Vorlage - VO/2018/06877  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL und FDP und DIE LINKE und SPD und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2018/06858 [Finanzielle Förderung der Schulkindbetreuung]
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister setzt sich beim Deutschen Städtetag dafür ein, die Bundesregierung dringend aufzufordern, dass

  1. der Geltungsbereich »Gute-Kita-Gesetz« auch die Kinder einbezieht, die nach ihrem Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreut werden (Schulkindbetreuung); und
  2. die Bundesregierung die Streichung und anderweitige Verplanung der ursprünglich für den Ausbau von Ganztagsschulen und Hortbetreuung im Haushalt 2019 vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro rückgängig gemacht wird.

 


Begründung

Es ist dringend notwendig die Angebote in Horten und Ganztagsbetreuungsangeboten weiter qualitativ und quantitativ auszubauen, gerade mit Blick auf den geplanten Rechtsanspruch ab 2025 und einer stetig steigenden Zahl Kinder, die diese Angebote nutzen. Es gibt keine bessere Investition als in Bildung und damit in Chancengleichheit aller Kinder, wenn wir wollen, dass der Bildungserfolg nicht maßgeblich von den Mitteln und Fähigkeiten der Eltern abhängt.

Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist eine gute Betreuung nach Schulschluss ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Auch bewirkt der gesellschaftliche Wandel, dass insbesondere Frauen stärker berufstätig sein wollen. Daher ist es notwendig, dass Eltern die Möglichkeit haben, ihre Kinder während der Arbeitszeit verlässlich und gut betreut zu wissen.

Insbesondere Alleinerziehende sind weiter in der Armutsfalle gefangen, wenn ihnen die Möglichkeit der selbstbestimmten Berufstätigkeit genommen wird. Die Angebote im Krippen-und Kitabereich wurden in den letzten Jahren stark ausgebaut, so dass dort ein verlässliches Angebot vorhanden ist. Es kann dann aber nicht sein, dass wir den Eltern zur Einschulung sagen müssen, ihr müsst jetzt zusehen wo ihr bleibt und die Berufstätigkeit wieder einschränken, wenn es kein bedarfsgerechtes Angebot gibt.

Die Kommunen dürfen mit dem Problem nicht alleine gelassen werden. Auch die Hansestadt Lübeck ist allein finanziell nicht in der Lage, die Angebote quantitativ und qualitativ zu verbessern. Gerade erst hat eine Arbeitsgruppe der Bürgerschaft interfraktionell Wege aufgezeigt, wie die Betreuungsstandards verbessert werden können. Um diesen Weg zu beschreiten, fehlen allerdings die notwendigen Mittel, so dass hier das Land, aber insbesondere auch der Bund gefordert sind, einen wesentlichen Beitrag zu leisten.

 


Anlagen