Auszug - SPD: Interessen der Anwohner*innen beim Planfeststellungsverfahren Lehmann1+ an der Siemser Landstraße berücksichtigen  

6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.10
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07002 SPD: Interessen der Anwohner*innen beim Planfeststellungsverfahren Lehmann1+ an der Siemser Landstraße berücksichtigen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Johanns, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen BM Ramcke und BM Prieur. BM Prieur beantragt folgende Änderungen zu Protokoll:

Unter Punkt 1. wird zwischen Landstraße und nicht das Wort möglichst eingefügt und unter Punkt 4. wird zwischen den Worten keinen und Beeinträchtigungen das Wort gravierenden eingefügt.

 

Er erklärt, dass die CDU sich im Falle der Annahme der Änderungen dem Antrag anschließen werde.

 

Es sprechen BM Leber, BM Mählenhoff, BM Stolzenberg, BM Puhle. BM Puhle erklärt, dass

Die SPD-Fraktion die Änderungen der CDU-Fraktion übernimmt. Es sprechen BM Jansen, BM Lüttke, Senatorin Hagen, BM Simon, BM Leber erneut, BM Stolzenberg erneut, BM Fürter, BM Steffen und BM Pluschkell.


Beschluss (in geänderter Fassung – Fettdruck):

Der Bürgermeister wird gebeten, dafür zu sorgen, dass beim Planfeststellungsverfahren Lehmann 1+ an der Siemser Landstraße die berechtigten Interessen der Anwohner*innen entlang der Siemser Landstraße und Dänischburger Landstraße sowie im Bereich Gothmund/Israelsdorf ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der Lübecker Hafenwirtschaft. Insbesondere soll darauf geachtet werden, dass

 

1. der Schwerlastverkehr auf der Siemser Landstraße und der Dänischburger           Landstraße möglichst nicht weiter erhöht wird,

2. hafenaffine Verkehre möglichst bereits bei der BAB Siems auf das Hafengelände geleitet werden,

3. die Hafennutzung nicht unnötig in das Waldgebiet (ehemals Guano) gegenüber dem Schellbruch ausgedehnt wird,

4. die Bauhöhe der geplante Lagerhallen zu keinen gravierenden Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft führt und

5. durch den Hafenbetrieb entstehende Lärm- und Lichtemissionen möglichst gering gehalten werden.

 

Der Lübecker Bürgerschaft ist zu berichten

 

 

 


Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung.

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen:30

Nein-Stimmen:6

Enthaltungen:8