Das ca. 10 ha große ehemalige Teilgebiet der Kleingartenanlage „Lauerhof“ soll zu einem ökologisch nachhaltigen Wohnquartier entwickelt werden. Mit einer Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihen- sowie Doppelhäusern wird ein abwechslungsreiches Wohnquartier angestrebt. Durch einen Grünzug mitten im Quartier sowie die umgebende Begrünung soll der nachhaltige Charakter des Wohnquartiers aufgegriffen werden und zur Identitätsstiftung beitragen.
Ein weitverzweigtes Wegenetz, die Neuanlage eines Quartiersplatzes an der St. Philippuskirche sowie die Ausgestaltung des Spiel- und Bolzplatzes sollen die Nachbarschaftsbildung fördern und das Miteinander im Quartier unterstützen.
Aktuelles
- 11/2024 Interessenbekundungsverfahren – LOS 1 Geschosswohnungsbau und Quartiersgarage
- 08/2024: Übergabe des Baufeldes an Strabag AG. Beginn der Erschließungsmaßnahmen
- 03/2024: Kinder- und Jugendbeteiligung für den öffentlichen Spiel- und Bolzplatz
- 02/2024: Baumfällarbeiten entlang der Schlutuper Straße in Vorbereitung des Umbaus der Schlutuper Straße
- 2023/2024: Planung der Erschließungsanlagen
- 05/2022: Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld (in Kraft getreten am 05.09.2022)
- 08/2021: Machbarkeitsstudie Kalte Nahwärme
- 2020/2021: Räumung / Freimachen der künftigen Flächen
Grundstücke
Die Vermarktung der Grundstücke soll Ende 2024 beginnen. Die Grundstücke sind derzeit in sieben Lose aufgeteilt, die unterschiedlichen Zielgruppen zugeordnet sind.
Die Vermarktung der Geschosswohnungsbauten soll überwiegend über Bauträger erfolgen. Für eine Baugemeinschaft wird es die Möglichkeit geben, sich im Wohnquartier mit einer Kombination aus einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus zu verwirklichen. Der Großteil der Grundstücke, die zur Bebauung mit Reihenhäusern sowie sechs Doppelhäusern vorgesehen sind, werden an einen Bauträger veräußert. Zudem ist geplant 14 Doppelhäuser im Erbbaurecht direkt von der Hansestadt Lübeck an private Bauwillige zu vergeben. Das im südöstlichen Bereich befindliche Grundstück für ein Einfamilienhaus wird ebenfalls direkt von der Hansestadt Lübeck verkauft.
Die genauen Modalitäten zur Grundstücksvergabe werden im Exposé zum jeweiligen Los veröffentlicht. Sobald die Vermarktung startet, finden Sie die Ausschreibungsunterlagen hier. Eine Interessentenliste, um ggf. Vorabinformationen zu erhalten, gibt es nicht.
Informationen zum Interessenbekundungsverfahren – LOS 1 Geschosswohnungsbau und Quartiersgarage können hier eingesehen werden.
Planung und Gestaltung
Das ehemalige Teilgebiet der Kleingartenanlage „Lauerhof“ soll mit einer Mischung aus Geschosswohnungsbau und Reihen- sowie Doppelhäusern bebaut werden. Die Hansestadt Lübeck hat dafür mit Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 07.32.00 – Schlutuper Straße/ Lauerhofer Feld am 19.05.2022 (in Kraft getreten am 05.09.2022) für das Wohnquartier Lauerhofer Feld die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Der Bebauungsplan ist online abrufbar und kann zudem bei der Hansestadt Lübeck, Bereich 5.610 Stadtplanung und Bauordnung, eingesehen werden.
Neben den Festsetzungen des Bebauungsplans 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld wird empfohlen bei der Planung der Hochbauten die Gebrauchsanweisung zu berücksichtigen. Neben weitergehenden Erläuterungen zum Bebauungsplan dient die Gebrauchsanweisung auch der städtebaulichen Qualitätssicherung der Umsetzung.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde durch ein fachlich qualifiziertes Ingenieurbüro ein Energiekonzept erstellt, welches die Grundlage für die nachhaltige Sicherung der umweltverträglichen und wirtschaftlichen Energieversorgung im Wohnquartier bildet. Insbesondere für die Wärmeversorgung der Gebäude wurde damit ein neuer Weg in der Hansestadt Lübeck eingeschlagen. Durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH wird das durch die Hansestadt Lübeck beschlossene Wärmeversorgungskonzept mit kalter Nahwärme, Erdwärmesonden und dezentralen Luftwasserwärmepumpen umgesetzt. Mehr als 130 Erdsonden werden durch ein mit Wasser gefülltes Leitungsnetz miteinander verbunden und versorgen die Gebäude im Quartier mit Wärme. Es ist notwendig, dass die Gebäude mindestens dem KfW55 –Baustandard entsprechen. Die künftigen Grundstückseigentümer werden im Grundstückskaufvertrag verpflichtet, sich an das durch die Stadtwerke Lübeck Innovation GmbH zu errichtende Wärmeversorgungssystem anzuschließen.
Das Energiekonzept hat auch die Nutzung der Dachflächen für PV-Anlagen in den Fokus gerückt, so dass durch grünen Strom die quartierseigene Energieversorgung ergänzt wird. Mit dem o.g. Bebauungsplan ist die Errichtung von PV-Anlagen auf den Gebäudedächern festgesetzt worden.
Der Baustart zur Errichtung der Gebäude wird für Ende 2025 avisiert. Die wirtschaftliche Umsetzung des Wärmeversorgungskonzeptes ist nur mit Fördermitteln realisierbar. Diese werden nur für einen bestimmten Anschlusszeitraum gewährt. Deshalb ist zum Anschluss an die Kalte Nahwärme eine zügige Bebauung des Quartiers erforderlich. Alle Gebäude sollen bis Ende 2028 an das Kalte Nahwärmenetz angeschlossen sein.