heft 111 der Reihe „Lübeck plant und baut“ mit dem Titel „Straßen erhalten – Brücken sanieren“ veröffentlicht, darin ist eine weitere Aktualisierung des Berichts von 2012 enthalten.

Seit dem wurde noch keine weitere Aktualisierung veröffentlicht.

 

Durch die Abteilung Brückenbau ist ein weiterer Bericht zum Zustand der Brücken rund um die Altstadt vorbereitet. Dieser ist bisher nur verwaltungsintern zur Abstimmung gegeben worden. Hierzu soll noch eine gutachterliche Stellungnahme beauftragt werden, um mögliche Kontroversen zwischen dem historischen Wert (Denkmalschutz) und der verkehrlichen Bedeutung darstellen und bewerten zu können.

Die Suche nach einem passenden Planungsbüro und Vergabe eines entsprechenden Auftrags konnte noch nicht durchgeführt werden.

 

Im Zuge des Haushaltsbegleitbeschlusses 2017 (VO/2017/05571) wurde die Verwaltung beauftragt, den Masterplan für den Ausbau und die Sanierung von Straßen für die kommenden fünf Jahre fortzuschreiben. Der neue Masterplan für die Jahre 2019 bis 2024 sollte nicht nur Maßnahmen für Straßen sondern auch für Brücken, Fuß- und Radwege enthalten.

 

Erste Vorarbeiten für einen „Masterplan Brücken“ wurden begonnen. Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines Masterplans ist jedoch vor allem, dass man agieren kann, sowohl für die Aufstellung und insbesondere für die Abarbeitung des Plans. Der aktuelle Zustand der Brücken, die Besetzung der Abteilung Brückenbau und die Notwendigkeit, trotz des Sanierungsstaus auch zeitgemäße Forderungen nach neuen Bauwerken zu erfüllen, bringen jedoch mit sich, dass zurzeit nur reagiert werden kann.

Die Bearbeitung des Masterplans wird selbstverständlich weiter verfolgt, eine Veröffentlichung ist jedoch nicht vor Mitte 2021 zu erwarten. Teil des Plans wird dann auch der aktuelle Zustand der Lübecker Brücken sein.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.7 Wassergebundene Anwohnerstraßen in Lübeck (Herr Stolzenberg) – 5.660

 TOP 5.2.6 am 15.06.2020 – VO/2020/09032

Anwohner von wassergebundenen Anwohnerstraßen klagen bei Trockenheit über hohe Staubbelastungen und bei Glatteis über besondere Gefahren für Fußgänger und Radfahrer.

1. Welche Anwohnerstraßen in Lübeck sind wassergebunden und wie hoch ist der Anteil am Gesamtstraßennetz der Stadt?

2. Welche Kosten entstehen jährlich für die laufenden Unterhaltungsmaßnahmen / Beseitigung von Schlaglöchern und Ausspülungen dieser Straßen?

3. Strebt die Bauverwaltung an, diese Straßen mit einer Pflasterung / Asphaltdecke zu befestigen? Gibt es dazu ein Konzept der Stadt?

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

zu 1.:

Mit einer wassergebundenen Fahrbahndecke sind die nachfolgenden Wege und Straßen in Lübeck befestigt:

Altenfeld 1.254m², Raabrede 4.650m², Blasfeld 2.330m², Im Trentsaal 3.100m², Brömbsenmühle 4.400m², Ringstedtenhofweg, Vorwiesenweg, Schulweg, Krambreed, Krummesser Landstraße Parkstreifen / Schule, Gut Mönkhof / Hochschulstadtteil, Beidendorfer Hauptstraße Zuwegung zum See", Geniner Ufer, Stegenort, Alte Mühle in Schlutup 1.200m², Am Nöltingshof 400m², Brandenweg, Melkerstieg, Wege im Bereich Teerhofinsel, Verbindungsweg Reeker Heide / Radbergweg, Am Moor 4.500m², Am Sportplatz 500m², Ihlwisch 3.600m², Spegelkamp 1.650m², Wischhofweg.

 

Eine Abschätzung des prozentualen Anteils am städtischen Straßennetz ist ohne erheblichen Aufwand nicht möglich, da nicht alle Flächen der entsprechenden Straßen verfügbar sind. Es dürfte sich allerdings um einen überaus geringen Anteil handeln.

