Vorlage - VO/2018/06939  

Betreff: Beantwortung der Anfrage der BM Antje Jansen: Neuvergabe der 45 Hortplätze 2018 - VO / 2018 / 06784
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherAktenzeichen:51.16.02
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Heidig, Renate
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage V0/2018/06784

 

 


Begründung

1.

In welcher Form hat die Verwaltung die zwei Freien Träger, die Interesse an den Hortplätzen bekundeten, darin unterstützt, diese anbieten zu können? Hat die Verwaltung Freie Träger bei der Übernahme von Hortplätzen z.B. unterstützt, indem Hilfe bei den nachfolgend oder anderen nicht genannten Punkte angeboten wurde:

Klärung organisatorischen Fragen?

Erreichung von Betriebsvoraussetzungen für einen Hort?

Lösungsangebote bei ggf. räumlich nachzubessernden / neu zu schaffenden Horträumen?

Lösungsangebote für die Überwindung von Wegestrecken zwischen neuem Hort und Grundschulen für potentielle Hortkinder?

Lösung bei finanziellen Fragen, die mit der Übernahme von Hortplätzen verbunden wären?

Weitere Unterstützungsmaßnahmen (bitte benennen)?

Antwort zu 1.:

Die Träger sind über die organisatorischen Vorrausetzungen zur Einrichtung eines Hortes informiert.  Grundlegende Informationen zur Erreichung der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes oder zu Investitionsförderprogrammen wurden ausgetauscht. Die Förderung der HL für Hortgruppen ist den Trägern bekannt.  Die Überwindung von Wegstrecken wurde nicht angesprochen, da andere Voraussetzungen vorerst erfüllt sein müssten.

2.

Ist geprüft worden, ob die durch den Wegzug der Babygruppe im Erdgeschoss des Gebäudes „An der Stadtfreiheit 1, 23556 Lübeck“ frei gewordenen Räume

für einen Hort geeignet sind? Wenn nein:

durch bauliche Maßnahmen für einen Hort nutzbar gemacht werden können? und wenn ja,

welche Kosten hierfür Seitens der Stadt und den Träger entstehen würden?

der Freie Träger, der ein Stockwerk höher an gleicher Adresse bereits einen Hort betreibt, diesen vergrößern könnte? Hierfür ggf.

Unterstützung durch die Stadt notwendig wäre, wenn ja, welche Form und wurde diese dem Träger angeboten?

ob ggf. ein andrer Freier Träger im Erdgeschoss einen Hort eröffnen könnte?

Antwort zu 2.:

Die Räume im Erdgeschoss des Gebäudes „An der Stadtfreiheit 1“ sind noch durch einen Mietvertrag gebunden.  Aktuell liegen noch keine Informationen über die zukünftigen Besitzverhältnisse vor.  Der Träger, der im Obergeschoss einen Hort betreibt, sieht in der Hortbetreuung keine Zukunft. Schon jetzt werden die dort bestehenden Hortplätze nicht mehr gut nachgefragt. 

 

3.

Wenn Finanzmittel für Raumschaffung der Hortplätze/Hortneugründungen notwendig werden: Ist geprüft worden, ob hierfür Bundes- oder Landefördermittel verwendet werden können? Z.B. Kita-Sofortprogramm des Landes Schleswig-Holstein? (vgl. https://www.shz.de/regionales/schleswig-holstein/politik/schleswig-holstein-setzt-kita-sofortprogramm-2019-um-id21524367.html), über das Lübeck rund 1,15 Mio. Fördergelder erhalten kann?

Antwort zu 3.:

Das aktuelle Kita-Sofortprogramm des Landes Schleswig-Holstein fördert ausschließlich, zusätzliche Plätze.

 

4.

Bis wann werden die 45 Hortplätze wieder real bei Trägern Kindern zur Verfügung stehen?

Plant die Stadt, die 45 Hortplätze selber ab 01.08.2019 wieder als Träger anzubieten, sofern sich bis dahin kein Freier Träger hierfür findet, damit  die bisher auf dem Papier stehenden 170 Hortplätze Lübecks auch real Kindern wieder vollständig zur Verfügung stehen?

 

Antwort zu 4.

Die Lübecker Kita-Träger wurden zuletzt in der AG Kitaträger am 28.11.2018 erneut über die drei Hortgruppen unterrichtet, die von Trägern in eigener Verantwortung eingestellt wurden und an anderer Stelle wieder angeboten werden können. Bis wann die Hortplätze an anderer Stelle wieder eingerichtet werden könnten, ist derzeit nicht abzusehen. Der städtische Kitaträger plant keine Einrichtung zusätzlicher Hortgruppen. Alle Gruppenräume sind durch Krippen- oder Elementargruppen belegt. Die noch bestehenden Hortgruppen beim städtischen Träger bleiben bis auf weiteres erhalten.

 

 

 


Anlagen