Vorlage - VO/2018/06938  

Betreff: VO/2018/06436 Schulkinderbetreuung ab der 5. Klasse bis einschließlich 14 Jahren
VO/2018/06441 Ausbaupotenzial für eine bedarfsgerechte Schulkinderbetreuung durch die Kindertagespflege
VO/2018/06447 Kapazität der Grundschulkinderbetreuung an den Lübecker Grundschulstandorten
VO/2018/06464 Einbeziehung der Schulen in die Planungen zur ausschließlichen Schulkinderbetreuung an den Grundschulen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Beteiligt:4.041 - Fachbereichs-Dienste
Bearbeiter/-in: Rieper, Sonja   
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Beantwortung der Anfragen VO/2018/06436 ff.

 

 

 


Begründung

Antwort zu VO/2018/06436 Schulkinderbetreuung ab der 5. Klasse bis einschließlich 14 Jahren

1. Über welche Betreuungsangebote wird derzeit die Betreuung der Kinder von der 5. Klasse bis einschließlich 14 Jahren in Lübeck sichergestellt?

Antwort:

Als Betreuungsangebote für Kinder von der 5. Klasse bis einschließlich 14 Jahren stehen Horte in Kitas, offene Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I und die Kindertagespflege zur  Verfügung. Im Rahmen der offenen Ganztagsschule variieren die Betreuungsangebote, es gibt z.Zt. vier Schülerclubs mit verbindlichen Betreuungszeiten.

 

2. Wie viele Kinder werden jeweils in den einzelnen Angebotsformen betreut?

Antwort:

Am Stichtag 31.12.2017 wurden in Kitahorten 8 Kinder über 10 Jahren, im offenen Ganztagsbereich der Sekundarstufe I nehmen im Schuljahr 2018/ 19 an den AG-Angeboten am Nachmittag 4.826 Schüler*innen teil und in der Kindertagespflege werden 10 Kinder betreut.

 

3. Gibt es eine Datenerfassung darüber, wie viele Betreuungsanfragen für  Kinder von der 5. Klasse bis einschließlich 14 Jahren an den Lübecker Horten 2016 und 2017 gestellt wurden?

Antwort:

Es werden sehr wenige Schulkinder in Kitahorten betreut, die älter als 10 Jahre sind. In den Jahren 2015-17 wurden jeweils nur weniger als 10 Kinder dieser Altersstufe betreut. Diese sind vom Kindergartenalter bis zum Hort in der Einrichtung verblieben. In der Datenerfassung sind keine Neuanmeldungen für Kinder über 10 Jahren zu verzeichnen.

 

Antwort zu VO/2018/06441 Ausbaupotenzial für eine bedarfsgerechte Schulkinderbetreuung durch die Kindertagespflege

1. Besteht ein Ausbaupotential für eine bedarfsgerechte Schulkindbetreuung auch durch die Kindertagespflege (KTP) in Lübeck?

a. Müssen noch Voraussetzungen für einen Ausbau der KTP für die Schulkindbetreuung geschaffen werden? Wenn ja: welche?

Antwort:

Die Voraussetzungen für die Betreuung von Schulkindern in Kindertagespflegestellen sind gegeben.

b. Wäre die Kindertagespflege auch ergänzend zu anderen Schulkindbetreuungsformen in den Randzeiten möglich?

Antwort:

Es ist möglich, die Kindertagespflege für Randzeitenbetreuung auch ergänzend zu anderen Betreuungsformen zu nutzen.

c. Wäre es möglich, dass Eltern sich auch entscheiden können, ihre Schulkinder ausschließlich durch eine Kindertagespflegeperson betreuen zu lassen? Wenn ja: Unter welchen Bedingungen wäre das möglich?

Antwort:

Es werden Schulkinder auch ausschließlich durch Kindertagespflegepersonen betreut.  Am 31.12.2017 wurden 94 Kinder im Grundschulalter in Kindertagespflegestellen ergänzend zur Schule betreut. Eltern melden Ihren Bedarf in der Servicestelle Kindertagespflege an.

2. Ist beabsichtigt, die Betreuungsoption von Schulkindern durch die Kindertagespflege wird als dritte Alternative zur Hortbetreuung und der Betreuung an Schulstandorten von nun an in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen?

Antwort:

95% der betreuten Grundschulkinder in Lübeck werden im Ganztag an den Grundschulen betreut,  3% in Kitahorten und 2% in Kindertagespflegestellen. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Schulkindbetreuung erfolgt an den Schulstandorten, hier wird die Förderung und Betreuung der Kinder  im Rahmen eines pädagogischen Ganztagskonzeptes  zwischen dem Schulvormittag und dem Betreuungsnachmittag unter einem Dach verfolgt.   Die Schulgebäude stehen dafür grundsätzlich zur Verfügung.  Daten zur Betreuung in der  Kindertagespflege werden  regelmäßig erhoben und in der Jugendhilfeplanung berücksichtigt.

 

Antwort zu VO/2018/06447 Kapazität der Grundschulkinderbetreuung an den Lübecker Grundschulstandorten

1. Wie viele Kinder können an jedem einzelnen Grundschulstandort maximal bei den derzeitigen Raumbedingungen nach Angaben von "Raumsachverständigen" (Freie Träger der Schulkindbetreuung, Schulelternvertreter*innen, Elternvertreter*innen der Schulkindbetreuung sowie Direktor*innen der betreffenden Grundschulen, Brandschutzsachverständigen u. a. notwendiger Weise zu befragenden Fachleute /- instanzen) betreut werden?

