Vorlage - VO/2018/06466  

Betreff: Haushalt 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2019.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
05.11.2018 
5. Sitzung des Bauausschusses zurückgestellt   
19.11.2018 
6. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
06.11.2018 
3. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
08.11.2018 
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
12.11.2018 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
12.11.2018 
3. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
13.11.2018 
6. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
27.11.2018 
7. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
14.11.2018 
3. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bauausschuss zur Vorberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
20.11.2018 
3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Wahlperiode 2018 - 2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_1_Produkthaushaltsplan
Anlage_2_Einzelinvestitionen
Anlage_3_Maßnahmenlisten_2019
Anlage_4_Budgetübersichten_Allgem_ Deckungsmittel_2019
Anlage_Nachmeldungen_2018-11-19
Anlage_5_Stellenplan
Anlage_6_Überprüfung_Gebühren_Entgelte
Anlage_7_Durchführungsbestimmungen-2019
Anlage_8_HHBB2019
Anlage Vorbericht 2019
Anlage_Beteiligungsbericht_2019

Beschlussvorschlag

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaushaltsseite,
dem Ergebnisplan und dem Finanzplan                                                       Anlage 1
inkl. der investiven Ein- und Auszahlungen und Finanzierungstätigkeiten Anlage 2
einschl. Nachmeldungen

              wird beschlossen.

2.              Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

              Maßnahmenlisten der Fachbereiche    Anlage 3
korrespondierend mit den Budgetübersichten    Anlage 4
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2019 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.              

3. Ergänzend werden die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Erfüllung der   städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu schließenden Konsolidierungsvertrag                                    Anlage 8   

 beschlossen. 

4.              Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der
Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

843.240.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

851.121.400

 

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  7.881.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

818.233.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

819.552.400

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

120.360.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

169.881.200

 

 

EUR

 

 

 

 

festgesetzt.   (Stand: 19.11.2018)

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 66.272.800

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

67.550.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

390.000.000

 

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

       3.562,94

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                        500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                              450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2019 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

4. Stellenplan

Der Stellenplan 2018 (3.398,81 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2019
um die sich aus der           Anlage 5 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2019 festgesetzt: 3562,94 Planstellen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5, Eigenbetriebe und

Eigengesellschaften

Lt. Haushaltsplan einschl. Anlagen

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja -  über die Beteiligung des Jugendhilfeausschusses

 

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 95 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1):

Fehlbedarf Ergebnisplan: 7.881.000 EUR (Stand: 19.11.2018)

Investive Auszahlungen/Finanzplan

Finanzplan Zeilen 18ff

lt. Entwurf

Stand 19.11.2018   
           EUR

Kreditbedarf für den rentierlichen Bereich                                       2019

 

Kreditbedarf für den sonstigen

Bereich                                       2019

 

36.388.200

 

29.884.600

Verpflichtungsermächtigungen

                                                  2019

 

67.550.000

 

 

 

 


Begründung

  1.        Allgemeiner Überblick 

 

Mit Beschluss der Haushaltssatzung wird die Verwaltung von der Lübecker Bürgerschaft ermächtigt, die im Haushaltsplan enthaltenen Ansätze nach Genehmigung durch die

Kommunalaufsichtsbehörde zu bewirtschaften. Die Verwaltung hat die Ansätze nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant mit dem Ziel der stetigen Erfüllung ihrer Aufgaben.

 

Der Haushaltsplan gliedert sich in einen Ergebnisplan und einen Finanzplan sowie in Teilpläne. Der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten sowie der Beschäftigten ist Teil des Haushaltsplanes, ebenso wie der Beteiligungsbericht.


Für die Planung 2019 liegt der Jahresabschluss 2017 als konkrete Planungsgrundlage vor, ergänzt um den Haushaltserlass des Innenministeriums aus September 2018.

Die nach wie vor gute konjunkturelle Lage führt auch für die Hansestadt Lübeck zu weiteren Überschüssen, für 2017 in Höhe von 83,7 Mio. EUR. Dieses wird aber auch durch mehrere Einmaleffekte erreicht. In der Planung 2019 kann noch nicht von einem positiven Ergebnis ausgegangen werden. Zu viele Faktoren insbesondere auf der Aufwandsseite, zumeist

begründet durch gesetzliche Vorgaben wie die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabegesetzes, führen zu erheblichem (Personal-) Mehrbedarf.

 

 

Beratungsverfahren:
Den Fraktionen wird nach den Herbstferien der Entwurf des Haushaltsplans ohne Vorbericht digital vorgelegt. Änderungen und damit Aktualisierungen der Daten sind einmalig vorgesehen zur Sitzung des Hauptausschusses am 27.11.2018, sofern sich bis dahin wesentliche Änderungen in der Planung ergeben haben. Dieses wird in einer Nachmeldeliste übersichtlich dokumentiert. 