 

Zu .2:

Exemplarisch können die Kosten für die entsprechenden Straßen in St. Jürgen benannt werden:

 

Straße / Weg

2016

2017

2018

2019

2020

Altenfeld 1.254m²

2.988,21

 

2.837,02

 

3.934,70

Raabrede 4.650m²

15.992,63

9.493,31

10.946,82

14.312,75

14.348,12

Blasfeld 2.330m²

Im Trentsaal 3.100m²

16.793,42

2.202,96

11.622,96

 

7.832,01

Brömbsenmühle 4.400m²

16.793,78

5.062,27

6.151,00

 

11.250,19

Ringstedtenhofweg

7.685,27

 

 

 

 

Vorwiesenweg

 

3.266,11

 

 

 

Schulweg

 

 

5.601,28

 

 

Krambreed

 

 

1.284,84

 

 

Krummesser Landstraße Parkstreifen / Schule

 

 

2.209,40

 

 

Gut Mönkhof / Hochschulstadtteil

 

 

2.433,61

 

 

Beidendorfer Hauptstraße / Zuwegung zum See

 

Bauhof

 

 

 

Lisa-Dräger-Wanderweg

 

 

4.732,99

 

 

Geniner Ufer

 

 

 

6.978,06

 

Stegenort

 

 

 

 

 

Kosten

60.253,31

20.024,65

47.819,92

21.290,81

37.365,02

Angaben in Euro

 

Zu 3.:

Die Stadt hat kein konkretes Konzept zur Änderung der Befestigung der benannten Straßen. Sie werden verkehrssicher gehalten.

Bei einem Ausbau würden bei erstmaliger Herstellung der Straße Kosten auf die Anlieger zukommen. Sie wären dann zu 90% an den Erschließungskosten zu beteiligen.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.8 Fußgängerampeln Beckergrube (Herr Leber) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 15.06.2020

Herr Leber spricht die beiden Fußgängerampeln im Bereich der Verkehrsversuchsstrecke in der Beckergrube an (Jakobikirche und Pfaffenstraße). Es sehe hier große Probleme bei Menschen mit Sehstörungen, die hier die Straße queren wollen. Er möchte wissen, ob hier sogenannte „schlafende Ampeln“ installiert werden können, um diesen Menschen zu helfen.

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Die Fußgängersignalanlagen in der Breiten Straße an der Jakobikirche und im Übergang von der Breiten Straße in die Beckergrube waren zu Beginn des Verkehrsversuchs Anfang Mai abgeschaltet worden, da mit der vorgeschriebenen neuen zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Querungssicherung nicht mehr für notwendig erachtet worden ist.

Wegen der kurz nach dem Abschalten vorgebrachten Einwände durch die Vertretung sehbehinderter und blinder Mitmenschen wurde am 26. Mai 2020 die Wiedereinschaltung angeordnet.

 

Bei einer sogenannten. Dunkelschaltung (schlafende Ampel), muss nach Anforderung durch den Fußverkehr zunächst ein Mindestgrün des Kfz-Verkehrs von zehn Sekunden geschaltet werden. Zuzüglich der erforderlichen Zwischenzeiten von fünf Sekunden ergibt sich nach Drücken des Anforderungstasters eine Mindestwartezeit von 15 Sekunden bis zum Grün für den Fußverkehr.

Nach Grünenende des Fußverkehrs läuft noch die Räumzeit der Furt ab und es werden anschließend noch einmal die Kfz-Signale mit zehn Sekunden Grün geschaltet, bevor die Anlage wieder komplett dunkel ist.

Dunkelschaltungen werden i.d.R. dort eingesetzt, wo mit geringen Fußgängerquerungen zu rechnen ist. Ein hohes Querungsaufkommen wie in der Beckergrube, führt jedoch zu einem häufigen ein- und ausschalten der Signale, was zur Verunsicherung beitragen kann. Bei der Dunkelschaltung für Fußverkehr ist jedoch zu erwarten, dass dann bei geringem Kfz-Verkehrsaufkommen viele Querungen ohne Anforderung bei ausgeschalteten Signalen erfolgen, da die Verkehrsteilnehmer davon ausgehen, dass die Anlage nicht betriebsbereit ist.

