Vorlage - VO/2018/06933  

Betreff: Benennung von Delegierten und Gästen für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom 04. bis 06. Juni 2019 in Dortmund
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsidentin Gabriele Schopenhauer
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
31.01.2019 
5. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags vom

04. bis 06. Juni  2019 in Dortmund wird für die Hansestadt Lübeck

 

als Abgeordnete /r                 N.N.

 

und als stellvertretende / r Abgeordnete /r               N.N.

benannt.

 

Als nicht stimmberechtigte Gäste werden entsandt:  N.N.

 

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fraktionen der Hansestadt Lübeck

Ergebnis wird nachgereicht.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: Satzung des Deutschen Städtetags

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Reisekosten

 

 

 

 


Begründung

Die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags findet vom 04. bis 06. Mai 2019 in Dortmund statt.

Gemäß § 6 Abs. 2a der Satzung kann die Hansestadt Lübeck unter Zugrundelegung der amtlichen Einwohnerzahl zwei Abgeordnete entsenden. Des Weiteren können weitere Teilnehmer/innen als Gäste ohne Stimmrecht zur Hauptversammlung entsendet werden.

Es kommen dafür vor Allem an den Themen der Hauptversammlung besonders interessierte Persönlichkeiten aus den Vertretungskörperschaften in Betracht.

Der Hauptausschuss des Deutschen Städtetags bittet die Mitgliedstädte, bei der Entsendung von Delegierten und Gastdelegierten zur Hauptversammlung Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Sitzen in den Vertretungskörperschaften zu berücksichtigen.

Neben den zu benennenden Abgeordneten sind die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und des Präsidiums des Deutschen Städtetags kraft Satzung stimmberechtigt; für die Hansestadt Lübeck handelt es sich um Herrn Bürgermeister Lindenau.

Die Benennungen erfolgen auf Vorschlag der Fraktionen.

 

 


Anlagen