Vorlage - VO/2019/07286  

Betreff: Anfrage des AM Thomas-Markus Leber (FDP) zu Bahnlärm und Lärmschutzmaßnahmen im Zuge der festen Fehmarnbeltquerung
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
Beratungsfolge:
Bauausschuss zur Kenntnisnahme
04.03.2019 
12. Sitzung des Bauausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

- Die Hansestadt hat im Zuge der Planungen zur Fehmarnbeltquerung Forderungen in Höhe von 50 Mio Euro für mehr Lärmschutz entlang der Eisenbahnstrecke vom Tremser Teich bis zum Billerbäckweg in Reecke angemeldet. Damit soll einheitlich ein Lärmpegel von 49 Dezibel in der Nacht möglich werden.

 

- Auf welchen Untersuchungen bzw. Messungen basieren die bisherigen Erkenntnisse zur Lärmsituation entlang der Strecke?

 

- Unter welchen Bedingungen besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz?

 

- Welche konkreten Schutzmaßnahmen sind im Abschnitt vom Hauptbahnhof bis zur Travebrücke vorgesehen?

 

- Lärmschutz ist das Eine. Sichtbeziehungen und Sichtachsen das Andere. Gerade im Bereich des nördlichen Bahnhofsvorfeldes gibt es interessante Sichtbeziehungen auf die Lübecker Altstadt und den Hafen, die durch entsprechende Lärmschutzwände verbaut würden. Welche Lösungen abgesehen von Lärmschutzwänden und Lärmschutzfenstern wären noch denkbar, um Menschen einerseits vor Lärm zu schützen, sie andererseits aber nicht vom Geschehen jenseits der Lärmschutzwände abzukoppeln?

- Wie stehen die Chancen die Bahn doch noch zu einem realistischen Stresstest zu bewegen? Die „Eisenbahnbetriebswissenschaftliche Untersuchung“ aus dem Jahre 2012 lässt wesent-liche Aspekte wie den Zugverkehr der Hafenbahn unberücksichtigt und kann insoweit nur bedingt als aussagefähig bewertet werden. Das bisherige Vorgehen der Bahn verwundert, müsste es der Bahn doch darum gehen, einen leistungsfähigen Eisenbahnknotenpunkt in Lübeck zu betreiben. Mit einer entsprechenden Simulation im Rahmen des Stresstestes hätte auch sie eine solide Grundlage für die Einschätzung, dass dies auch so ist.

 

 

 

 


Begründung

 

 

 


Anlagen