Auszug - Empfehlung des Hauptausschusses zu folgenden Anträgen: A) der Fraktion DIE LINKE, betr. sexistische Werbung Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06775 B) der Fraktionen SPD und Die Unabhängigen Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06862  

6. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.5.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 28.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/07200 Empfehlung des Hauptausschusses zu folgenden Anträgen:
A) der Fraktion DIE LINKE, betr. sexistische Werbung
Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06775
B) der Fraktionen SPD und Die Unabhängigen
Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06862
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Markmann, Nadine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Empfehlung des Hauptausschusses zu folgenden Anträgen:

A) der Fraktion DIE LINKE, betr. sexistische Werbung

Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06775

B) der Fraktionen SPD und Die Unabhängigen

Sitzung der Bürgerschaft am 29.11.2018 - VO/2018/06862

A)

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.9 mit VO/2018/06755 den nachstehend aufgeführten Antrag

der Fraktion DIE LINKE mit Mehrheit an den Hauptausschuss überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

Sexistische Werbung

Der Bürgermeister wird beauftragt,

1. mit den Vertragspartner*innen zur Nutzung städtischer Werbeanlagen, Werbeanlagen im

Eigentum von Unternehmen mit Beteiligung der Hansestadt Lübeck und/oder bei der Vergabe

von Werbeanlagen an kommerzielle Anbieter*innen unverzüglich Verhandlungen über

eine Ergänzung der Verträge aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll die Aufnahme folgender

Formulierung in alle Verträge sein: "Die Vertragspartnerin ist verpflichtet, Werbeaufträge

zurückzuweisen, deren Inhalte gegen eine behördliche Anordnung, gegen allgemeine

Gesetze, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen. Dies gilt auch für sexistische

Werbung. Im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister einvernehmlich mit demFrauenbüro.

2. Bei erneuter Vergabe von Konzessionen bzw. sind entsprechende Klauseln grundsätzlich

zu vereinbaren. Verträge ohne diese Klausel dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

3. Der Hauptausschuss wird über den Verlauf der Gespräche ständig informiert.

4. Zur Bürgerschaftssitzung im Mai 2019 wird ein umfassender Bericht zu diesem Thema

erstellt.

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2019 mit dem Antrag befasst:

Es diskutieren hierzu – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – Frau Zunft, Frau Hagen,

Herr Krause, Frau Grädner, Herr Stolzenberg und Herr Dr. Flasbarth.

Als Ergebnis der Diskussion zieht Frau Zunft ihren unter VO/2018/06775 gestellten

Antrag zurück.

 

B)

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.9.1 mit VO/2018/06862 den nachstehend aufgeführten interfraktionellen

Antrag der Fraktion SPD und Die Unabhängigen mit Mehrheit an den Hauptausschuss

überwiesen:

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

Sexistische Werbung verbieten

Die Lübecker Bürgerschaft spricht sich gegen diskriminierende und sexistische Werbung

aus. In der Werbung abgebildete Menschen dürfen nicht auf ihre Sexualität reduziert und zu

einem Objekt sexueller Begierde degradiert werden. Derartige Werbung darf keinen Platz

haben auf städtischen Werbeanlagen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien

des Deutschen Werberats sind bei der Nutzung städtischer Werbeanlagen zu beachten.

Der Bürgermeister wird gebeten, der Lübecker Bürgerschaft zu berichten, welche Regelungen

zur Verhinderung diskriminierender und sexistischer Werbung mit der Firma Wall und

anderen Firmen, die die Werbeflächen der Hansestadt Lübeck und der städtischen Gesellschaften

vermarkten, getroffen wurden.

 

Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12.02.2019 mit dem Antrag befasst:

Herr Stolzenberg unterbreitet folgenden Vorschlag zur Änderung des Antrages:

Der zweite Satz des ersten Absatzes „In der Werbung abgebildete Menschen dürfen nicht

auf ihre Sexualität reduziert und zu einem Objekt sexueller Begierde degradiert werden.“

wird aus dem Antragstext gestrichen.

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und CDU schließen sich dem interfraktionellen

Antrag der Fraktionen SPD und Die Unabhängigen an.

Die Vorsitzende lässt über die Änderung von Herrn Stolzenberg abstimmen.

 

Der Hauptausschuss stimmt der Änderung einstimmig zu.

Die Vorsitzende lässt dann über den geänderten Antrag abstimmen.

Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme

gemäß des geänderten Antrags

zu beschließen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich, den Antrag

VO/2018/06862 in geänderter Fassung anzunehmen.


Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.