Auszug - Antrag von CDU, SPD und BfL zu VO/2019/07032: Kurswechsel in der Wohnungspolitik   

7. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.3.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07446 Antrag von CDU, SPD und BfL zu VO/2019/07032: Kurswechsel in der Wohnungspolitik
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Fraktionslos
Bearbeiter/-in: Bröcker, Marco  Geschäftsstelle der SPD Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sie hierzu Beratung unter TOP 10.3.1.

 

 


Beschluss:

Die Lübecker Bürgerschaft möge beschließen:

 

1) Wohnungsbau fördern:

a) Langfristig soll der Wohnungsbestand im geförderten Wohnungsangebot (1. und 2. Förderweg) wieder 10.000 Wohneinheiten für das gesamte Stadtgebiet umfassen.

b) Wohnraum soll für alle Einkommensschichten zur Verfügung stehen und bezahlbar bleiben.

c) Neue lebenswerte Wohngebiete und vorhandene Baulücken werden definiert und ausgewiesen.

d) Ehemalige Industrie- und Gewerbeflächen werden in Gebiete für lebenswertes Wohnen und Arbeiten umgewandelt.

e) In Planung befindliche Wohnbaugebiete (siehe Flächennutzung) werden zügig umgesetzt.

f) Wohnungsbaufördermaßnahmen sollen definiert, kommuniziert und angewendet werden.

g) Der Anteil des geförderten Wohnungsbaus soll bei allen neuen Projekten mindestens 30% bezogen auf die Anzahl der Wohnungen betragen. Dieser Anteil an Wohnungsbau (im 1. und 2. Förderweg) soll stadtteilbezogen und stadtteilverträglich in der Regel im Geschosswohnungsbau umgesetzt werden. Grundsätzlich soll die Qualität der Wohnreviere bei der Vorplanung bedacht werden.

h) Für energetisch oder barrierefrei optimierte Wohnungen kann im Härtefall ein höheres Wohngeld gezahlt werden.

 

2) Der Bürgermeister wird beauftragt, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Bindungsfristen für Sozialwohnungen verlängert werden können.

 

3) Darüber hinaus wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, ob und wie in der Hansestadt Lübeck auf geplanten bzw. bereits genutzten Immobilien (z. B. Gebäude des Einzelhandels, Bürogebäude, Werkstätten) mit verhältnismäßig geringem Planungs- und Bearbeitungsaufwand und angemessenen Kosten zusätzlicher preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Erfahrungen mit entsprechenden Vorhaben in anderen Städten sind hierbei zu berücksichtigen. Dazu sollen auch Gespräche mit den Eigentümern entsprechender Immobilien gesucht werden, um gemeinsam Möglichkeiten für tragfähige Lösungen zu finden.

 

4) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Bauausschuss im Juni 2019 zu berichten, welche städtischen Bauflächen von der Stadt selbst durch ihre Grundstücksgesellschaft Trave innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten und welche Grundstücke in geplanten Wohngebieten für Bauvorhaben der Trave in Betracht kämen. Darüber hinaus ist zu berichten, welche städtischen Bauflächen durch die KWL innerhalb der nächsten drei Jahre erschlossen werden könnten, um vollerschlossene Baugrundstücke an private Bauherren, Bauträger oder Investoren veräußern zu können.

 

5) Bei der Vermarktung von Baugrundstücken und Wohnungen sind Lübecker Bürgerinnen und Bürger (z. B. junge Familien, Auszubildende, Studenten, Senioren und Behinderte) bevorzugt zu berücksichtigen. Hierfür ist durch die Stadtverwaltung ein Konzept zu erstellen und der Bürgerschaft bis spätestens Herbst 2019 vorzulegen. Entsprechend diesem Konzept sind mit den Bauherren städtebauliche Verträge zu schließen.

 

6) Der Mietspiegel wird regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre aktualisiert. Eine Gesamtbetrachtung der Mietkosten soll laufend evaluiert werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis 1. Absatz:

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:30

Nein-Stimmen:17

 

 

Abstimmungsergebnis ab 2. Absatz bis einschl. 6. Absatz.

Einstimmige Annahme

Enthaltungen: 1

 

 

 

 

 

Der Vorsitzende ruft im Anschluss an die Beratung zu TOP 10.3. nunmehr die TOPe 10.13 sowie 10.13.1 auf.