Vorlage - VO/2021/10025  

Betreff: 129. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof -
abschließender Beschluss
Bebauungsplan 03.50.00 - St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof - Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Rowe, Nicole
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
11.05.2021 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Bauausschuss zur Vorberatung
17.05.2021 
51. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anl-1_Auswertungsbericht_gesamt
Anl-2_FNP-129-Änderung+Bestand
Anl-3_126-FNP_Begründung
Anl-4_03_50_00_PZ-Originalgrösse
Anl-5_Teil-A_Plan
Anl-6_03-50-00_Teil-B_Text
Anl-7_03-50-00_Begründung

Beschlussvorschlag

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 03.50.00  St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

 

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 03.50.00  St. Lorenz-Brücke / ehemaliger Güterbahnhof in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 7) gebilligt.

 

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 129. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

keine Bedenken

2.530 Gesundheitsamt

keine Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

keine Bedenken

3.370 Feuerwehr

keine Bedenken

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

keine grundtzlichen Bedenken (zur Behandlung der Stellungnahme siehe Anlage 1)

3.700 Entsorgungsbetriebe

keine grundsätzlichen Bedenken (Anlage 1)

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Forderungen formuliert (Anlage 1)

4.401 Schule und Sport

keine Bedenken

5.660 Stadtgrün und Verkehr

keine grundsätzlichen Bedenken (Anlage 1)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Bauleitpläne nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9.2 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Umweltbericht, Kap. 6.5.1).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlagen 3 und 7
 


Anlagen

 

1 Prüf- und Abwägungsbericht zu den im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

2 129. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss (einschließlich Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan)

3 Begründung zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung zum abschließenden Beschluss

4 Bebauungsplan 03.50.00, Fassung zum Satzungsbeschluss (Planoriginal)

5 Teil A - Planzeichnung mit Legende (DIN-A3-Druckfassung)

6 Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

7 Begründung zum Bebauungsplan 03.50.00, Fassung zum Satzungsbeschluss

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anl-1_Auswertungsbericht_gesamt (4795 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anl-2_FNP-129-Änderung+Bestand (4358 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anl-3_126-FNP_Begründung (1205 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anl-4_03_50_00_PZ-Originalgrösse (4850 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anl-5_Teil-A_Plan (2565 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anl-6_03-50-00_Teil-B_Text (476 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anl-7_03-50-00_Begründung (2822 KB)