Vorlage - VO/2020/09608  

Betreff: Gutachten zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Lüdtke, Rüdiger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
11.05.2021 
18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2:Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck“

Beschlussvorschlag

  1. Das Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck“ der Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH vom 21.07.2020 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Grundlage der empfohlenen Sollbesetzung der Integrierten Leitstelle Lübeck (ILS)  sind die nachfolgenden Planstellenneuschaffungen ins nächst erreichbare Stellenplanverfahren einzubringen:

1 Planstelle für Schichtführung, 3 Planstellen für Disposition, 1 Planstelle für Qualitätsmanagement, 1 Planstelle für Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in), 2 Planstellen für Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen (Auszubildende).


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

§ 17 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG); § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

(BrSchG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

In § 17 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) ist geregelt, dass die personelle Besetzung der Rettungsleitstelle in der Weise zu erfolgen hat, dass die Annahme und Bearbeitung von Notrufen sowie die Anleitung von Anrufern in lebensrettenden Maßnahmen in einer angemessenen, landesweit einheitlichen Reaktionszeit und Risikoabdeckung gewährleistet ist. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) haben die Kreise und die kreisfreien Städte eine ständig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet. Diese kann zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden.

 

Zur Klärung der Fragestellung, ob die Rettungsleitstellen in Schleswig-Holstein die o. a. rechtlichen Vorgaben tatsächlich erfüllen, hat die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung im Auftrag der Kreise und kreisfreien Städte als Rettungsdienstträger in SH und in Abstimmung mit den Krankenkassen und verbänden (KKV) als Kostenträger des Rettungsdienstes, eine Personalbemessung für die Rettungsleitstellen vorgenommen. Das Gutachten für die HL vom 21.07.2020 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Es aktualisiert die zuletzt im Jahr 2015 vorgenommene gutachterliche Personalbemessung für die Rettungsleitstelle Lübeck. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind von den KKV als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und werden über die Rettungsdienstentgelte refinanziert.

 

Mit dem Gutachten wird neben einer Aktualisierung des Stellenbedarfs für die Disposition erstmalig auch der Stellenbedarf für ein in Schleswig-Holstein neu geregeltes Qualitätsmanagement in der ILS aufgezeigt und der Stellenbedarf r die schleswig-holsteinische Neuregelung zur Aus- und Fortbildung der Leitstellen-Disponent:innen berücksichtigt.

 

Im Einzelnen kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass für den geordneten und sicheren Regelbetrieb der ILS rechnerisch insgesamt 38,85 Vollzeit-Planstellen erforderlich sind (S. 20 des Gutachtens). Der aktuelle Stellenplan enthält für die ILS 31 Planstellen, die sich wie folgt verteilen: 2 Stellen für administrativ strategische Leitung, 4 Stellen für IT-System-administration, 6 Stellen für Schichtführung und 19 Stellen für Disposition. Gegenüber der aktuellen Planstellenausstattung der ILS sieht das Gutachten folgenden personell umsetzbaren Mehrbedarf vor:
 

 

1 Steller Schichtführung A 9 LG 1.2 + Zulage und 3 Stellen r Disposition
A 9 LG 1.2: (zusammen rechnerisch 4,27 Vollzeitäquivalente VZÄ)

Dieser Mehrbedarf entsteht überwiegend aufgrund der Ausweitung der Einsatzleitplätze (ELP), insbesondere infolge zusätzlicher Anforderungen zur Sonderlagenfähigkeit, und geringfügiger Anpassungen des Personalfaktors (S. 7 des Gutachtens).

 

1 Stelle für Qualitätsmanagement EG 11 (rechnerisch 0,8 VZÄ)

r das Qualitätsmanagement der ILS ist bisher keine Planstelle vorhanden. Gestiegene Anforderungen an die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagementhrten zu einer Novellierung des SHRDG, verbunden mit einer erstmaligen verpflichtenden Vorgabe für Qualitätsmanagement in den Leitstellen. Die wesentlichen Arbeitsinhalte dieser Stelle sind auf den Seiten 90 und 91 des Gutachtens dargestellt.


1 Steller Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in) A 11 und 2 Stellen für die Ausbildung neuer Disponent:innen (Auszubildende) A 8 (rechnerisch 2,1 VZÄ)
r die Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals sind bisher keine Planstellen vorhanden. Der Bedarf an diesen Stellenneuschaffungen ergibt sich aus dem „Rahmenkonzept für die modulare Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen in Schleswig-Holstein“ in Verbindung mit § 17 Abs. 3 SHRDG. In § 17 ist geregelt: „Die für die Aufgaben der Rettungsleitstelle eingesetzten Personen müssen entweder Absolventinnen oder Absolventen einer anerkannten Leitstellenausbildung oder mindestens Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitäter mit Einsatzerfahrung gemäß § 2 Abs. 7 einschließlich einer der Leitstellenausbildung vergleichbaren zusätzlichen Qualifikation sein. Die Rettungsdienstträger legen die der anerkannten Leitstellenausbildung vergleichbare zusätzliche Qualifikation nach Satz 2 landesweit einheitlich fest. Die wesentlichen Arbeitsinhalte der Stelle Ausbilder:in sind auf den Seiten 92 und 93 des Gutachtens dargestellt. Zum Bedarf von Stellen für „Auszubildende“ sind Anmerkungen auf den Seiten 108 und 109 des Gutachtens enthalten.

 

Die Kosten der ILS, und damit auch diese Personalkosten, werden ab dem Jahr 2021 zu 60 % als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und über die Entgelte für den Rettungsdienst durch die KKV refinanziert. Bis einschließlich 2020 betrug die Refinanzierung der Leitstellenkosten 50 %. Die o. a. Stellenneuschaffungen lösen einen jährlichen Personalkostenzuwachs in Höhe von ca. 580.440 € aus. Aufgrund der Refinanzierung von 60 % durch die KKV sind von der HL lediglich die verbleibenden 232.176 € (40 %) als Personalkosten außerhalb des Rettungsdienstes zu tragen. Die Anhebung des refinanzierten Anteils der Leitstellenkosten ab 2021 von 50 % auf 60 % wirkt sich nicht nur auf die neu zu schaffenden Planstellen aus, sondern bedeutet auch eine here Refinanzierung der Personalkosten des bisherigen Bestandspersonals der ILS von rechnerisch 228.304hrlich. Im Vergleich der Haushaltsjahre 2020 und 2021 können die o. a. 8 Planstellen für die ILS somit quasi budgetneutral geschaffen werden. Die Personalkosten für die gesamte ILS betragen ohne Stellenneuschaffungen bei einer 50 %-igen Refinanzierung 1.141.520 €. Inkl. der Stellenneuschaffungen und einer Refinanzierung von 60 % betragen sie 1.145.392 € (vgl. Anlage 1).

Zugunsten einer übersichtlicheren Darstellung der budgetneutralen Stellenneuschaffungen wurde das sonst übliche Format „finanzielle Auswirkungen“ durch die Gegenüberstellung in Anlage 1 ersetzt.

 


Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der  Integrierten Leitstelle Lübeck“
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen (129 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2:Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Lübeck“ (1990 KB)