Vorlage - 2024/12945-01-01  

Betreff: Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika FrankBezüglich:
VO/2024/12945-01
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Schütt, Linda
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme
02.05.2024 
6. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

ckfragen zur Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung 2024/2025 (VO/2024/12945)
 


Begründung

 

  1. Welche Unterstützung erhalten die Kita-Fachkräfte in der Betreuung von traumatisierten Kindern aus Familien mit Fluchthintergrund?

 

Die Fachkräfte erfahren Unterstützung durch ihre Fachberatung (laut KiTaG). Zudem steht das landesweite TIK-Projekt (Traumapädagogik in Kindertagesstätten, in der Kindertagespflege und in Familienzentren) zur Verfügung, dort können die Kitas kostenlose Beratung, Supervison und Teamfortbildung zu Traumapädagogik erhalten.

 

 

  1. In der Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung (JHPL-K) sind die bisher geltenden Gruppengrößen für die Kita-Hortgruppen genannt. Die Landesregierung plant hierzu zum 01.04.2024 einen Qualitätsabbau durch Vergrößerung der Hortgruppen unter Beibehaltung des bisherigen Betreuungsschlüssels. Die Planungen der Landesregierung zum 01.04.2024:
  • Regel-Hortgruppe zukünftig 25 Kinder bei Beibehaltung eines Betreuungsschlüssels von 2,0, während derzeit bis zu 22 Kinder gefördert werden können;
  • mittlere Hortgruppen werden von 15 auf 19 Kinder vergrößert;
  • die kleinen Hortgruppen von zehn auf zwölf Kinder;
  • die Natur-Hortgruppen von 16 auf 20 Kinder.

 

Hierzu die Frage:

  • Wie wirkt sich das auf den städtischen Kita-Hort der Kita Idun aus (Personalabbau oder Gruppenvergrößerung)?
  • Wie wirkt sich das auf die Kita-Horte bei den Freien Trägern aus (Personalabbau oder Gruppenvergrößerung)?

Die Änderungen der Hortgrößen sind im Artikel 5 des Gesetzesentwurfs der Landesregierung, Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2024, Drucksache 20/1701 vorgesehen. Da der Entwurf bisher nicht beschlossen wurde, ist er nicht in die Bedarfsplanung eingeflossen. Eine Entscheidung über die in der Frage genannten Konsequenzen ist noch nicht getroffen.

 

Die geplante Regelung wird seitens der Hansestadt Lübeck sehr kritisch gesehen. Sie führt in Zeiten des Fachkräftemangels zu einer weiteren Belastung der verbleibenden Fachkräfte und ist aus unserer Sicht mit den Qualitätsanforderungen nicht vereinbar. Im Gegenteil, sie widerspricht den notwendigen qualitativen Verbesserungen der Betreuung im Schulkindalter, z.B. mit Blick auf Sprachförderung und verbesserten Rahmenbedingungen für die pädagogischen Fachkräfte.

 

Zudem sind aufgrund knapper Raumkapazitäten die Gruppengrößen in bestehenden Einrichtungen nicht ausreichend, so dass die Mindestangaben des KiTaGs einer Erhöhung in mehrerenllen bereits aus praktischer Hinsicht entgegenstehen.

 

Über das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens wird zu gegebener Zeit im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

 

  1. Der Ganztag an Schule (GaS) wurde im laufenden Schuljahr gemäß der JHPL-K weiter ausgebaut. Unverändert ist aber die Situation, dass viele Schulen - trotz der Doppelmöblierung von Klassenzimmern für Unterricht und Nachmittagsbetreuung bereits vor einigen Jahren von der Verwaltung identifizierte Raumfehlbedarfe aufweisen, vgl. VO/2019/07479. Dies betrifft auch Schulen, die in den letzten und diesem Schuljahr steigende Zahlen an betreuten Kindern haben, z.B. Stadtschule Travemünde, Paul-Gerhardt-Schule, Schule Tremser Teich, Schule Utkieck, Schule am Koggenweg, Kaland-Schule, Dom Schule. Damit verbunden folgende Fragen:

 

3.1.  Wurden beim Ausbau der Versorgungsquote im GaS die neuen Raumvorgaben vom 29.08.2019 VO/2019/07479 eingehalten und wenn nein, bis wann werden diese eingehalten?

 

Die Raumvorgaben aus VO/2019/07479 werden aktuell nicht an allen Schulstandorten erreicht. Eine Übersicht dazu befindet sich in der aktuellen Schulentwicklungsplanung VO/2023/11931. Zum Fehlbedarf wurden dort insgesamt 38 Räume im Ganztagsbereich berechnet. Einige sind bereits in Bau oder Planung, u.a. die Schule am Koggenweg, die Schule Tremser Teich oder auch die Stadtpark-Schule. Für den weiteren Ausbau befindet sich eine Maßnahmenplanung mit dem GMHL in Abstimmung. Ein konkreter Zeitkorridor für die baulichen Maßnahmen kann momentan nicht benannt werden. Positiv ist, dass Investitionsmittel aus der Ganztagsförderung des Landes beantragt werden können.

