Vorlage - VO/2013/00605  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2013 bis 31.05.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Panzer, Gabriele
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.06.2013 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Nr. 1 / 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - VO605-Jugendhilfe stellv- Mitglieder
VO605 Anl.2-Jugendhilfe der stellv- Mitglieder AG freie Wohlf

1

Beschlussvorschlag

  1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitgliedern (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss als stellvertretende Mitglieder gewählt.
  2. Die in der Anlage 2 persönlichen Stellvertreter/innen der stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die persönlichen Stellvertreter/innen der beratenden Mitglieder gemäß § 4 Abs. 5a) – c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
  3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 4 Abs. 5d) werden zur Kenntnis genommen.
  4. Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Lübecker Bürgerschaft

Die Vorschläge sind eingearbeitet

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Nicht relevant

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  KJHG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

Nach der Bürgerschaftswahl am 26

Begründung

Nach der Bürgerschaftswahl am 26.05.2013 ist mit dem Beginn der Wahlperiode 2013 – 2018 der o. g. Ausschuss neu zu besetzen.

Nach der Hauptsatzung kann jeder Fraktion gemäß § 46 Abs 3 GO bis zu sechs stellvertretende Ausschussmitglieder vorschlagen.


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - VO605-Jugendhilfe stellv- Mitglieder (47 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich VO605 Anl.2-Jugendhilfe der stellv- Mitglieder AG freie Wohlf (46 KB)