Antwort:

Grundsätzlich steht das Schulgebäude mit allen Räumen, die am Vormittag von den Schulkindern genutzt werden, auch am Nachmittag zur Verfügung. Für den besonderen Raumbedarf im Rahmen der Ganztagsbetreuung sieht auf Vorschlag des Gutachtens zur  Schulentwicklungsplanung die Hansestadt Lübeck pro Zug 1 Raum vor. Diese Vorgabe ist an 29 Standorten gegeben, an 8  Grundschulen ist dieses Raumkonzept noch nicht vollständig umgesetzt. Es handelt sich um: Grundschule am Koggenweg, Kaland-Schule, Marien-Schule, Gotthard-Kühl-Schule, Paul-Gerhardt-Schule, Schule am Stadtpark, Schule Utkiek und Schule Tremser Teich.

Als weitere Maßnahme wurde in Zusammenarbeit mit Vertretern von Schulen, Trägern der offenen Ganztagsschule, dem Gebäudemanagement, Schulamt sowie dem Bereich Schule und Sport ein Katalog zur Möblierung entwickelt, der in Kombination mit einem Raumkonzept die Doppelnutzung von Räumlichkeiten vorsieht. Für die Ausstattung der Klassenräume mit Mobiliar, das die Aspekte von Vor- und Nachmittag abdeckt, sind Haushaltsmittel für 2019 vorgesehen. Ein Beispielraum wurde am 14.11.2018 im Schul- und Sportausschuss in der Schule Lauerholz vorgestellt.

 

Antwort zu VO/2018/06464 Einbeziehung der Schulen in die Planungen zur ausschließlichen Schulkinderbetreuung an den Grundschulen

1. Wurden die Grundschuldirektor*innen von der Stadt Lübeck informiert und in die Planung mit einbezogene, dass es zukünftig keine Hort - sondern nur noch eine Schulkindbetreuung an den Grundschulstandorten in Lübeck geben soll?

Wenn ja: In welcher Form wurden die Grundschuldirektor*innen informiert und an der Planung beteiligt?

Antwort:

Das Konzept Ganztag an Schule wurde mit den Schulräten abgestimmt und am 17.03.2015 in der Geschwister-Prenski-Schule allen Grundschulen und Trägern der Ganztagsschulen vorgestellt. Ergänzend wurde in einer Schulleiterdienstversammlung zu den Umsetzungsvorhaben informiert. Außerdem waren  zwei Schulleitungen vor der flächendeckenden Einführung des Konzepts an der modellhaften Erprobung beteiligt (s. VO/2016/03725).

2. Sind die Grundschuldirektor*innen sowie Lehrer*innen an den Grundschulstandorten über die (Qualitäts-) Unterschiede der verschiedenen Schulkindbetreuungsformen in der Vergangenheit  informiert worden (Hort, Offener Ganztag, Ganztag an Schule)?

Wenn ja: Wann und in welcher Form?

Antwort:

Durch die gestiegene Nachfrage der Eltern zu Betreuungsplätzen an Schulen und den gewachsenen Anforderungen an Ganztagsschulen zur Bildung, Förderung und Betreuung war eine Information über die verschiedenen Schulkindbetreuungsformen nicht relevant. Das Konzept zielt darauf ab, ein verlässliches und qualitatives Betreuungsangebot mit fachlichen Standards in der Grundschule einzuführen.  Parallel sind Schule und Anbieter in gemeinsamer Verantwortung aufgefordert, die Inhalte der offenen Ganztagsschule fortlaufend qualitativ weiterzuentwickeln, auch unter Beteiligung von Eltern und Kindern.

3. Hat der Fachbereich 4 der Stadt Lübeck in der Vergangenheit die Grundschuldirektor*innen der Lübecker Grundschulen um Stellungnahme bzgl. der geplanten Hortschließung zugunsten des Ausbaus der Schulkindbetreuung an den Schulstandorten gebeten?

Wenn ja:

a. wann?

b. Wie lauten die Stellungnahmen der Grundschuldirektor*innen zu diesem Thema?

Antwort: 

Die Grundschuldirektor*innen wurden zu den geplanten Hortschließungen in Kindertageseinrichtungen nicht um Stellungnahme gebeten. 

4. Ist bei den Grundschuldirektor*innen in der Vergangenheit jährlich abgefragt worden, wie sie den Hortbedarf für ihre Grundschüler*innen einschätzen?

a. Wenn ja, wann?

b. Wie erfolgte die Abfrage in den letzten Jahren?

c. Welches Ergebnis ergab die Abfrage der einzelnen Jahre?

Antwort:

Die Versorgung der Grundschulkinder mit Betreuungsangeboten ist Aufgabe des Schul- und Jugendhilfeträgers. Die Schulleitungen fragen den Bedarf nicht ab und sind daher nicht um Einschätzung gebeten worden. Die  Schulleitungen werden durch die Konzeptentwicklung und die Gestaltung des Ganztagsangebotes an den Schulen beteiligt. Die Schulleiter/-innen tragen die pädagogische Gesamtverantwortung für die Ganztagsschule.

 


Anlagen