Vorlage - VO/2020/09074  

Betreff: Änderung der Kranentgelte im Tarif für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 19.06.2017
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Seemann, Sabrina
Beratungsfolge:
Senat
Schul- und Sportausschuss
10.09.2020 
16. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2018-2023)      
Hauptausschuss
25.08.2020 
36. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
27.08.2020 
18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Synoptische Darstellung des § 6 des Tarifes Passathafen Krankgebühren
Tarif Passathafen 2020 Änderung Krangebühren zum 01.09.2020
VO-2020-09074 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Passathafen Kranen

Beschlussvorschlag

Zum 01.09.2020 wird der §6 Abs. 1 des Tarifs für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde / Priwall vom 19.06.2017 wie folgt geändert:

 

§ 6

Kranbenutzung, Benutzung des Waschplatzes, der Slipanlage,

der Fäkalienentsorgungsanlage

 

(1)     Für die Benutzung des Derrik-Kranes werden folgende Entgelte erhoben:

Schiffe bis 1 Tonne Gewicht Euro 35,00

Schiffe über 1 Tonne bis 2 Tonnen Gewicht Euro 70,00

Schiffe über 2 Tonnen bis 4 Tonnen Gewicht Euro 106,00

Schiffe über 4 Tonnen bis 6 Tonnen Gewicht Euro 140,00

Schiffe über 6 Tonnen bis 8 Tonnen Gewicht Euro 175,00

Schiffe über 8 Tonnen bis 10 Tonnen Gewicht Euro 210,00

 

Sportvereine, die den Derrik-Kran mindestens 1 Stunde zusammenhängend in Anspruch nehmen, entrichten ein Entgelt von Euro 265,00 je Stunde.

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

1.201 – Haushalt und Steuerung:

Zustimmung

 

1.300 – Recht: keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

Nach der nahezu abgeschlossenen Fertigstellung des Komplexes Beach Bay / ehem. Priwall-Waterfront, einhergehend mit der verbindenden Promenade zum Passathafen, ist für die Passathafenlieger die belastende Hafenliegezeit fast überstanden.

 

Daher ist beabsichtigt, zur Saison 2021/22 die Liegeplatzgebühren, die seit 3 Jahren nicht angepasst wurden, mit Hilfe einer Wirtschaftsprüfung und dem Vergleich zu anderen Hafenanbietern, anzupassen.

 

Gemäß § 6 der Tarifordnung für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde vom 18.05.2017 beträgt das Entgelt für die Benutzung des Derrick-Kranes für ein Schiff bis 1 Tonne Gewicht 17,50 Euro. Je Schiff stehen grundsätzlich max. 20 Minuten zur Verfügung.

Diese Entgeltstruktur des Passathafens bildete die Basis für einen Abgleich mit anderen Bootshäfen.

 

1. Sportboothafen Neustadt/Holstein

 

Der Sportboothafen Neustadt wird durch die Stadtwerke Neustadt in Holstein betrieben. Gemäß Gebührenordnung beträgt die Krangebühr für Boote bis 1,0 t insgesamt 44, 63 €. Die Gebühr setzt sich zusammen aus einer Krangebühr (36,89 €) und einer Kaigebühr (7,74 €). Die Preise gelten seit 01.04.2018.

 

2. Schleswiger Stadthafen

 

Betreiber des Schleswiger Stadthafens sind die Schleswiger Stadtwerke. Die Entgelte betragen in der Zeit von März bis November d.J. 110,00 € je Boot. Hinzu kommen 45 € für das Mastsetzen mit Kran je Boot. Außerhalb dieses Zeitraums werden für alle Arbeiten mit dem Kran pauschal 200,- € abgerechnet. Die Preise gelten seit 01.01.2016. Bei Sammel-aufträgen ab 3 Booten reduziert sich das Entgelt auf 95 € je Boot.

 

3. Böbs-Werft, Lübeck-Travemünde

 

Nach tel. Anfrage belaufen sich die Entgelte für die Krannutzung bei der Böbs-Werft aktuell auf 77 € je Boot mit bis zu 1,5 t Gewicht. Hinzuzurechnen sind allerdings noch die Kosten für Facharbeiter. Diese werden nach tel. Auskunft mit 73,78 €/h berechnet. Somit ergeben sich Gesamtkosten von 150, 78 € je Kranvorgang.

