Vorlage - VO/2020/09534  

Betreff: Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur II"
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
30.11.2020 
Sondersitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
08.12.2020 
42. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
11.02.2021 
21. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Sondersitzung) unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Konzept_Sonderhilfeprogramm Strukturerhalt Kultur II

Beschlussvorschlag

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Corona-Sonderhilfeprogramm der Hansestadt Lübeck „Strukturerhalt Kultur II“ gem. Anlage 1 umzusetzen.
  2. Es wird ein Betrag von bis zu 650.000 Euro zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bewilligt. Die haushaltsmäßige Ordnung ist mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 unverzüglich herzustellen.
  3. Dem Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege wird nach Abschluss des Antrags- und Bewilligungsverfahrens über den Umfang der beantragten und gewährten Hilfen berichtet.

 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

1.300 Recht

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Für die Soforthilfe ist keine Betroffenheit

gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Auf der gemeinsamen Sondersitzung des Hauptausschusses und Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege am 29. Juli 2020 wurde einstimmig die VO/2020/08963-01 „Sonderhilfeprogramm ‚Strukturerhalt Kultur‘“ geändert beschlossen. Private Kultureinrichtungen und Kulturvereine in Lübeck konnten seitdem rückwirkend – sofern förderfähig – für die Monate März bis August 2020 freiwillige Unterstützungshilfe durch die Hansestadt Lübeck zur Sicherung ihrer strukturellen Existenz erhalten.

 

In 2021 sollen neue Finanzmittel für eine zweite Förderphase im Rahmen von „Strukturerhalt Kultur II“ verwendet werden, um weiterhin die vielfältige Kulturlandschaft Lübecks zu erhalten und ergänzend zu den unterschiedlichen Kulturhilfeprogrammen des Bundes und des Landes bereitzustellen. Außerdem sollen existenzbedrohende Liquiditätsengpässe aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Maßnahmen zur Eindämmung abgemildert werden. Die neuen Haushaltsmittel können erst mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2021 für dieses Programm bereitgestellt werden. Parallel wird mit dieser Vorlage die dafür erforderliche politische Willensbildung herbeigeführt, um mit Abschluss des Antragsverfahrens Mitte Februar 2021 zügig Gelder auszahlen zu können.

 


Anlagen

 

Konzept Sonderhilfeprogramm „Strukturerhalt Kultur II“
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Konzept_Sonderhilfeprogramm Strukturerhalt Kultur II (62 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09534   Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur II"   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09534-01   Die Unabhängigen: Ergänzungsantrag zur VO/2020/09534: Sonderhilfeprogramm "Strukturerhalt Kultur II"   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen