Vorlage - VO/2019/07538-01  

Betreff: AM Bruno Hönel (Bündnis 90 / Die Grünen): Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2019/07538
Federführend:2.530 - Gesundheitsamt Bearbeiter/-in:Dr. Hamschmidt, Michael
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Kenntnisnahme
01.10.2019 
11. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2018/2023 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antrag im Ausschuss für Soziales am 04.06.2019 von AM Bruno Hönel:

Der Senator wir aufgefordert dem Sozialausschuss bis August zu berichten,

1) wie die derzeitige psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Lübeck aussieht.

2) wie viele Einrichtungen in Lübeck mit der psychosozialen Versorgung Geflüchteter befasst sind und inwieweit das Gesundheitsamt der Stadt involviert ist.

3) welche Bereiche der psychosozialen Versorgung sich nach Meinung des Fachbereiches derzeit als kommunale Aufgabe eignen und wie diese ausgestaltet werden muss.

4) wie sich die Kapazitäten in Lübeck bei der Traumabehandlung geflüchteter Menschen momentan gestalten und inwiefern Angaben über die prospektive Entwicklung eben jener Kapazitäten unter Einbeziehung geschätzter Migrationsbewegungen nach Lübeck gemacht werden können.

5) welche besonderen Probleme der Fachbereich im Übergang von der Jugendhilfe in die Strukturen der Erwachsenenhilfe momentan sieht.

6) ob und wie der Fachbereich momentan daraufhinarbeitet, die Qualifikationen der hierher geflüchteten Psycholog*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen anzuerkennen und sie vordringlich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die Kommunikation mit Geflüchteten zu erleichtern.

7) in welchen Bereichen es nach Meinung des Fachbereiches Verbesserungsbedarf bei der psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen gibt und welche Handlungsmöglichkeiten sich diesbezüglich zur Verbesserung eignen.

 


Begründung

 

1) Wie die derzeitige psychosoziale Versorgung von Geflüchteten in Lübeck aussieht.

 

 Gesundheitsamt der Hansestadt Lübeck

Sozialpsychiatrischer Dienst:

 Sozialarbeiter/in mit dem Schwerpunkt für die geflüchteten Menschen

 Beratende Unterstützung zur Integration in das bestehende Sozialversicherungs-system.

 Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfestellen (z.B. Selbsthilfe, Rehabilitation, Eingliederung nach dem Bundesteilhabegesetz.

 Begleitung im Übergang in mögliche Hilfen.

 Krisenintervention zur freiwilligen Inanspruchnahme medizinischer Behandlung.

 Amtsärztliche Krisenabklärung zur Unterbringung in einer Klinik bei Gefahr im Verzug bei einer psychischen Erkrankung.

 Beratung von Angehörigen und dem weiteren sozialen Umfeld.

 Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen in den Gemeinschaftsunterkünften, der Flüchtlingsunterbringung, Team Behindertenhilfe, Betreuungsbehörde, Jugendamt usw.

Infektionsschutz:

 Für die unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten besteht mit den niedergelas-senen KinderärztInnen eine Vereinbarung darüber, dass diese zeitnah gesehen werden müssen.

 Aufgrund festgestellter Impflücken (auch bei Erwachsenen) werden seit kurzem "Impfaktionen" in den Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt.

 

 Gute und relativ schnelle fachärztliche und therapeutische Versorgung von Ge-flüchteten durch die Traumaambulanz des Zentrums für Integrative Psychiatrie gGmbH am Standort Lübeck.  Wenn es von den PatientInnen gewünscht wird, er-folgt eine Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheits-amtes.

 Stadt der kurzen Wege - gute Erreichbarkeit der Angebote.

 Koordinierung von Hilfen durch Zusammenarbeit der Akteure wie z.B. Sozialar-beiterin SpDi, andere Fachabteilungen in der Stadt (Flüchtlingsunterbringung, Ju-gendamt, Ausländerbehörde), Gemeinschaftsunterkünfte (der Gemeindediakonie und des DRK/Johanniter), ZIP, Ameos Klinikum, (Migrations)Beratungsstellen, An-bieter Eingliederungshilfe.

 Dolmetscherkosten bei Psychotherapie

werden nur regelhaft für die Menschen übernommen, die sich noch im Asylverfahren (Asylbewerberleistungsgesetz) befinden.

Bei sicherem Aufenthaltstitel und Wechsel ins SGB II werden die Kosten nicht über-nommen.

In der Folge kann eine Behandlung nicht erfolgen.

Klageverfahren beim Sozialgericht Lübeck zur Entscheidung, wer für die Aufbringung von Dolmetscherkosten für Menschen mit Aufenthaltstitel zuständig ist.

