Vorlage - VO/2018/06830  

Betreff: FREIE WÄHLER & GAL: Änderungsantrag zu VO/2018/06652 [DIE LINKE: Maßnahmen gegen Mietsteigerungen]
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Schulz, Jens-Uwe
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.11.2018 
4. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Angesichts der in Lübeck steigenden Fälle energetischer Sanierungen von Wohnungen und damit steigender Mieten wird der Bürgermeister aufgefordert,

  1. der Bürgerschaft in der Januarsitzung 2019 über mögliche Maßnahmen der Hansestadt gegen Mietsteigerungen nach energetischen Sanierungen von Wohnungen und über mögliche Unterstützungen der davon betroffenen Mieterinnen und Mieter durch die Kommune zu berichten;
  2. einen Arbeitskreis (runder Tisch) zu bilden, dessen  Aufgabe darin besteht, ein aktives Controlling und Monitoring des Lübecker Wohnungsmarktes und der energetischen Sanierung von Wohnungen zu schaffen, um rechtzeitig politische Lösungen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust  auf den Weg zu bringen. Eine weitere Aufgabe des  Arbeitskreises besteht auch darin, dementsprechend Erhaltungssatzungen für einzelne  Stadtteile zu erarbeiten und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung vorzuschlagen. Der Arbeitskreis  setzt sich zusammen aus jeweils einer Vertreterin oder einem Vertreter

      der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen,

      von mietpolitischen Bürgerinitiativen  und Bündnissen,

      der Stadtverwaltung,

      des Lübecker Jobcenters,

      der Wohnungsbaugesellschaften,

      des Lübecker Mietervereins

      der stadteigenen Wohnungsgesellschaft „Trave“ und

      dem Sozialsenator;

  1. dafür zu sorgen, dass Mietsteigerungen, die nach energetischen Sanierungen von Wohnungen entstehen und die Mietobergrenzen übersteigen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem SGB II (Hartz IV) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) übernommen werden;
  2. dafür zu sorgen, dass Mietschulden Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner darlehensweise übernommen werden können, wenn damit Obdachlosigkeit und Wohnungsverlust der Betroffenen verhindert werden kann;
  3. dafür zu sorgen, dass eine Beratungsstelle für die von energetischen Sanierungen betroffenen Mieterinnen und Mietern eingerichtet wird. Hierfür wird eine Stelle geschaffen. Diese Beratungsstelle berät Mieterinnen und Mieter über ihre Rechte gegenüber ihren Vermieterinnen oder Vermietern. Sie arbeitet aber auch proaktiv, sie meldet sich bei den betroffenen Mietern und macht auf ihre Situation aufmerksam.;
  4. dass die Verwaltung dem Bauausschuss regelmäßig über die aktuellen Lage des Diskussionsstands der Situation der energetischen Sanierungen und neuer Sanierungsvorhaben berichtet.

 


Begründung

– erfolgt mündlich –

 


Anlagen