 

  1. Zu den Beschlussvorschlägen 

 

zu 1. Festsetzung Ergebnisplan und Finanzplan

 Im Entwurf des Produkthaushalts sind die jeweiligen Produkthaushaltsseiten, die von den Bereichen gemeldeten Aufwendungen/Erträge bzw. Einzahlungen und Auszahlungen enthalten.

 

zu 2. Maßnahmenlisten und Budgetübersichten der Fachbereiche 1- 5

  In den Maßnahmenlisten sind sowohl belastende, als auch entlastende Sachverhalte enthalten, die zum Verständnis der Budgetentwicklungen in Listenform erläutert werden.

  

zu 3.  Konsolidierungsliste

 Das Land Schleswig-Holstein wird die bisherigen Regelungen zur Konsolidierung finanzschwacher Gemeinden fortsetzen, wobei sich das Programm der folgenden vier Jahre wesentlich auf die kreisfreien Städte reduziert. Für die Hansestadt Lübeck wird aufgrund der nach wie vor schlechten finanziellen Lage eine Teilnahme an dem Konsolidierungsprogramm erforderlich, um  entsprechende Landeshilfen zu erhalten. Beabsichtigt ist, in 2019 den dafür erforderlichen Vertrag mit dem Land Schleswig-Holstein abzuschließen und daher auch zum Haushalt 2019 den Sparwillen mit den in der Anlage 8 aufgelisteten Maßnahmen zu dokumentieren             

 

Zu 4.   Haushaltssatzung

    Zu § 1 

  Bei dem wiedergegebenen Jahresfehlbedarf des Ergebnisplans handelt es sich um die Zahlen des Entwurfs mit Stand am 19.11.2018 =  7.881.000  EUR (Vorjahr 36.704.500 EUR).  Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisung des Landes sind dabei nicht enthalten, da diese nicht veranschlagt werden dürfen. Zu einem weiteren Konsolidierungsvertrag erfolgt eine gesonderte Vorlage).

 

Die Fachbereichseckwerte wurden am 26.Juni 2018 im Hauptausschuss beraten und vom Bürgermeister als verbindliche Verwaltungsverfügung erlassen (siehe VO/2018/06115 ). Die Darstellung und Dokumentation der zur Einhaltung der Eckwerte erarbeiteten Ansätze, Vorschläge und Maßnahmen erfolgt über die Maßnahmenlisten.

Gesetzliche Vorgaben führen in 2019 zu erheblicher Aufwandssteigerung, insbesondere zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes mit dafür erforderlichen 47 neuen Stellen. Weiterhin ist geplant, in 2019  weitere Stadtteilbüros nebst Außenstellen zu eröffnen. Entsprechende Personal- und Sachmittel sind vorzuhalten.

 

 Der investive Teil des Finanzplans enthält Kreditaufnahmen einschl. Umschuldungen in Höhe von 71.434.200 EUR und liegt damit 16,7 Mio. EUR oberhalb der Tilgungsleistungen 2019. Nach intensiver Vorberatung innerhalb der Verwaltung wird kein Spielraum für eine verringerte Veranschlagung gesehen, zumal in den letzten Jahren eine Steigerung bei den investiven Ausgaben um rd. 20% pro Jahr zu verzeichnen ist: die Ausgaben 2015 betrugen 43,5 Mio. EUR, steigerten sich in 2016 auf 52,1 Mio. EUR und in 2017 nochmals auf 60,2 Mio. EUR. 2018 werden Auszahlungen von 72 Mio. EUR erwartet. Die Umsetzung der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahmen steigt somit jährlich an und zeigt den Investitionsbedarf deutlich auf.

In den letzten Jahren wurden folgende größere Maßnahmen begonnen/umgesetzt:

 

2015

Rathaus

Baltic-Gemeinschaftsschule (bis 2018)

E-Geibel-Schule (bis 2018)

Priwall-Waterfront (bis 2017)

Schule an der Wakenitz (bis 2017)

Hafendrehbrücke (bis 2016)

Possehlbrücke (bis dato) 

 

2016

Feuerwache 3 (bis 2018)

Schule Falkenfeld (bis 2018)

Katharineum (bis 2018)

Musik- und Kongresshalle  (bis dato)

Priwall-Promenade (bis dato)

Straße An der Untertrave (bis dato)

Verlagerung Lagerplatz Trave (bis 2018)

Skandinavienkai Flächenausbau 2. BA (bis dato)

 

2017

Sportzentrum Falkenwiese (bis dato)

Kita Klipperstraße (bis dato)

C.J.Burckh.-Gymnasium (bis dato)