Bei regelmäßigem Verkehrsaufkommen, sowohl seitens des Fußverkehrs als auch seitens des Verkehrs auf der Fahrbahn, wie es hier vorhanden ist, bietet die Dunkelschaltung keine nennenswerten Vorteile gegenüber der derzeitigen Schaltung.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.9 Gewerbebetriebe Tremser Teich (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 5.2.7 am 17.08.2020

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob die beiden Gewerbebetriebe (Verkauf von Gebrauchtwagen) in der Schwartauer Landstraße am Tremser Teich kurz vor dem Ortsbeginn Bad Schwartau die Grünflächen zwischen den Bäumen dort nutzen dürfen und wie die Eigentumsverhältnisse bei diesen Flächen seien.

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Für die dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche vor den Grundstücken Schwartauer Landstr. 117/ 117a, stadtauswärts links unmittelbar vor der Stadtgrenze, ist der dort ansässigen Firma keine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, um den Parkstreifen vor dem Betriebsgrundstück zu nutzen. Es ist allerdings auch nicht bekannt, dass dort nicht zugelassene Fahrzeuge außerhalb des Betriebsgrundstücks präsentiert werden.

 

Auf der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fläche vor dem Grundstück Schwartauer Landstr. 114 – 118, stadtauswärts rechts gegenüber dem Tremser Teich, werden nachweislich seit 2007 Fahrzeuge präsentiert. Dem derzeitigen Betreiber des Autohandels ist eine Sondernutzungserlaubnis erteilt worden, auf einer Länge von 36 Metern dort Kraftfahrzeuge zu präsentieren. Somit ist die Nutzung dort rechtens.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.10 Planungsstand Fahrradparkdeck am Lübecker Hauptbahnhof (Frau Mählenhoff) – 5.660

 TOP 5.2.5 am 07.09.2020 – VO/2020/09287

Im Konzept Fahrradfreundliches Lübeck von 2013 ist der Bau eines Fahrradparkdecks am Lübecker Hauptbahnhof bis 2020 vorgesehen (Seite 8) und danach mehrfach Bestandteil von Beschlüssen der Bürgerschaft/des Bauausschusses gewesen. 

 

Laut telefonischer Auskunft des Leiters des Bahnhofsmanagement Schleswig-Holstein Dirk Teubler vom 4.09.2020 fanden zuletzt zwischen der DB, NAH.SH und der Hansestadt Lübeck konkrete Gespräche zum Projekt „Fahrradparkdeck am Hbf“ statt. Demnach liegen konkrete Planungen für ein Fahrradparkdeck über den alten Gleisen (Postkasematten) vor. Zudem sei die DB bereit diese Flächen für das Fahrradparkdeck zur Verfügung zu stellen. Weiterhin würde die NAH.SH GmbH, die im Auftrag des Landes die Fördermittel für Bike+Ride Anlagen verwaltet, das Projekt mit bis zu 75% fördern und es gäbe Zusagen über eine darüber hinaus gehende Förderung. Allerdings sei die Stadt nicht bereit, den Eigenanteil zu leisten.

 

Daraufhin ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wann und in welchem Umfang fanden Verhandlungen mit der DB und / oder der NAH.SH zum Thema Fahrradparkdeck statt?
  2. Welches Konzept hat die Stadt dabei vorgelegt? Bzw.: Welches Konzept wurde dabei konkret besprochen?
  3. Welches Ergebnis hatten die Gespräche? Wie hoch war die Kostenschätzung für das Fahrradparkdeck und die besprochenen Fördersummen?
  4. Trifft es zu, dass es individuelle Verhandlungen gab, die auf eine Erhöhung der üblichen Fördersumme über 75% hinausliefen?
  5. Was ist der aktuelle Stand des Projekts? Warum wurde es nicht weiterverfolgt?

 

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Vom Bereich Stadtgrün und Verkehr wird derzeit ein Bericht zum Thema Fahrradparkdeck / -haus am Hauptbahnhof erstellt. Mit ihm sollen auch die aktuell vorliegenden Anfragen aus der Politik beantwortet werden. Es ist vorgesehen, den Bericht noch in diesem Jahr in die Gremien zu geben.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.11 Tiefbauarbeiten in der Travemünder Allee (parallel zur B75) (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.5 am 21.09.2020 – VO/2020/09340

Zurzeit wird in der Straße „Travemünder Allee“ (parallel zur B75) die Trennung von Schmutz und Regenwasser durchgeführt. Seit Anfang des Jahres 2020 wird der von Israelsdorf und dem östlichen Quartiersbereich kommende Verkehr über wechselnde Umleitungen geführt.

Die Fortführung der Arbeiten (zwischen Jungborn und Zeppelinstraße) ist seit einigen Wochen nicht festzustellen.

