Vorlage - VO/2020/09377  

Betreff: Finanzierung Lübecker Weihnachtsmärkte 2020
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Entscheidung
27.10.2020 
39. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Kalkulation Lübecker Weihnachtsmarkt 2020

Beschlussvorschlag

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Veranstaltung Lübecker Weihnachtsmarkt unter den erforderlichen geänderten Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie mit einem Hygienekonzept durchzuführen und die Lübeck-Travemünde Marketing GmbH entsprechend mit der Durchführung zu beauftragen.

 

2. Ein Betrag von bis zu 650.000 Euro wird aus dem von der Bürgerschaft am 26.03.2020 beschlossenen Rettungsschirm (VO/2020/08831) zur Linderung finanzieller Schäden, die ursächlich im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, bewilligt und für den gegenüber dem Wirtschaftsplan 2020 um diesen Mehrbedarf erhöhten Verlustausgleich der LTM zur Verfügung gestellt.

 

3. Für den Fall, dass bis zum 31.10.2020 in der Hansestadt Lübeck die COVID 19-Inzidenz der letzten 7 Tage auf 100.000 Einwohnende über 35 steigen, wird der Weihnachtsmarkt abgesagt. Sollte während der Durchführung des Weihnachtsmarktes die COVID 19-Inzidenz der letzten 7 Tage auf 100.000 Einwohnende über 35 steigen, wird der Weihnachtsmarkt vorzeitig beendet. 

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.203 - Beteiligungscontrolling

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche sind von dieser Vorlage nicht direkt betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Ausgangsbasis:

Lübeck genießt mit mehr als einem Dutzend unterschiedlicher Weihnachtswelten und unzähligen Veranstaltungsterminen den Ruf als Weihnachtsstadt des Nordens. Die vorweihnachtliche Inszenierung der Altstadtinsel dient nicht nur wirtschaftlichen und insbesondere touristischen Zwecken (in Bezug auf Übernachtungs- und Tagesgäste/Besucher), sondern erfüllt vor allem auch soziale und kulturelle Bedarfe für Bürger:innen aus Lübeck und Umland. Die durch die Stadt durchgeführten Weihnachtsmärkte und die weihnachtliche Inszenierung stellen hier sowohl ein wichtiges Kennzeichen und gestalterischen Rahmen als auch Verbindungsglied für privat organisierte Veranstaltungen dar.

Eine Durchführung der Weihnachtsstadt des Nordens ist aufgrund der aktuellen Pandemiesituation in diesem Jahr nur unter sehr speziellen Voraussetzungen realisierbar, die sowohl Veranstalter:innen als auch Standbetreiber:innen stark herausfordern: Der unabdingbare Fokus auf die Sicherheit der Besucher:innen führt zu deutlich höheren Kosten in den Bereichen Infrastruktur und Sicherheit sowie Gästelenkung und -information bei einer zeitgleich zu erwartenden deutlichen Einnahmenreduktion.

Aufgrund der fluiden Verordnungs- und Infektionslage ist darauf hinzuweisen, dass sowohl Auflagen/Konzeption als auch Kalkulation einer permanenten Aktualisierung unterliegen. Es wird aber mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass keine grundlegenden Abweichungen zur aktuellen Verordnung zu verzeichnen sein werden.

 

Maßnahmenkatalog Hygienekonzept Lübecker Weihnachtsmärkte:

Zentrale Aspekte sind die Einhaltung des Abstandsgebots und die Regulierung der Besucherzahlen. Das Konzept ist aufgrund der aktuellen Auflagen darauf ausgerichtet, Menschenansammlungen an einzelnen Punkten zu vermeiden. Basis der Planungen ist das Veranstaltungskonzept nach Risikoklassen des Landes Schleswig-Holstein vom 15.09.2020 sowie die aktuell gültige Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus.


 

Um Abstandsgebot und Besucherzahlregulierung erfüllen zu können, ist eine Reduzierung der Standanzahl auf den Marktflächen, sowie die Trennung von Handels- und Gastronomieflächen geplant. Zusätzliche Flächen (Drehbrückenplatz, Beckergrube) können bei Bedarf in den Weihnachtsmarkt integriert werden.