Verwaltungszentrum Mühlentor - Brandschutzsanierung (bis dato)

Josephinenbrücke (bis dato)

Baggersand (bis dato)

Travemünder Landstraße K20 (bis dato)

 

 2018

St. Jürgen Gemeinschaftsschule (bis dato)

Albert-Schweizer-Schule (bis dato)

Berufsschulzentrum Friedrich List (bis dato)

Bahnhofsbrücke (bis dato)

Fischereihafen Travemünde (bis dato)

 

 

 Eine intensive Prioritätensetzung aufgrund weitaus höher liegender Bedarfsanmeldungen war erforderlich, nachdem in 2018 mit umfangreichen Investitionen im Hafenbereich begonnen wurden, die auch in Folgejahren erhebliche Mittel binden. Hierzu werden Gespräche mit der Kommunalaufsicht geführt mit dem Ziel, den durch Hafeninvestitionen gestiegenen Kreditbedarf genehmigungsfähig zu machen.

 

 Die einzelnen Investitionsvorhaben sind der Anlage 2 zu entnehmen und detailliert mit Begründungen zu jeder Einzelanmeldung aufgeführt. Der Finanzierungsrahmen zu den
Investitionen ist am Ende dieser Vorlage abgebildet.

 

Nach § 95 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) sind in der Haushaltssatzung die Gesamtzahl der Planstellen des Stellenplanes festzusetzen. Die Anzahl und Entwicklung der Planstellen ist der Anlage 5 zu entnehmen.

 

III. Stand der Planung Erträge und Aufwendungen – Ergebnisplan

 

Ergebnisplan 2019 im Überblick

 

Planung 2018

Entwurf Planung 2019

Erträge

797.268.500 EUR

843.240.400 EUR

Aufwendungen

835.804.100 EUR

851.151.400 EUR

 

Jahresfehlbetrag

- 38.535.600 EUR

- 7.881.000 EUR

Größere Positionen aus dem Ergebnisplan

 

Planung 2018

Entwurf Planung 2019

Personalaufwendungen

183.011.900 EUR

197.107.700 EUR

Versorgungsaufwendungen        

26.213.100 EUR 

     19.646.900 EUR

Zinsaufwand

  19.540.400 EUR

16.607.600 EUR

Transferaufwendungen

338.441.700 EUR

     349.658.400 EUR

darin

 

 

Sozialtransferaufwendungen

222.481.300 EUR

221.492.700 EUR

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke

102.564.900 EUR

112.306.200 EUR

Gewerbesteuerumlage (abhängig vom Gewerbesteuerertrag

13.395.500 EUR

       15.279.500 EUR

Erträge aus Steuern,

allgemeinen Zuweisungen und allgemeinen Umlagen

 

516.813.800 EUR

557.894.700 EUR

darin u.a.

 

 

Gewerbesteuer

88.000.000 EUR

107.200.000 EUR

Grundsteuer A/B

36.888.000 EUR

37.190.000 EUR

Gemeindeanteil EKSteuer

  80.676.000 EUR

  91.925.300 EUR

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

  21.443.000 EUR

22.788.300 EUR

Kommunaler Finanzausgleich

190.766.200 EUR

193.315.100EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IV. Stand der Planung investiver Auszahlungen/Finanzplan- Finanzierungsrahmen

 

Ein-/Auszahlungsart

2017

2018

2019

2020

2021

2022

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

EINZAHLUNGEN

 

 

 

 

 

 

Eigenmittel

 

 

 

 

 

 

Rückflüsse von Darlehen

813,5

568,6

477,2

490,2

494,2

498,2

Veräußerungserlöse

10.265,2

11.657,5

15.716,9

14.966,9

14.366,9

14.366,9

Beiträge, Sonstige

2.681,9

260,4

182,7

758,4

900,4

10,4

abzgl. Stellplatzablöse 1)

0,0

1,0

10,4

10,4

10,4

10,4

Eigenmittel zusammen:

13.760,6

12.485,5

16.366,4

16.205,1

15.751,1

14.865,1

 

 

 

 

 

 

 

Fremdmittel:

 

 

 

 

 

 

Kreditmittel (ohne Umschuldungen) für:

 

 

 

 

 

 

rentierliche Bereiche

 

 

 

 

 

 

Rettungsdienst

730,8

20,0

3.213,2

3.308,5

2.283,5

1.932,7

Passat-Hafen / Bark Passat

222,0

0,0

88,0

410,0

410,0

410,0

Märkte

0,0

0,0

-600,0

35,0

0,0

0,0

Friedhöfe

1.744,0

2,0

319,1

1.164,0

664,0

164,0

Hafenbaumaßnahmen

2.515,0

8.576,1

33.367,9

20.199,9

16.629,9

14.504,9

Zwischensumme :

