Vorlage - VO/2023/12216-01  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Bolzplatz in Groß Steinrade
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2023/12216
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
06.05.2024 
14. Sitzung des Bauausschusses      
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.05.2024 
14. Sitzung des Hauptausschusses      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Luftbild Bolzplatz Groß Steinrade ausgemessen

Beschlussvorschlag


Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) im Hauptausschuss am 09.05.2023 (VO/2023/12216):

 

Seit Jahren wird von der Dorfgemeinschaft Groß Steinrade, des Schulvereins und der Grundschule in Groß Steinrade für die Aufwertung des dortigen Bolzplatzes gekämpft.

Der Fachbereich Schule und Sport war sehr von der Idee angetan. Knapp 100.000€ Spendengelder wurden eingesammelt, die nicht abgerufen werden konnten, weil es nicht vorangeht.

 

  1. Mit welcher Begründung hat die Hansestadt Lübeck die Errichtung eines Sportplatzes abgelehnt?
  2. Mit welcher Begründung wurde eine Übernahme als Schulsportanlage ebenfalls abgelehnt, obwohl mittlerweile sogar eine bezahlbare Lösung der Entwässerung vom INGENIEURBÜRO HARMS  GmbH & CO. KG in Aussicht gestellt wurde?“

 

 

Anfrage des AM Dan Teschner (FDP) im Bauausschuss am 19.02.2024 (VO/2024/12968):

Seit über sechs Jahren kämpfen Lübecker Bürger aus Groß Steinrade für ein Upgrade des dortigen Bolzplatzes. 90.000 EUR Spendengelder hatte der Schulverein und die Dorfgemeinschaft eingesammelt, um der Schule und der ansässigen Kindertagesstätte bessere sportliche Rahmenbedingungen zu bieten.

Ein geplanter Multifunktionssportplatz inkl. Angebote liegen lange vor.

Bis auf die Entwässerungslösung wäre das Vorhaben vollkommen finanziert gewesen.

Selbst für die bemängelte Entwässerung gäbe es mittlerweile eine bezahlbare Lösung.

 

Woran scheitert die Umsetzung?“
 


Begründung

 

Sachstand und Bedarfe/Historie

2017 ist auf einen Antrag des Schulvereins der Grundschule Groß Steinrade e. V. durch den damaligen Bereichsleiter Schule und Sport schriftlich eine Zustimmung als Schulträger zum Umbau des bisherigen Bolzplatzes zu einem Kunststoffplatz erteilt worden. Da der Bereich Schule und Sport nicht Flächenverwalter des Bolzplatzes ist, sondern der Bereich Stadtgrün und Verkehr, hätte diese Zusage so nicht erteilt werden dürfen.

Diese ungültige Zusage ist allerdings immer noch in den Köpfen der Menschen vor Ort. Um den Bolzplatz wurden mehrere Baumaßnahmen durchgeführt, z. B. Sanierung der Grundschule, Errichtung der Kita und Neubau der Freiwilligen Feuerwehr.

In der Zwischenzeit wurden Gespräche auf Verwaltungsebene mit den beteiligten Verwaltungseinheiten geführt. Beteiligt waren die Bereiche Stadtgrün und Verkehr, Schule und Sport, Jugendarbeit, die Untere Naturschutzbehörde und die Stadtplanung. Es wurden auch Gespräche mit der Schulleitung und den Elternvertretern geführt.

Nach Rücksprache mit dem Bereich Schule und Sport wird keine Notwendigkeit gesehen, die Fläche als Schul- und Sportfläche umzuwidmen.

Der Wunsch der Schule und der Elternvertretung ist es, den Bolzplatz auch als Schul- und Sportfläche zu nutzen. Der Schulsport findet zurzeit an der Gotthard-Kühl-Schule statt und wird durch Busfahrten organisiert.

Der Bolzplatz Groß Steinrade ist in seiner Beschaffenheit als Bolzplatz funktionsfähig. Er ist als öffentliche Freizeitfläche definiert und wird intensiv von der örtlichen Gemeinschaft genutzt. Durch die über das normale Maß hinausgehende Nutzung der Fläche ist die Oberfläche zwar sehr stark beansprucht, aber in einem verkehrssicheren Zustand, Hinsichtlich der Spielfläche und qualität ist der Platz nicht in einem optimalen Zustand, aber für einen Bolzplatz ausreichend.

Nach Aussage der Unfallkasse Nord ist die Oberfläche des Bolzplatzes für geeignete sportliche Aktivitäten zu nutzen. Eine visuelle Aufnahme am 01.03.2024 hat eine ebene, erdige Oberfläche vollumfänglich als Bolzplatz nutzbare Oberfläche ergeben.

