Auszug - HAUSHALT - Haushalt 2019  

4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.17
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 29.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:30 - 22:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2018/06466 Haushalt 2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2019.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                           400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:

 

Mehrheitliche Annahme

Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 5

Enthaltungen: 3

 

__________________________________________________________________________

 

 

 

Im Anschluss über die Abstimmung zu TOP 10.17 (Haushalt 2019) ruft der Vorsitzende nacheinander die Tagesordnungspunkte unter 6., 7., und 8. auf, um danach wieder in die Beratung der Verwaltungsvorlagen unter TOP 10 ab TOP 10.18 einzusteigen.

 

 

Anmerkung: Siehe hierzu auch die Anlage 1 zur Niederschrift.