5.211,8

8.598,1

36.388,2

25.117,4

19.987,4

17.011,6

Kredite f. Sonderfinanzierungen

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

sonstiger Bereich

21.798,3

32.883,1

29.884,6

45.968,9

36.190,6

15.156,9

Kredite Kernhaushalt HL

27.010,1

41.481,2

66.272,8

71.086,3

56.178,0

32.168,5

Kredite f. städt. Gesellschaften

2.715,1

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Kreditmittel zusammen:

29.725,2

41.481,2

66.272,8

71.086,3

56.178,0

32.168,5

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisung./Zusch. f. Investitionen

29.656,3

30.600,5

32.649,0

24.745,9

25.657,5

21.238,5

EINZAHLUNGEN  insgesamt:

73.142,1

84.568,2

115.288,2

112.037,3

97.586,6

68.272,1

 

 

 

 

 

 

 

AUSZAHLUNGEN

 

 

 

 

 

 

Investitionen

 

 

 

 

 

 

Rentierliche Bereiche

 

 

 

 

 

 

Rettungsdienst

750,8

1.206,6

3.233,2

3.328,5

2.303,5

1.952,7

Passat-Hafen / Bark Passat

222,0

122,5

88,0

410,0

410,0

410,0

Märkte

0,0

0,0

250,0

35,0

0,0

0,0

Friedhöfe

1.745,0

1.389,2

320,1

1.165,0

665,0

165,0

Hafenbaumaßnahmen

6.775,0

12.690,0

47.070,0

29.997,0

28.842,0

28.112,0

 

 

 

 

 

 

 

Zwischensumme:

9.492,8

15.408,3

50.961,3

34.935,5

32.220,5

30.639,7

sonstige Bereiche

63.649,3

69.159,9

64.326,9

77.101,8

65.366,1

37.632,4

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen zusammen:

73.142,1

84.568,2

115.288,2

112.037,3

97.586,6

68.272,1

AUSZAHLUNGEN insgesamt:

73.142,1

84.568,2

115.288,2

112.037,3

97.586,6

68.272,1

 

Fehlbedarf (-) / Überschuss (+) :

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

 

 

 

 

 

 

 

Hinweise zum Haushaltsjahr 2019 :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Ablösebeträge für Stellplätze dürfen gem. Krediterlass bei der Ermittlung der Kreditobergrenze nicht berücksichtigt

werden, die rechn. Kreditobergrenze nach Ziffer 2.2 des Runderlasses zu § 95 g GO erhöht sich somit um diesen Anteil.

 

 

 

 


Anlagen

1 Produkthaushaltsplan  

 

2 Finanzplan/Investitionstätigkeiten mit allen angemeldeten Maßnahmen einschl. Begründungen sowie Auszahlungen mit dazugehörigen Einzahlungen             

 

3 Maßnahmenlisten der Fachbereiche zum Erreichen der Budgetvorgaben bzw. Begründungen für die Überschreitung der Budgetvorgaben

  

4 Budgetübersichten mit Gesamtübersicht,  Allgemeine Deckungsmittel sowie Fachbereichsbudgets

    

5 Stellenplan 2019 mit Begründung, Stellenentwicklung Vollzeitstellen seit 2015 sowie Veränderungsliste

 

6           Überprüfung der von der Hansestadt Lübeck  erhobenen Gebühren/Entgelte   

 

7           Durchführungsbestimmungen 2019

 

8           Haushaltsbegleitbeschluss 2019 – Konsolidierungsmaßnahmen

 

Nachmeldeliste.

Außerdem liegen zur Beratung der Vorbericht sowie der Entwurf des Beteiligungsberichts vor.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 8 1 öffentlich Anlage_1_Produkthaushaltsplan (5476 KB)    
Anlage 7 2 öffentlich Anlage_2_Einzelinvestitionen (15844 KB)    
Anlage 1 3 öffentlich Anlage_3_Maßnahmenlisten_2019 (251 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage_4_Budgetübersichten_Allgem_ Deckungsmittel_2019 (711 KB)    
Anlage 11 5 öffentlich Anlage_Nachmeldungen_2018-11-19 (752 KB)    
Anlage 2 6 öffentlich Anlage_5_Stellenplan (1094 KB)    
Anlage 5 7 öffentlich Anlage_6_Überprüfung_Gebühren_Entgelte (546 KB)    
Anlage 6 8 öffentlich Anlage_7_Durchführungsbestimmungen-2019 (69 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich Anlage_8_HHBB2019 (70 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich Anlage Vorbericht 2019 (7429 KB)    
Anlage 3 11 öffentlich Anlage_Beteiligungsbericht_2019 (3209 KB)