Auszug - Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2013 bis 31.05.2018  

Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018
TOP: Ö 9.12.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 20.06.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:18 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2013/00605 Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2013 bis 31.05.2018
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Panzer, Gabriele
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beschluss:

Beschluss:

1              Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitgliedern (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.

2              Die in der Anlage 2 persönlichen Stellvertreter/innen der stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die persönlichen Stellvertreter/innen der beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) – c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.

3              Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.

4              Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmige Annahme bei

Ja-Stimmen:              48

Nein-Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

 

Folgende stellvertretenden Mitglieder wurden in den Jugendhilfeausschuss gewählt:

 

Anlage 1 zu VO/2013/00605 (TOP 9.12.2)

 

Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den 

Jugendhilfeausschuss

 

 

SPD

*

Mitglieder

 

1

Peter Petereit

 

2

Monika Praefke

 

2

Alexander Frieb-Preis

 

2

Sven Quirder,

 

 

CDU

*

Mitglieder

 

1

Henning Stabe

 

2

Burkhard Röttger

 

2

Horst Wargenau

 

2

Sebastian Schneider

 

2

Angela Bockholdt

 

 

BÜ 90

*

Mitglieder

 

1

Rolf Klinkel

 

2

Ursula Kehl

 

2

Franziska Kiefer

 

2

Simon Thiessen

 

 

Anlage 2 zu VO/2013/00605 (TOP 9.12.2)

 

Aufgrund der Vorschläge der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände werden folgende persönliche Vertreter/innen der stimmberechtigten Mitglieder gewählt:

 

Persönliche Vertreterinnen / Vertreter

Sabine Kricheldorff

Jürgen Wecker

Thomas Grams

 

 

Aufgrund der Vorschläge des Lübecker Jugendringes e. V. werden folgende persönliche/r Vertreter/innen der stimmberechtigten Mitglieder gewählt:

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

José Maria Bernet

Kirsten Jarling

Rafael Jancen

 

 

2.3 Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung für das Jugendamt als ausländische Einwohnerin bzw. ausländischen Einwohner als

persönliche/r Vertreter/innen des beratenden Mitglied in den Jugendhilfeausschuss

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

Cenk Nickel

 

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe b) der Satzung für das Jugendamt auf Vorschlag der Kreiselternvertretung für Kindertageseinrichtungen als

persönliche/r Vertreter/innen des beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

Persönliche Vertreterin/Vertreter

Christian Lehmann

 

 

Die Bürgerschaft beruft gem. § 4 Abs. 5 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt als persönliche/r Vertreter/innen der beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss

 

Persönliche Vertreterinnen/Vertreter

Christian Weise

Christopher Funke

Teresa Siefer

 

* 1) Bürgerschaftsmitglieder

* 2) zur Bürgerschaft wählbare Bürgerinnen und Bürger

 

 

(Die Anlagen wurde an die Bürgerschaftsmitglieder umverteilt und liegt dem Original der Niederschrift an.)