Das Sozialgericht stellte fest, dass es sich dabei um Leistungen nach dem SGB II handelt. Zusätzlich wurde die Rechtmäßigkeit der Dolmetscherkosten für eine Diagnostikphase von bis zu fünf Stunden und eine Behandlungsphase mit einer fraglichen               Behandlungslänge, aber mindestens 20 Stunden geprüft. Zu beiden Fragestellungen entschied das Sozialgericht, dass diese Leistungen als "besonderer Mehrbedarf im Zusammenhang mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II" seien. Aufgrund der geringen Höhe des Streitwertes der Dolmetscherkosten für die Diagnostikphase wurde der Beschluss von Seiten des Jobcenters so anerkannt.

Gegen den Beschluss des Sozialgerichtes bzgl. der Dolmetscherkosten für eine an-schließende Behandlung nach der Diagnostik wurde in der folgenden Instanz von Seiten des Jobcenters Revision eingelegt.

 Für die Menschen, die aufgrund einer seelischen Behinderung durch eine psychi-schen Erkrankung unter den berechtigten Personenkreis des § 53 SGB XII fallen und Bedarf anmelden, gestaltet sich die Suche nach Einrichtungen in Lübeck im Bereich der teil- und vollstationären Eingliederungshilfe und in der langzeittherapeutischen Behandlung (Reha) im Suchtbereich bei vorhandener Sprachbarriere schwierig.

Die Versorgung ambulanter Eingliederungshilfeleistungen für Menschen, die in Ge-meinschaftsunterkünften leben, wird im Einzelfall geprüft und ggfs. bewilligt.

 Wohnsituation: Die Verweildauer in den Gemeinschaftsunterkünften ist insbesondere für den Personenkreis der psychisch erkrankten Geflüchteten zu lang. In der Hansestadt Lübeck haben wir einen sehr guten Betreuungsschlüssel und lediglich eine größere Gemeinschaftsunterkunft.

 Zudem wirkt sich der "Entzerrungsbeschluss" nach und nach auf die Wohnsituation entlastend aus.

 In den Einzelfällen, in denen eine Betreuung aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung besondere Schwierigkeiten aufwirft, wird in Zusammenarbeit zwischen  der Flüchtlingsunterbringung und dem Sozialpsychiatrischen Dienst versucht, die Wohnsituation für die Betroffenen zu verbessern, z. B. durch Umzüge in geeignetere Unterkünfte, Einzelzimmerbelegung usw.

 

2) Wie viele Einrichtungen in Lübeck mit der psychosozialen Versorgung Geflüchteter befasst sind und inwieweit das Gesundheitsamt der Stadt involviert ist.

 

 Psychiatrische Kliniken in Lübeck: ca. 40 Akutbetten Zentrum für Integrative Psychiatrie und Psychotherapie und Ameos Klinikum Lübeck

 Traumaambulanz für Geflüchtete Menschen des ZIP Lübeck

 AMEOS Klinik Lübeck - nur Entgiftungsbehandlung (1 Woche bzw. 3 Wochen)

 Beratungsstellen: niedrigschwellig/sozialpädagogisch u. a. bei

a.  Die Brücke Lübeck gGmbH,

b.  Aranat e.V.,

c.  Biff e.V.,

d.  Frauennotruf,

e.  Caritas.


 Migrationsberatungsstellen (AWO, Gemeindediakonie, Türkische Gemeinde)

 Beratungsstelle zur Familienzusammenführung bei der Gemeindediakonie

 Projekt Flow der Gemeindediakonie für junge Geflüchtete (16-25 Jahre)

 Projekt "Erste Hilfen für tiefe Wunden" - Menschen aus HL mit Migrationshintergrund oder Fluchtgeschichte werden zu kultursensiblen Behandlungsbegleiter*innen

 Humanistische Union Lübeck: überbrückende Traumabegleitung, NICHT ALLEIN - Vormundschaftsprojekt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

 Kultur- und Sprachmittlerpool "komm'mit" Sprungtuch e.V. Lübeck

 Verschiedene Träger Bereich Eingliederungshilfen §53 SGB XII zukünftig SGB IX, Teil 2               Ambulante Hilfen z. B.

- durch den Verein Sprungtuch mit muttersprachlichen Sozialpädagogen  für arabisch und türkisch,

- Brücke Lübeck e.V.

- ELELE Lübeck (Muttersprache türkisch)

- Soliton e.V.

- Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen

- Arbeitskreis Phoenix e.V.