 

Platzähnliche Situationen (Markt, Unterer Schrangen, Koberg) mit starker Gastronomiedichte sind mit Umzäunung und Einlasssituationen sowie einer maximalen Besucher:innenzahl geplant. Einlassbeschränkungen und weitere Schutzmaßnahmen sind in fortlaufender Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden und können auch kurzfristig umgesetzt werden. Gasträume innerhalb der Gastronomiestände sind nicht vorgesehen, dadurch wird eine möglichst große Freifläche für Gäste erreicht.

Die Breite Straße wird als Fußgängerzone in erster Linie mit Handelsständen und reduziertem Warenangebot der Gastronomie (nur take away, kein Alkoholausschank) bestückt, hierbei wird die Wegebreite in den einzelnen Bereichen der Straßen/Laufwege berücksichtigt. Eine Absperrung/Besucherzahlenregulierung (Fußgängerzone) kann nicht erfolgen.

Ein einheitliches Hygienekonzept für die Standbetreiber:innen wird in Zusammenarbeit mit dem Schaustellerverband und dem Gesundheitsamt erarbeitet und ist für alle Teilnehmer:innen bindend.

Das gesamte Areal der städtischen Weihnachtsmärkte wird mit einer situativ anpassbaren, aber insgesamt hohen Anzahl von Ordnern abgesichert.

Die Besucherlenkung/Information erfolgt sowohl analog vor Ort auf den Flächen und an neuralgischen Punkten der Altstadtinsel und im Einzelhandel/Gastronomie, als auch digital auf der Seite www.luebecker-weihnachtsmarkt.de und den Social Media-Kanälen der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) und den Partner:innen der Weihnachtskooperation. Der Ressourceneinsatz für (digitale) Kommunikation wird verstärkt. Eine Information der Presse erfolgt fortlaufend über die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der HL sowie über die LTM.

 

Weitere Märkte:

Im Indoorbereich sind derzeit Märkte im Hoghehus und in St. Petri vorgesehen. Im Outdoorbereich sind der Historische Markt sowie der Märchenwald (Marien- und Norderkirchhof) geplant. Bei diesen Veranstaltungen tritt die HL nicht als Veranstalter auf, sie unterliegen aber identischen Rahmenbedingungen bzgl. Hygiene- und Sicherheitskonzeption. Die LTM übernimmt hier eine koordinierende Funktion inkl. Supportleistung.

Abgesagt wurden bisher der Kunsthandwerkermarkt im Heiligen-Geist-Hospital und die „Lübsche Wiehnacht“ im Schuppen 6.

Der Aufbau Weihnachtswunderland erfolgt in diesem Jahr voraussichtlich ohne Kindereisbahn und Gastronomiefläche auf der Dachterrasse als Winterwald mit weihnachtlichen Gestaltungselementen (ohne Budgetauswirkungen, da komplett drittmittelfinanziert).

Auf der Holstentorhallenwiese ist das Spiegelzelt (Betreiber: Theaterschiff Lübeck) und eine kleine Auswahl von Marktständen vorgesehen.

(STAND 10.10.2020)


 

 

Kalkulation:

Das geänderte Weihnachtsmarktkonzept 2020 sowie die Kalkulation berücksichtigt

 

A) Absage der Weihnachtsmärkte bis zum 01. November,

B) Aufbau der Märkte inkl. vorzeitigem Abbruch sowie

C) die komplette Durchführung der Lübecker Weihnachtsmärkte.

 

Der Mehrbedarf resultiert aus der Anpassung der Standgebühren (inkl. Reduktion Standanzahl und Preisnachlass auf Standgebühren aufgrund zu erwartender, reduzierter Umsätze) sowie der zusätzlichen Kosten für Besucherlenkung/Information, der Gestaltung von möglichen Ausweichflächen sowie der Kosten für Sicherheit und umfängliche Coronapräventionsmaßnahmen. Der maximale Mehrbedarf für obige Varianten beträgt 650 TSD EUR (inkl. Ausfall von 360 TSD EUR der regulär geplanten Einnahmen Standgebühr in Höhe von 510 TSD EUR bedingt durch Reduktion der Standgebühr und -fläche). 

 

 
 

 


Anlagen

 

Kalkulation Lübecker Weihnachtsmarkt 2020 

 

 

 
 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kalkulation Lübecker Weihnachtsmarkt 2020 (11 KB)