Vorlage - VO/2019/06978  

Betreff: Hardwarenachrüstung bei städtischen Dieselfahrzeugen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.101 - Bürgermeisterkanzlei Bearbeiter/-in: Manke, Thomas
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
29.01.2019 
9. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge

Beschlussvorschlag

Berichtsauftrag der Bürgerschaft vom 30.08.2018 unter TOP 5.28 (V0/2018/6338)

 

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 30.8.2018 unter TOP 5.28 folgenden Berichtsauftrag beschlossen:

 

In der vergangenen Woche hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in Flensburg eine

Hardware-Nachrüstung für schwere Kommunalfahrzeuge über 3,5t angekündigt. Von den

Kosten in Höhe von bis zu geschätzten 20.000 Euro pro Fahrzeug erstattet der Bund 40-60

Prozent.

Der Bürgermeister wird aufgefordert,

1. Bis zur Novembersitzung der Bürgerschaft einen Bericht über die Kosten zu erstellen,

die der Hansestadt und den städtischen Gesellschaften entstehen, wenn die Hardware-

Nachrüstung für kommunale Dieselfahrzeuge ab 3,5t verpflichtend wird.

2. Beim Schleswig-Holsteinischen Städtetag im September darauf hinzuwirken, dass

der Bund eine 100% Kompensation für die den Städten durch die Umrüstung schwerer

Kommunalfahrzeuge entstehenden Kosten zahlt.

 

Vor dem Einstieg in größere Erhebungen hat die Verwaltung zunächst die weitere Entwicklung auf Bundesebene beobachtet. Die entsprechende Förderrichtlinie war längere Zeit in Arbeit und liegt nunmehr seit November 2018 vor.

 

Danach beschränken sich die Förderungsmöglichkeiten auf besonders belastete Städte, die auch explizit in der Anlage II zur Förderrichtlinie aufgeführt werden (Ziffer 2 der Richtlinie). Die Hansestadt Lübeck gehört nicht zum Kreis der besonders belasteten Städte, so dass damit eine rderung ausscheidet.

 

Vor diesem Hintergrund gibt es auch keine Überlegungen, städtische Dieselfahrzeuge nachzurüsten. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht (Ziffer 1.1 der Richtlinie).

 

Ein Bericht zu etwaigen Umrüstungskosten sowie eine Initiative in Richtung Städtetag bezüglich einer 100% Kompensation ist damit hinfällig geworden.

 

Die Förderrichtlinie ist ergänzend zur Information als Anlage beigefügt.

 

 


Anlagen

Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15.11.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 098-scheuer-foerderrichtlinie-schwere-kommunalfahrzeuge (1848 KB)