- Vorwerker Diakonie

 Selbsthilfegruppen für Geflüchtete über KISS Lübeck für Drogenabhängige und traumatisierte männliche Geflüchtete

 Sozialarbeiterin im Sozialpsychiatrischen Dienst (1,0 Planstelle) mit dem Schwerpunkt für die Geflüchteten

 Über den Integrationsfonds geförderte Projekte div. Träger und Projekte, die durch das Land für lokale Maßnahmen für Teilhabe und Zusammenarbeit (MaTZ) gefördert werden

 Migrantenselbstorganisationen

 AMIF Netzwerk - Aufnahmebedingungen für Geflüchtete nachhaltig weiterentwickeln und stärken (Integrationskoordinator, Herr Köhler in Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes

 Arbeitskreise in Lübeck:

- Arbeitskreis Gemeindenahe Psychiatrie

- Arbeitskreis Sucht und LKS Lübeck

- Arbeitskreis Migration - Teilnahme Sozialpsychiatrischer Dienst

 Arbeitskreise SH:

- Arbeitskreis Migration und Gesundheit - Teilnahme SpDi

 

3) Welche Bereiche der psychosozialen Versorgung sich nach Meinung des Fachbereichs als kommunale Aufgabe eignen und wie diese ausgestaltet werden muss.

 

Auch wenn es bereits Angebote, initiiert u.a. durch die Stabstelle Integration, im Bereich der Prävention gibt, sollte dies, insbesondere für den Bereich der psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen, aber auch im Hinblick auf sexuelle Aufklärung und Hygienemaß-nahmen zur Vermeidung von Infektionskrankheiten weiter ausgebaut werden. Diese sollten besonders unter Beachtung von kulturellen Aspekten von Gesundheit und Krankheit ausgestaltet sein.

Teilhabe impliziert auch, dass den Menschen gesundheitliche und rechtliche Informationen vermittelt werden. Informationsmaterialien und oder auch Informationen im Internet könnten demnach in verschiedenen Sprachen angeboten werden z. B. Info über die Angebote in der Stadt des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der Erwachsenenhilfe, der Behindertenhilfe, Soziale Sicherung usw., um das Informationsdefizit auch für diesen Personenkreis zu minimieren. 

Verbesserung der Datenlage in diesem Kontext durch Beteiligung an Forschungsprojekten zu Fragen der interkulturellen psychosozialen Versorgung.

 

4) Wie sich die Kapazitäten in Lübeck bei der Traumabehandlung geflüchteter Menschen momentan gestalten und inwiefern Angaben über die prospektive Entwicklung eben jener Kapazitäten unter Einbeziehung geschätzter Migrationsbewegungen nach Lübeck gemacht werden können.

 

Die Traumabehandlung geflüchteter Menschen konzentriert sich in Lübeck auf die Traumaambulanz -Schwerpunkt Flucht und Migration des Zentrums für Integrative Psychiatrie ZIP gGmbH. Um diese Frage beantworten zu können, haben wir das ZIP gGmbH Lübeck um Stellungnahme gebeten.

Bis zum Start der Traumaambulanz im Jahre 2016 wurden die geflüchteten Menschen durch die ZIP gGmbH im Rahmen der Regelversorgung behandelt.

Es wurde jedoch deutlich, dass für eine nachhaltige und leitliniengerechte Behandlung dieser Menschen spezifisches Fachwissen und die Sensibilität für das Setting (u.a. Therapie zu Dritt) notwendig sind und dass der Bedarf an psychiatrischer und psychotherapeutischer Versorgung dieser Patientengruppe steigt, auch wenn die Anzahl der Neuanträge auf Asyl im gleichen Zeitraum um etwa 75 % gesunken ist, was sich dadurch erklärt, dass behandlungsbedürftige Erkrankungen oftmals erst im Laufe des Aufnahmeprozesses mit einer Latenz von mehreren Monaten bis Jahren deutlich werden und so eine Zuweisung mit einiger Verzögerung erfolgt.

Eine Erklärung gibt das Modell der "Emotionslogik des Migrationsprozesses" nach Machleidt.

 

In der ZIP gGmbH Lübeck wurden im Jahr 2018 insgesamt 752 Fälle, davon 93 Erstaufnahmen, ambulant und 24 Fälle stationär behandelt. Die Fallzahlen sind von 358 im Jahre 2016 auf 752 im Jahr 2018 angestiegen. Dabei sind auch die Behandlungstermine pro Fall gestiegen und die Behandlung pro Patient damit intensiver geworden.

Gleichzeitig ist der Anteil der stationären Behandlungsfälle von 33 Fällen im Jahr 2016 auf 24 Fälle im Jahr 2018 gesunken. Es wird daher davon ausgegangen, dass stationäre Aufnahmen durch Verstetigung der bisherigen ambulanten Versorgung vermieden werden können.

Insbesondere die hohe Zahl der Erstbehandlungen macht deutlich, dass weiterhin ein großer Bedarf an neuen Behandlungsangeboten besteht. Auch zeigte sich, dass sich viele Patienten spontan ohne Termin in der Traumaambulanz vorstellten und immer mehr Zuweisungen, die explizit als "sehr dringend", "unaufschiebbar" oder "Notfall" angekündigt wurden, die Ambulanz erreichten.

