Vorlage - VO/2022/11043-01  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL: Antrag zu VO/2022/11043 Aussetzen des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) zur "Wohnperspektive für Geflüchtete"
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/11043
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
30.06.2022 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgerschaft ist halbjährlich zu berichten, wie die Behungen um die Anmietung und Schaffung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen voranschreitet und der ursprüngliche Beschluss aus November 2017 bzgl. der Belegung von Zimmern und Bereitstellung von Gemeinschafts- und Lernräumen wieder in Kraft treten kann.
 


Begründung

Die Bürgerschaft hat im November 2017 auf Antrag von SPD, GAL und B90/Grüne beschlossen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, folgende Standards für die Unterbringung der im folgenden genannten Personengruppen unverzüglich umzusetzen.

 

I. Geflüchtete:

 

Geltungsbereich: Belegung von Containerunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften, ohne abgeschlossene Wohnungen.

 

Beginnen möchten wir in folgenden GU' s: Bornkamp, St. Hubertus, Schlutuper Straße, Fabrikstrasse, Blankensee, Ostseestrasse, Fackenburger Allee, Wallstraße und Steinrader Weg.

 

1.) Begrenzung der Belegung auf max. 2 Alleinreisende je Zimmer/Container/-Neustädter Häuschen bei einer Zimmergröße von 18 Quadratmetern.

( z.Zt. Bis zu 4 Alleinreisende je Zimmer/ Container)

 

2.) Paare ohne Kinder erhalten ein Einzelzimmer (min. 12 qm)

 

3.) Familien mit Kindern > 6 Jahre erhalten mindestens zwei Zimmer (min. 6 qm pro Person). Ab dem dritten Kind ist ein drittes Zimmer anzubieten

 

4.) Vorhalten von 1 Lernzimmer je 8 Wohngemeinschaften

 

5.) Vorhalten von 1 Gemeinschaftsraum

 

6.) Vorhalten von 1 Spielzimmer auf max. 10 Kinder, dort wo Kinder leben. Bei mehr Kindern entsprechend mehr Spielzimmer mit altersangemessener Ausstattung.

 

1 WG = Familie/ Paar/ 2 Alleinerziehende

 

Größe der Lernzimmer mind. 6 qm, bzw. 1,5 qm je WG.

(…)“

Solange nach Lübeck geflüchtete Menschen nicht in eigenem Wohnraum leben und stattdessen zum Teil über Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, ist es wichtig und notwendig, Ihnen mehr Raum für Privatsphäre sowie Räume zum Lernen und r den Gemeinschaftsaufenthalt zur Verfügung zu stellen, als die vom Land SH vorgegebenen Mindeststandards, die allerdings nurr maximal sechs Monate gelten sollen, vorsehen.

Da viele Menschen wesentlich länger als sechs Monate in Gemeinschaftsunterkünften leben, müssen wir, auch bei momentan hoch ansteigenden Zahlen geflüchteter Menschen, möglichst schnell wieder zu dem ursprünglichen Beschluss von 2017 zurückzukehren und in Gemeinschaftsunterkünften mehr Raum und Quadratmeter zur Verfügung stellen. Um die Entwicklung der Bereitstellung von Gemeinschaftsunterkünften und Wohnraum für Geflüchtete verfolgen zu können, soll der Bürgerschaft mindestens im Abstand von sechs Monaten berichtet werden.


Anlagen


 

Stammbaum:
VO/2022/11043   Aussetzen des Beschlusses der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck vom 22.03.2018 (VO/2018/05751) zur "Wohnperspektive für Geflüchtete"   2.500 - Soziale Sicherung   Beschlussvorlage öffentlich
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