Vorlage - VO/2018/06941  

Betreff: Parkhaus St. Marien/Wehdehof - Beantwortung der Einwohnerfrage am 27.09.2018
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Reichenauer, Melanie
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage vom Bürgerschaftsmitglied Detlev Stolzenberg gem. § 16 GeschO der Bürgerschaft - Herr Stolzenberg bittet um schriftliche Darstellung des folgenden Sachverhalts::

Am 27.09.2018 wurden folgende Fragen in der Einwohnerfragestunde zum Parkhaus St. Marien / Wehdehof mündlich gestellt:

  1. Der Investor sollte auf eigene Kosten den Innenhof begrünen, als Gegenleistung dafür, dass er das neue Parkhaus weitaus höher bauen dürfte. Es gäbe dazu einen Vertrag mit der Stadt über die Gestaltung des Hofbereiches. Wie will die Stadt sicherstellen, dass der Investor sich bei der Frage der Innenhofgestaltung an die vertraglichen Vereinbarungen halten wird?
  2. Wie viele Parkplätze wird es im Innenhof (zusätzlich zu den Parkplätzen im Parkhaus) geben?
  3. Wie viele Bäume sollen im Innenhof gepflanzt werden?

Die weiteren drei Fragen wurden für rechtlich unzulässig erklärt.

 

 


Begründung

Frau Senatorin Hagen hat darauf folgendes mündlich geantwortet:

Im Oktober 2017 hat die Bauaufsichtsbehörde festgestellt, dass nicht genehmigte Arbeiten auf der obersten Geschossebene ausgeführt wurden. Diese Bauarbeiten wurden untersagt. Es wurde eine Nutzungsuntersagung für die oberste Geschossebene ausgesprochen und die sofortige Vollziehung angeordnet. Es haben zwischenzeitlich mehrere Überprüfungen seitens des Bereiches stattgefunden. Die Nutzungsuntersagung wird demnach beachtet. Die Stadt hat den Investor dann aufgefordert, eine Gebäude-Einmessung (Höhe, Lage, Abstandsmessung) vorzulegen. Diese Forderung ist noch nicht erfüllt, auch wurde dagegen Widerspruch eingelegt. Der Investor wurde erneut aufgefordert. Daraufhin wurde die Möglichkeit der Ersatzvornahme durch unsere Vermessungsingenieure geprüft. Die Ersatzvornahme wurde im Juni vorgenommen. Im Ergebnis konnte bei einzelnen Bauteilen eine erhebliche Höhenüberschreitung festgestellt werden. Im Juli fand hierzu ein Gespräch mit dem Investor statt. Die Stadt hat klargestellt, dass sie einen Rückbau der betreffenden Bauteile erwartet und einen Rechtsstreit nicht scheuen wird. Nach § 87 LVwG wird dem Bauherren das Recht auf Anhörung eingeräumt und es würde dann eine Rückbauverfügung erfolgen.

 

Zu Frage 1

Die Stadt hat mit dem Investor über die Freiraumgestaltung einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Der Vertrag verpflichtet den Investor, nach Fertigstellung des Vorhabens, die Außenanlagen herzurichten. Im Vertrag ist eine Entschädigungszahlung in Höhe der geschätzten Kosten für die Freiraumgestaltung vereinbart, für den Fall, dass das Vorhaben umgesetzt, aber die vertraglich vereinbarte Außenraumgestaltung nicht umgesetzt würde.

 

Zu Frage 2.:

Insgesamt sind gemäß städtebaulichen Vertrag 162 Stellplätze geplant. 57 im Oberen Wehdehof und 105 im Unteren Wehdehof.

 

Zu Frage 3.:

19 Bäume, inkl. der Ersatzpflanzungen für Rodungen.

 


Anlagen

keine