Das ehemalige Teilgebiet der Kleingartenanlage „Lauerhof“ soll mit einer Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihen- sowie Doppelhäusern bebaut werden. Die Hansestadt Lübeck hat dafür mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld am 19.05.2022 (in Kraft getreten am 05.09.2022) für das Wohnquartier Lauerhofer Feld die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Der Bebauungsplan ist online abrufbar und kann zudem bei der Hansestadt Lübeck, Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung, eingesehen werden.
Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird empfohlen bei der Planung der Hochbauten die Gebrauchsanweisung zu berücksichtigen. Neben weitergehenden Erläuterungen zum Bebauungsplan dient die Gebrauchsanweisung auch der städtebaulichen Qualitätssicherung der Umsetzung.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde durch ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro ein Energiekonzept erstellt, welches die Grundlage für die nachhaltige Sicherung der umweltverträglichen und wirtschaftlichen Energieversorgung im Wohnquartier bildet. Insbesondere für die Wärmeversorgung der Gebäude wurde damit ein neuer Weg in der Hansestadt Lübeck eingeschlagen. Durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH wird das durch die Hansestadt Lübeck beschlossene Wärmeversorgungskonzept mit kalter Nahwärme, Erdwärmesonden und dezentralen Luftwasserwärmepumpen umgesetzt. Mehr als 130 Erdsonden werden durch ein mit Wasser gefülltes Leitungsnetz miteinander verbunden und versorgen die Gebäude im Quartier mit Wärme. Es ist notwendig, dass die Gebäude mindestens dem KfW55 –Baustandard entsprechen. Die künftigen Grundstückseigentümer werden im Grundstückskaufvertrag verpflichtet, sich an das durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH zu errichtende Wärmeversorgungssystem anzuschließen.
Das Energiekonzept hat auch die Nutzung der Dachflächen für PV-Anlagen in den Fokus gerückt, so dass durch grünen Strom die quartierseigene Energieversorgung ergänzt wird. Mit dem o.g. Bebauungsplan ist die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gebäudedächern festgesetzt worden.
Der Baustart zur Errichtung der Gebäude wird für Ende 2025 avisiert. Die wirtschaftliche Umsetzung des Wärmeversorgungskonzeptes ist nur mit Fördermitteln realisierbar. Diese werden nur für einen bestimmten Anschlusszeitraum gewährt. Deshalb ist zum Anschluss an die Kalte Nahwärme eine zügige Bebauung des Quartiers erforderlich. Alle Gebäude sollen bis Ende 2028 an das Kalte Nahwärmenetz angeschlossen sein.