Im Jahre 2018 wurde das Team der behandelnden PsychologInnen und ÄrztInnen abermals ausgeweitet, einerseits um den zunehmenden Bedarf an Erstgesprächen versorgen zu können und andererseits um den weiteren Therapiebedarf der schwer erkrankten PatientInnen zu gewährleisten.

 

5) Welche besonderen Probleme der Fachbereich im Übergang von der Jugendhilfe in die Strukturen der Erwachsenenhilfe momentan sieht.

 

Der Übergang von der Jugendhilfe zur Betreuung in den Gemeinschaftsunterkünften wird zwischen der Jugendhilfe und dem Bereich Soziale Sicherung abgestimmt und funktioniert gut. Nach dem Übergang wird in der Regel auch in der Gemeinschaftsunterkunft eine 3monatige ambulante Jugendhilfemaßnahme bewilligt, um den Übergang für den einzelnen jungen Menschen zu begleiten.

 

Für die Fälle, in denen nach Beendigung der Jugendhilfemaßnahme weitere Hilfen im Rahmen der Eingliederungshilfe notwendig werden, erfolgt eine Kontaktaufnahme von der Jugendhilfe - in der Regel durch die Fachstelle für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - an den Sozialpsychiatrischen Dienst, so dass ein Übergang hier gut gestaltet, geplant und mit allen Betroffenen besprochen werden kann.

Auch die Zusammenarbeit zwischen den Jugendämtern in den Stadtteilen und dem Sozialpsychiatrischen Dienst ist gut.

 

6) Ob und wie der Fachbereich momentan daraufhin arbeitet, die Qualifikationen der hierher geflüchteten Psycholog*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen anzuerkennen und sie vordringlich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um die Kommunikation mit Geflüchteten zu erleichtern.

 

Diese Frage haben wir an die Stabstelle Integration mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet.

Frau Rummert, Koordinatorin für Integration und Teilhabe hat wie folgt geantwortet. 

"Der Fachbereich 2 koordiniert und unterstützt durch die Stabsstelle Integration - Koordinierung Flüchtlingsarbeit - die Migrationsberatung Schleswig-Holstein, sowie die Vernetzung der Migrationsfachdienste in regelmäßigen Netzwerktreffen.

In den Beratungsstellen der Migrationsfachdienste werden "hierher geflüchtete Psycholog*innen, Therapeut*innen und Sozialarbeiter*innen" auf Wunsch bei der Anerkennung ihrer Unterlagen unterstützt und begleitet.

Es gibt Sonderprogramme und Qualifikationsmodule, die die Personen nach dem Anerkennungsverfahren für ihre vollständige berufliche Anerkennung besuchen können."

 

7) In welchen Bereichen es nach Meinung des Fachbereichs Verbesserungsbedarf bei der psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen gibt und welche Handlungsmöglichkeiten sich diesbezüglich zur Verbesserung eignen.

 

 Dolmetscherkosten bei Psychotherapie

 Wohnsituation

 gemeindenahe Versorgung im Bereich der teil- und vollstationären Eingliederungshilfe für psychisch erkrankte Menschen.


Zur Frage der Handlungsmöglichkeiten möchten wir zum jetzigen Zeitpunkt auf den Prozess der Fortschreibung des Kommunalen Integrationskonzeptes verweisen.

Zielsetzung der Stabstelle Integration - Koordinierung Flüchtlingsarbeit - ist es, der Bürgerschaft im Herbst 2020 eine Beschlussvorlage des überarbeiteten Integrationskonzeptes vorzulegen. Hier werden in sieben Handlungsfeldern, die alle eng auch mit der psychosozialen Versorgung zusammenhängen, am 28. September 2019 zunächst Leit- und Teilziele entwickelt und im Anschluss Maßnahmen zu den Zielen mit einer Kostenkalkulation zur Zielerreichung festgehalten.

Im Zusammenhang mit den Fragestellungen sind hier besonders die Handlungsfelder der

 Interkulturelle Öffnung z.B. in Bezug auf die Eingliederungshilfen

 Gesund leben in Lübeck

 Wohnen und Zusammenleben im Quartier

zu nennen.

 


Anlagen

./.

 

 

Stammbaum:
VO/2019/07538   AM Bruno Hönel (Bündnis 90 / Die Grünen): Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten   Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN   Antrag eines Ausschussmitgliedes
VO/2019/07538-01   AM Bruno Hönel (Bündnis 90 / Die Grünen): Psychosoziale Unterstützung von Geflüchteten   2.530 - Gesundheitsamt   Bericht öffentlich