Diese ist vergleichbar mit vielen anderen der 67 städtischen Bolzplätze der HL und ist vom Zustand im oberen Mittelfeld einzuordnen. Wie die anderen vergleichbaren Bolzplätze sind die Oberflächen nach starken Regenereignissen nur eingeschränkt zu nutzen.

Im Herbst des Jahres wurde zur Abgrenzung zur Fläche der Freiwilligen Feuerwehr ein 1,80 m hoher Doppelstabmattenzaun gesetzt. Die Fläche ist nunmehr dreiseitig umschlossen.

sungsmöglichkeiten zur Umnutzung als Schul- und Sportfläche

a)              Änderung des Bebauungsplanes

Die Umnutzung der Freizeitanlage Bolzplatz in einen Sportplatz hat eine Änderung des B-Planes zur Folge. Der Bolzplatz ist für das angrenzende Wohngebiet gemäßltigem Bebauungsplan als Freizeitfläche ausgewiesen.r eine alternative Freizeitfläche müsste ein geeignetes Grundstück im Umfeld gefunden werden.


 

b)             Umbau des Bolzplatzes mit einer Kunststoffoberfläche

Folgende Arbeitsschritte für einen geplanten Umbau des Bolzplatzes mit Kunststoffoberfläche sind zu tätigen und zu berücksichtigen:

  • Ordnung der Finanzmittel zur Beauftragung externer Fachplaner:innen aus dem laufenden Haushalt
  • Beauftragung von Fachplaner:innen zur baulichen Umsetzung und Fertigung eines Bauantrages
  • Entwässerungsplanung der versiegelten Fläche, Prüfung des Immissionsschutzes der benachbarten Wohnbebauung, Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen (pflanzen von 20 Bäumen, Stammumfang ca. 16 bis 18 cm auf eigenen Flächen)
  • Genehmigungsverfahren (Entwässerung, Bauordnung etc.)
  • Anmelden der investiven Haushaltsmittel für die Bauausführung zum nächstmöglichen Haushalt (2026)
  • Projektfreigabe durch die politischen Gremien
  • Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme, nach Bewilligung der Gelder, in 2026/2027
  • die Bereitstellung von Wartungskosten zur Pflege und Unterhaltung der Kunststoffoberfläche

Bei der gewünschten Umwandlung von einer entsiegelten zu einer versiegelten Fläche ist dieses Vorhaben genehmigungspflichtig. Für die versiegelte Fläche sind entsprechend Ausgleichsflächen und maßnahmen zu schaffen. Des Weiteren ist bei einer Versiegelung der Oberfläche der Immissionsschutz der Nachbarbebauung zu gewährleisten.

Grobkostenschätzung (brutto) der investiven Baumaßnahme:

  • Sportplatzbau inkl. Entwässerung ca. 350.000,- EUR
  • Ausgleichsmaßnahmen ca. 60.000,- EUR
  • Planungskosten ca. 90.000,- EUR

(Umfang kann noch nicht genau abgeschätzt werden)

Die Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 500.000,- EUR (brutto) zuzüglich einer Kostensteigerung gem. Baupreisindex.

 

Folgekosten:

Der hrliche Unterhaltungsaufwand inkl. Wartung und Pflege wird auf 3.500,- EUR (brutto) geschätzt.

Als Fazit für den jetzt vorhandenen Bolzplatz ist festzustellen, dass dieser in seiner Funktion als Bolzplatz verkehrssicher und ausreichend ist. In der Bewertung anderer Bolzplätze steht dieser nicht dringend für einen Umbau als Bolzplatz mit einer Kunststoffoberfläche an.

Diese Einschätzung wird weiterhin davon getragen, dass sich der Bereich Stadtgrün und Verkehr bei der Beurteilung der Baumaßnahmen von der Gleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen über alle Stadtteile der Hansestadt Lübeck leiten lässt und leiten lassen muss.

 

Wird der Auftrag an die Verwaltung erteilt, den Bolzplatz Groß Steinrade mit einer Kunststoffoberfläche umzubauen, so wird der Bereich Stadtgrün und Verkehr die Prioritätenliste entsprechend verschieben und andere noch nicht begonnene Maßnahmen hintenanstellen müssen.


 


Anlagen

 

1 Luftbild Bolzplatz Groß Steinrade

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Luftbild Bolzplatz Groß Steinrade ausgemessen (832 KB)    
Stammbaum:
VO/2023/12216   Anfrage des AM Thomas Rathcke (FDP) zum Bolzplatz in Groß Steinrade   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
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