 

Diese Entgeltaufstellung aus drei Bootshäfen macht deutlich, dass die Krannutzung im Passathafen deutlich günstiger als in anderen - auch kommunalen - Häfen ist. Die Entgelte in Neustadt/ Holstein sind um den Faktor 3 höher und die nächstgelegene Möglichkeit für das Kranen eines Bootes in der Böbs-Werft in Travemünde ist mit Mehrkosten von 135 € je Boot verbunden.

 

Daher sollte unbedingt zur nächsten „Kransaison“, zum Herbst 2020, die Gebührenordnung zum Auskranen der Schiffe für die Winterlagerung 2020/21 angepasst werden.

 

Der Bereich 4.401 – Schule und Sport hat bereits im Jahr 2017 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung der Hafenentgelte aufgrund der Erneuerung der Promenade beauftragt, die beispielsweise das Kranentgelt von 17,50 Euro für Schiffe bis zu 1 Tonne Gewicht ergeben haben, ausgehend von dem tatsächlichen zeitlichen Einsatz des Hafenmeisters bei einem Kranvorgang.

 

Vor dem Hintergrund der Gesamtbetrachtung des wirtschaftlichen Betriebs Hafen sollten aber die Einnahmemöglichkeiten im Vergleich zu den anderen Mitanbietern zur Verbesserung der Einnahmesituation des Hafens ausgenutzt werden und die Krangebühren an die nachbarschaftlichen Anbieter angepasst werden, vor allem auch, weil die Kranungen auch von Nicht-Passathafen-Nutzern in Anspruch genommen werden.

Weiterhin ist anzumerken, dass die Unterhaltungskosten stetig steigen und voraussichtlich im Jahr 2021 weitere Maßnahmen erforderlich werden, wenn nicht sogar die Erneuerung des Kranes. Hier ist das Gutachten des TÜV abzuwarten.

 

In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, den in §6 Abs. 1 gestaffelten Zeitaufwand je 20 Minuten künftig wegfallen zu lassen, da diese zeitliche Komponente bisher nicht wirklich in eine Rechnungstellung mündete.

 

Als künftige Gebühr bis zu einer Überprüfung der gesamten Gebührenstruktur im Passathafen im Winterhalbjahr 2020/21 wird vorgeschlagen, die Gebühr je Tonne, wie in §6 Abs. 1 bisher aufgeführt, zunächst zu verdoppeln und die zeitliche Komponente entfällt.

 

Im Jahr 2019 wurden zum aktuell gültigen Tarif ca. 6.000 Euro an Erträgen erzielt, das entspricht einem Kostendeckungsgrad von 77 % im Jahr 2019. Durch die Verdoppelung der Entgelte werden in doppelter Höhe Erträge erwartet. Wie hoch der geplante Kostendeckungsgrad für das Jahr 2021 sein könnte, kann nicht benannt werden, da wie bereits erwähnt, dass TÜV-Gutachten noch aussteht. Weiterhin ist darauf Hinzuweisen, dass aufgrund der erheblichen Baumaßnahmen Passathafenpromenade/ PriwallWaterfront/ BeachBay sämtliche Entgelte für die Saison 2021 angepasst werden sollen, die Baumaßnahmen nunmehr fertiggestellt wurden. Hier ist nur bereits darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bisher noch nicht einmal die Hälfte an Kranungen stattgefunden haben, da auch einige Veranstaltungen nicht stattgefunden haben.

 


Anlagen

1. Synoptische Darstellung des § 6 des Tarifes für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde /Priwall

 

2. Tarif für die Benutzung des Passathafen in Lübeck-Travemünde / Priwall

 

3. finanzielle Auswirkungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synoptische Darstellung des § 6 des Tarifes Passathafen Krankgebühren (10 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Tarif Passathafen 2020 Änderung Krangebühren zum 01.09.2020 (34 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich VO-2020-09074 Finanzielle Auswirkungen KONSUMTIV Passathafen Kranen (69 KB)    
Stammbaum:
VO/2020/09074   Änderung der Kranentgelte im Tarif für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 19.06.2017   4.401 - Schule und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2020/09074-01   Die Unabhängigen: Änderungsantrag zur VO/2020/09074: Änderung der Kranentgelte im Tarif für die Benutzung des Passathafens in Lübeck-Travemünde/Priwall vom 19.06.2017   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen   Antrag der Fraktion Die Unabhängigen