Eine bürgerfreundliche, aufklärende Beschilderung der Maßnahme fehlt.

1. Was ist der Grund für die zögerliche Durchführung der Maßnahme?

2. Wann werden die Arbeiten abgeschlossen sein

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

In der Travemünder Allee werden derzeit Tiefbauarbeiten der Stadtwerke Lübeck (Trave Netz) durchgeführt. In mehreren Bauabschnitten werden hier in der parallelen Erschließungsstraße Gas- und Wasserrohrleitungen verlegt. Das Baufeld des 4. Bauabschnittes befindet sich derzeit zwischen Zeppelinstraße und Jungborn:

 

Zu 1.:Durch viele Störungen sowohl im Gas- wie im Wasserleitungsnetz im Stadtgebiet Lübeck, musste die Kolonne der ausführenden Baufirma zeitweise aus der Travemünder Allee abgezogen werden.

Es wird aber seitdem kontinuierlich gearbeitet.

 

Kommende Woche (KW 43) wird wieder ein Teilabschnitt in diesem Bereich asphaltiert.

Während der Asphaltierungsarbeiten ruht die Rohrverlegung.

Durch Auskühlzeiten zieht sich der Einbau auch einmal zwei bis drei Tage hin und es könnte der Eindruck entstehen, dass die Rohrleitungsarbeiten nicht voran gehen.

 

Zu 2.: Die Vollsperrung wird sich wohl noch bis in den November 2020 hinziehen, da im Anschluss noch sämtliche Hausanschlüsse nachgezogen werden müssen.

Ob dies eventuell auch ohne Vollsperrung erfolgen kann, ist noch zu prüfen.

Der 5. Bauabschnitt soll nach Aussage von Trave Netz ab Frühjahr 2021 ab Zeppelinstraße in Richtung Sandberg erfolgen. Ein konkretes Datum der Beendigung der Maßnahme kann noch nicht benannt werden.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

5.1.12 Fahrradbügel am Drehbrückenplatz (Herr Müller-Horn) – 5.660

 TOP 5.2.9 am 21.09.2020

Herr Müller-Horn weist darauf hin, dass momentan am stark frequentierten Drehbrückenplatz lediglich vier Abstellbügel für Fahrräder seien. Die sei seiner Meinung nach zu wenig. Er bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es möglich sei, dort kurzfristig insgesamt 12 Bügel zu installieren.

 

Abschließende Antwort am 19.10.2020

Der Bereich Stadtgrün und Verkehr ist bestrebt, die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder insbesondere auf der Altstadtinsel weiter auszubauen. Die Anfrage wird zum Anlass genommen, auch am Drehbrückenplatz tätig zu werden, wobei allerdings auch die Bedarfe Anderer zu berücksichtigen sind.

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.

 

Frau Haltern sagt, dass Sie bereits eine ähnliche Frage zu Ferienwohnungen in Travemünde gestellt hätte wie Herr Ramcke (TOP 5.1.1), aber bei der Beantwortung (TOP 5.1.15 in der Bauausschusssitzung am 04.05.2020) eine andere Antwort erhalten habe. Damals sei eine Berichterstattung zu Problemeinschätzung und geeigneten Instrumenten bezüglich der Ferienwohnungen in Travemünde für das dritte Quartal angekündigt worden. Sie fragt warum noch nicht berichtet worden sei.

Herr Schröder antwortet, dass man dies aufgrund von laufenden Verfahren nicht geschafft habe, man sich des Problems aber bewusst sei und entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel bei der Planung neuer B-Pläne, ergreifen würde.

Frau Haltern fragt, wann man den Bericht erwarten könne.

Herr Schröder sagt diesen zum 2. Quartal 2021 zu.

 

Herr Pluschkell bittet darum, dass der Haushaltbegleitbeschluss zur nächsten Sitzung erneut auf die Tagesordnung genommen werde, da er sich nicht erinnern könne, dass dieser behandelt worden sei.

Der Vorsitzende antwortet, dass der Beschluss in der gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss und Bauausschuss am 09.09.2020 behandelt worden sei, man ihn aber zur nächsten Bauausschusssitzung am 02.11.2020 erneut auf die Tagesordnung nehmen könne.

Nachträglich zur Niederschrift: Eine erneute Aufnahme eines bereits behandelten und im Sitzungsprotokoll der betreffenden Sitzung dokumentierten Beschlusses ist nicht möglich, wenn dieser bereits abschließend behandelt wurde.