Vorlage - VO/2023/12212  

Betreff: AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Durchführung eines Symposiums zum immateriellen Schutzgut der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Entscheidung
08.05.2023 
33. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
12.06.2023 
34. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
10.07.2023 
1. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
11.09.2023 
2. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
13.11.2023 
4. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
11.12.2023 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
15.01.2024 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege (gemeinsame Sitzung mit dem Bauausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zu TOP 3.2.2 und 3.2.3) zurückgestellt   
12.02.2024 
7. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zurückgestellt   
10.06.2024    10. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Aufgrund der öffentlichen Diskussion zur Schutzwürdigkeit der über Jahrhunderte anhaltenden Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals als Altenpflegeeinrichtung wird die Kulturverwaltung beauftragt, ein Symposium unter Einbindung von Expert:innen aus den Bereichen Unesco, Denkmalschutz, Architektur und Stadtgeschichte sowie von Vertreter:innen der Wissenschaft, Interessenverbänden und Behörden sowie der interessierten Öffentlichkeit durchzuführen. Das Symposium soll im Herbst 2023 stattfinden.


Begründung

Das Heiligen-Geist-Hospital ist Teil des als Weltkulturerbe anerkannten Stadtgebiets. Für viele ist die über Jahrhunderte ausgeübte Nutzung als Altenpflegeeinrichtung Teil des immateriellen Kulturerbes. Das Symposium soll der Frage nachgehen, ob eine Anerkennung der Nutzung als Schutzziel im öffentlichen Interesse liegt und wie die Rechtssituation eingeschätzt wird.


Anlagen