Vorlage - VO/2021/10695  

Betreff: Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Krohn, Annet
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
25.01.2022 
59. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorlage Neufassung der HS-neu-

Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck wird in der Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.101 Bürgermeisterkanzlei

zustimmend

1.300 Bereich Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der

Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Gesetzliche Änderung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

Der Bürgerschaft wird aus Anlass einer erforderlichen inhaltlichen Änderung sowie diverser redaktioneller Anpassungen anstelle einer 16. Änderungssatzung im Interesse der Übersichtlichkeit und Transparenz eine Neufassung der Hauptsatzung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Einzige inhaltliche Neuregelung betrifft die Streichung des § 2a Abs. 3. Der mit Änderungsgesetz vom 07.09.2020 neu eingeführte § 35a GO sah ursprünglich vor, dass im Zuge von Sitzungen per Videokonferenz die Durchführung von Wahlen nicht zulässig ist. Dementsprechend ist dies bislang auch in der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck in § 2a Abs. 3 geregelt. Aufgrund der Neufassung des § 35a Abs. 3 GO ist diese Regelung seit dem 26.05.2021 obsolet. Das entsprechende Änderungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sieht vor, dass entgegenstehende Hauptsatzungsregelungen bis spätestens zum 26.05.2022 anzupassen sind.

Des Weiteren wird in § 6 Abs. 1 beim Aufgabengebiet des Rechnungsprüfungsausschusses mit § 92 Abs. 3 S. 2 GO die aktualisierte gesetzliche Grundlage für die Prüfung des Jahresabschlusses angeführt sowie in § 14 Abs. 1 die aktuelle Fassung der der Entschädigungsverordnung aus 2018.

Die Ergänzungen als Nettobeträge in § 8 Abs. 3 und § 9 Abs. 8 bzw. Bruttobeträge in § 16 S. 2 dienen zur Klarstellung und entsprechen der bisherigen Verwaltungspraxis.

Weitere redaktionelle Anpassungen betreffen die Korrektur von Verweisungen und Anpassung der Paragrafenfolge infolge des Wegfalls des § 10 durch die 14. Änderungssatzung vom 24.04.2019.

Die aufgrund der Neufassung der Hauptsatzung erforderlichen, rein redaktionellen Anpassungen in der Zuständigkeitsordnung (§ 1 S. 1 Nr. 1, 1.3) werden entsprechend vorgenommen.
 


Anlagen

Neufassung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Vorlage Neufassung der HS-neu- (117 KB)