Vorlage - VO/2019/07194  

Betreff: Instandsetzung von Straßen durch das DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in der Hansestadt Lübeck 2019
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Drever, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
04.03.2019 
12. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
12.03.2019 
12. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

Mit der Instandsetzung der in der Begründung aufgeführten Straßen durch das DSK-Verfahren wird begonnen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch das Ausschreibungsverfahren nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: § 10 StrWG (Verkehrssicherungspflicht)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Art der Ausschreibung

 

beschränkte Ausschreibungen nach VOB

 

 

Kurzbeschreibung der Maßnahmen:

 

Bei dem DSK-Verfahren handelt es sich um das Versiegeln von schadhaften Fahrbahnoberflächen durch das Überziehen mit einer ca. 1 cm dicken kalten Asphaltschicht. Hierdurch wird die Oberfläche neu versiegelt und die Schädigung der Fahrbahnsubstanz durch eindringendes Regenwasser wird verzögert. Je nach Schädigungsgrad der jeweiligen Straße wird bei dem DSK-Verfahren von einer Lebensdauer von fünf bis acht Jahren ausgegangen.

 

Durch die geringe Dicke (ca. 1 cm) der aufzubringenden Schicht ist das Anpassen von Bordsteinen und Nebenanlagen (z.B. Gehwege) in der Regel nicht notwendig.

 

Das gewählte Bauverfahren wird zudem bei Straßen eingesetzt, in denen eine klassische Deckschichtsanierung (fräsen und Einbau von Walzasphalt) technisch nicht mehr möglich ist (großflächige Fräsdurchbrüche bei zu geringen vorhandenen Asphaltstärken oder „runde Querschnitte“, die den Einsatz von Asphalt-Fertiger nicht zulassen).

 

Mittlerweile wird das DSK-Verfahren verstärkt auch für sogenannte Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt.

 

Dem Straßenbaulastträger obliegt gemäß Straßen- und Wegegesetz SH die Verkehrssicherungspflicht. Da ausreichende Mittel für fachgerechte Sanierungen nicht zur Verfügung stehen, muss die Oberfläche von verschiedenen Hauptverkehrsstraßen mit dem DSK-Verfahren kurzfristig in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden. Durch die Verkehrssicherungsmaßnahmen werden Straßensperrungen bzw. Beschränkungen für eine gewisse Zeit vermieden.

 

 

Nach jetzigem Stand erfolgt die Instandsetzung in folgenden Straßen:

 

St. Jürgen/ Innenstadt

Beckergrube

Edisonstraße / Bessemerstraße / Stephensonstraße

K 8, Blankenseer Straße

Revalstraße

Plönniestraße

Röntgenstraße

Beidendorfer Hauptstraße / Stegenort

Schanzenbergweg

Trendelenburgstraße

 

 

St. Lorenz

Josephinenstraße / Hochstraße

Willy-Brandt-Straße / Lastadie

Schwertfegerstraße

Zur Teerhofinsel

Butterstieg

Katharinenstraße

 

 

Kücknitz/ Travemünde

Kaiserallee

Dummersdorfer Straße (Teilabschnitt)

Mühlenberg

Borstelweg

Ovendorfer Hof

 

 

St. Gertrud

Utechter Weg

Daimlerstraße

Benzstraße

Seerosenstraße (Teilabschnitt)

Im Brandenbaumer Feld (Teilabschnitt)

Buchenweg (Teilabschnitt)

Hafenstraße (Sackgasse ab Glashüttenweg)

 

 

Veränderungen der Straßenliste sind möglich, da erst nach dem Winter auf witterungsbedingte Schäden zielgenau reagiert werden kann.

 

Die Instandsetzung ist aus Gründen der Werterhaltung des Infrastrukturvermögens aber auch zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit unabdingbar. Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Steigerung des Gebrauchswertes für die Nutzer.

 

 

Zeitplan :

 

Das DSK-Verfahren ist eine „Schönwetterbauweise“, die eine warme und trockene Witterung voraussetzt. Eine Bauausführung in den Sommermonaten wird daher in den technischen Vorschriften empfohlen, um die maximale Lebensdauer zu garantieren. Frühzeitige Vergaben und die Durchführung der Ausschreibungsverfahren im „Winterhalbjahr“ werden somit notwendig.

 

Frühe Ausschreibungen sicheren dem Auftraggeber zudem erfahrungsgemäß günstige Preise. Bei den Maßnahmen in Travemünde ist zudem das Saisonbauverbot ab 01. Juni eines jeden Jahres zu berücksichtigen.

 

Die Projektplanung sieht deshalb bereits am 15.03.2019 eine Versendung der Ausschreibung an die Bieter vor. Entsprechend den Fristen der VOB kann dann Ende April der Auftrag erteilt werden. Die Straßen in Travemünde müssen bis Ende Mai fertig gestellt werden. Das Erreichen eines späteren Hauptausschusses als den 12.03.2019 hätte zur Konsequenz, dass die Sanierung der in Travemünde anstehenden Straßen nicht erfolgen kann, da die Bauzeit im Mai nicht ausreichend ist.

 

Da die DSK eine Schönwetterbauweise ist, kann die Sanierung auch im Spätherbst (nach Ablauf des Saisonverbotes) nicht nachgeholt werden. Bei entsprechender ungünstiger Witterung im Winter 2019 /2020 (mit entsprechenden Frost-Tau-Wechsel) besteht dann die Gefahr der Sperrung dieser Straßen, da die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

 

 

Kosten / Finanzierung :

 

Die Kosten werden insgesamt auf ca. 1.750.000,00 € brutto  (1.470.588,23 € netto) geschätzt.

 

Die Kosten für die Maßnahmen sind im Ergebnisplan 2019 enthalten und freigegeben

 

  • 950.000,00 € vom Konto 5221006 Erhaltung Fahrbahnen / Strategie (Gemeinde- und Kreisstraßen)
  • 800.000,00 € vom Konto  5221005 Unterhaltung Straßen

 

 

 


Anlagen

Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - finanzielle Auswirkungen (18 KB)