 

 

3.2.  Gibt es Überlegungen, zur Entlastung der Schulstandorte mit hohem Raumfehlbedarf den GaS auch an Standorten außerhalb der Schule durchzuführen?

 

Bei Raumfehlbedarfen wird grundsätzlich durch den Bereich Schule und Sport geprüft, ob auch Räume im direkten Umfeld der Schule genutzt werden können.

 

 

3.3.  Nach Ausführung der JHPL (S. 4, 28f) sind unverändert zur JHPL der letzten Jahre weiterhin an 4 Standorten Ganztag an Schule noch keine Gruppen „Ganztag plus“ eingerichtet worden. Bis wann wird dies erfolgen und der dahinterstehende Bürgerschaftsbeschluss von 2018 vollständig umgesetzt sein?

 

Eine Umsetzung des Moduls Ganztag plus erfolgt, wenn die Träger den geforderten Fachkräfte-Schlüssel erfüllen können. An zwei Standorten war bisher diese personelle Abdeckung nicht möglich. Für die kleinen Außenstellen der Kahlhorst-Schule (Außenstelle Niederbüssau) und der Paul-Klee-Schule (Außenstelle Wulfsdorf) war kein Ausbau Ganztag plus vorgesehen.

 

 

3.4.  Im „Eckpunktepapier zur Verbesserung der Betreuungssituation Ganztag an Schule Ergebnis der AG jugendpolitische Sprecher*innen/ Trägervertreter*innen/ Kreiselternvertretung/ Verwaltung unter der Leitung von Jörn Puhle, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses; Beschluss der Bürgerschaft VO 2018/05/900 vom 22.03.2018 wurde unter anderem ein 100% Fachkräftegebot bis zum Jahr 2023 im GaS festgelegt. Wie ist hierzu der Stand der Umsetzung? Wenn die Umsetzung nicht erfolgt ist: Was braucht es, damit die Umsetzung realisiert werden kann?

 

In der Lübecker Ganztagsbetreuung sind pädagogische Fachkräfte und sozialerfahrene bzw. weitergebildete Kräfte in multiprofessionellen Teams beschäftigt. Im Schuljahr 2022/23 sind stadtweit 504 Betreuungskräfte (351 pädagogische Fachkräfte/ 153 sozial erfahrene und weitergebildete Kräfte) auf insgesamt 269 Gruppen eingesetzt, nicht mit eingerechnet sind Honorar- oder Lehrkräfte, die einzelne AG-Angebote anbieten oder Kräfte im Rahmen des Freiwilligen Soziwalen Jahres bzw. des Bundesfreiwilligendienstes.

 

Dieses System hat sich bewährt und ein Expertengremium aus Trägervertreter:innen und Verwaltung hat sich dafür ausgesprochen, langfristig eine Fachkraftquote von 100% anzustreben. Die Möglichkeit zur Arbeit der multiprofessionellen Teams soll aufrecht erhalten bleiben, vgl. hierzu den Bericht der Verwaltung vom April 2022 VO/2022/11056, Seite 7. Mit der Arbeit in den multiprofessionellen Teams ist gewährleistet, dass pro Standort eine Mindestquote an Fachkräften vorgehalten wird. Der Ganztagsträger verantwortet die Personalausstattung und Qualifizierung der Teamstruktur. Er verpflichtet sich, nur Personen zu beschäftigen, die sich für die jeweilige Aufgabe persönlich eignen und eine der Aufgabe entsprechende Ausbildung haben oder sich aufgrund besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit für den Arbeitsbereich entsprechend qualifiziert haben. Damit wird die Einhaltung von Qualitätsstandards in der Ganztagsbetreuung gesichert. Weitere Festlegungen zum Fachkräftegebot sind im Moment nicht erforderlich. Es sollten vorerst die Rahmenvorgaben des Landes zur Umsetzung des Rechtsanspruchs abgewartet werden.  

 
 


Anlagen

keine
 

Stammbaum:
VO/2024/12945   Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2024/12945-01   AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Anfrage zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25   Geschäftstelle LINKE & GAL   Anfrage
2024/12945-01-01   Beantwortung der Anfrage von AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL) zu: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i.S.v. § 10 KitaG) Bestandserhebung 31.12.2023 Maßnahmenplanung 2024/25 (VO/2024/12945)   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Antwort auf Anfrage öffentlich